Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz ; Zweck des § 7 Ziff. 1 S. 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Erforderlichkeit des Beweises des Vorsatzes bei "Zündelei" eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 13.03.1995 - 4 O 2565/95
- OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 386
- VersR 1998, 573
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81
Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Das Wissen und Wollen des Täters muß sich hier deshalb - mindestens bedingt - auch auf das Inbrandsetzen des Gebäudes erstrecken (vgl. BGH VersR 1971, 806, 807; NJW 1983, 1739, 1740 [BGH 23.02.1983 - IVa ZR 130/81]; OLG Düsseldorf VersR 1966, 481;… Späte Rdnr. 209 m.w.N.).Deshalb kann bei ihnen aus der Tatsache, daß sie einen objektiv gefährlichen Geschehensablauf in Gang gesetzt haben, nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, sie seien sich der objektiven Gefährlichkeit ihres Tuns auch bewußt gewesen (vgl. BGH NJW 1983, 1739, 1740 [BGH 23.02.1983 - IVa ZR 130/81];… OLG Düsseldorf a.a.O.).
- BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises kommt dem Versicherer allerdings nicht zugute; denn bei der Frage des Vorsatzes handelt es sich um einen höchst individuellen inneren Vorgang, über den allgemeine Erfahrungssätze grundsätzlich nicht aufgestellt werden können (vgl. BGH VersR 1988, 683;… Späte, § 4 Rdnr. 209). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Der in § 7 Ziffer 1 Satz 2 AHB bestimmte, über die gesetzliche Regelung des § 75 VVG zum Nachteil des Versicherten hinausgehende Ausschluß eines eigenen Verfügungsrechts des Versicherten über den ihm materiell zustehenden Versicherungsanspruch soll den Versicherer in erster Linie der Notwendigkeit entheben, im Schadensfall mit einer unbestimmten Vielzahl ihm unbekannter Personen das Vertragsverhältnis abwickeln zu müssen, anstatt sich allein mit dem Versicherungsnehmer als seinem Vertragspartner auseinanderzusetzen (vgl. BGH VersR 1964, 709; 1983, 823, 824m.w.N.).
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81
Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Der in § 7 Ziffer 1 Satz 2 AHB bestimmte, über die gesetzliche Regelung des § 75 VVG zum Nachteil des Versicherten hinausgehende Ausschluß eines eigenen Verfügungsrechts des Versicherten über den ihm materiell zustehenden Versicherungsanspruch soll den Versicherer in erster Linie der Notwendigkeit entheben, im Schadensfall mit einer unbestimmten Vielzahl ihm unbekannter Personen das Vertragsverhältnis abwickeln zu müssen, anstatt sich allein mit dem Versicherungsnehmer als seinem Vertragspartner auseinanderzusetzen (vgl. BGH VersR 1964, 709; 1983, 823, 824m.w.N.). - BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70
Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Das Wissen und Wollen des Täters muß sich hier deshalb - mindestens bedingt - auch auf das Inbrandsetzen des Gebäudes erstrecken (vgl. BGH VersR 1971, 806, 807; NJW 1983, 1739, 1740 [BGH 23.02.1983 - IVa ZR 130/81]; OLG Düsseldorf VersR 1966, 481;… Späte Rdnr. 209 m.w.N.). - OLG Koblenz, 07.01.1983 - 8 U 322/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Außerdem soll verhindert werden, daß der Versicherungsnehmer im Falle eines Deckungsprozesses die Stellung eines Zeugen erlangt und der Versicherer dadurch in der Beweisführung benachteiligt wird (vgl. BGH VersR 1983, 947;… Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12 …
Die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes sind nur erfüllt, wenn der Versicherte nicht nur die schadenstiftende Handlung vorsätzlich begangen, sondern auch die Schadensfolgen billigend in Kauf genommen hat (OLG Frankfurt VersR 1998, 573, 574; OLG Köln VersR 1992, 88; Senat VersR 1966, 481;… Langheid, a.a.O., § 152 Rn. 3 f.). - OLG Dresden, 05.09.2012 - 7 U 1978/11
Ansprüche einer Gebäudeversicherung gegen die Privathaftpflichtversicherung eines …
Auch in den sich auf vergleichbare Brandstiftungsfälle beziehenden Urteilen wurde der Vorsatz zumeist verneint (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02, ZfSch 2004, 471: 12 1/2 jähriges Kind zündet Benzin in einem Carport an; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.07.1997, NJW-RR 1998, 386: 10Jähriger zündet in Sonnenstudio Papierhandtücher an), in Einzelfällen aber durchaus auch bejaht (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 28.05.1986 - 5 W 55/85, ZfSch 1986, 218: Zwei 17Jährige entfachen mittels heruntergerissener Vorhänge in einem Bahnwaggon Feuer, um mitgebrachten Wein zu erwärmen).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 16.12.1997 - 8 U 707/97 (130) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässiger Rechtsweg für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Verlegungsflug; Kriterien zur Bestimmung des eröffneten Rechtsweges; Prägung eines Krankentransports durch das Sozialversicherungsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 08.04.1997 - 9 O 3978/96
- OLG Jena, 16.12.1997 - 8 U 707/97 (130)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87
Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …
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