Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.06.1997 - 19 U 193/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzug unter Druck: Abnahme durch Ingebrauchnahme? (IBR 1997, 449)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
Zusätzlicher Vergütungsanspruch: Ankündigungspflicht; Abnahme durch …
Ein solches Verhalten kann auch in der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme des Werkes zu sehen sein (BGH BauR 1985, 200), wobei allerdings nicht von dem Beginn der ersten überhaupt feststellbaren Nutzungshandlung auszugehen ist, sondern dem Auftraggeber eine gewisse Prüfungszeit, deren Dauer von den Umständen des Einzelfalles abhängt, eingeräumt wird (…BGH, a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1233; OLG Hamm, OLGR 1997, 241). - KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03
Sachenrechtsbereinigung: Kein Ankaufsrecht beim Erwerb eines Miteigentumsanteils …
Denn die Voraussetzungen des § 121 I 3 b) SachenRBerG müssen in der Person des Anspruchstellers erfüllt sein, der den sachenrechtlichen Bereinigungsanspruch geltend macht (vgl. KG, OLGR 1997, 241 und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss BGH, ZOV 1998, 354). - KG, 19.10.1999 - 7 U 6213/99
Gerichtliche Untersagung einer Abholung von Gegenständen und eines …
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