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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 27.05.1998 | OLG Köln, 02.12.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8998
OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 1998 - 24 U 61/96 (https://dejure.org/1998,8998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht eines Betriebsinhabers gegenüber fremden Bauarbeitern

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 532
  • VersR 1999, 1379
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 W 15/14

    Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten unzureichend …

    Die Gewährleistung der eigenen Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der ausführenden Handwerker, also des Antragstellers und seiner Kollegen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 81: keine Verantwortlichkeit des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer des Nachunternehmers für Unfallschutz bei Dacharbeiten; NJW-RR 1999, 532, 533).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei …

    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (…MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287;… Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262;… Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen …

    Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wurde der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (BGH NJW-RR 1989, 394, 395; m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 532;… Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. 2005 § 823 Rn. 47, 50).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 U 158/06

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines …

    Das hat zu ihrer eigenen - zusätzlichen - deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit geführt (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1999, 532).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    - deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit geführt (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1999, 532).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13331
OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98 (https://dejure.org/1998,13331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.1998 - 2 U 62/98 (https://dejure.org/1998,13331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 2 U 62/98 (https://dejure.org/1998,13331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 1 VGB 62; § 4 Nr. 2a VGB 62
    Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen; Umfang einer Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung; Abgrenzung von Frostschaden an Fliesen ohne Austritt von Wasser und einem Durchnässungsschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen; Umfang einer Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung; Abgrenzung von Frostschaden an Fliesen ohne Austritt von Wasser und einem Durchnässungsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsumfang einer Leitungswasserversicherung bei Frosteinwirkung (IBR 1999, 182)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98
    Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung das Regelungswerk verstehen muss (BGH r+s 1993, 349, 350; BGH r+s 1996, 169, 170; Senat OLGROL 1996, 56 = r+s 1996, 187 = VersR 1997, 489 [OLG Koblenz 26.10.1995 - 5 U 1747/94]).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (BGH r+s 1996, 169).

  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 226/92

    Leitungswasserschaden durch Rohrbruch im Heizkessel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98
    Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung das Regelungswerk verstehen muss (BGH r+s 1993, 349, 350; BGH r+s 1996, 169, 170; Senat OLGROL 1996, 56 = r+s 1996, 187 = VersR 1997, 489 [OLG Koblenz 26.10.1995 - 5 U 1747/94]).

    Aus dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen kann der Versicherungsnehmer mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass durch die vorgenannten Bestimmungen die Gegenstände bezeichnet werden, die im Fall des Eintritts der weiteren beiden versicherten Gefahren ,Rohrbruch" oder ,Frost" versichert sein sollen (BGH r+s 1993, 349, 350).

  • OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94

    Rechtsanwalt; Sittenwidrige Schädigung; Bevollmächtigter einer ausländischen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98
    Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung das Regelungswerk verstehen muss (BGH r+s 1993, 349, 350; BGH r+s 1996, 169, 170; Senat OLGROL 1996, 56 = r+s 1996, 187 = VersR 1997, 489 [OLG Koblenz 26.10.1995 - 5 U 1747/94]).
  • OLG Oldenburg, 05.07.2000 - 2 U 108/00

    Anspruch auf Leistungen aus einer Gebäudesturmversicherung für einen durch …

    Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung das Regelungswerk verstehen muß (BGH r + s 1993, 349, 350; BGH r + s 1996, 169, 170; Senat in OLGR 1998, 273).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.1997 - 9 U 83/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11003
OLG Köln, 02.12.1997 - 9 U 83/97 (https://dejure.org/1997,11003)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1997 - 9 U 83/97 (https://dejure.org/1997,11003)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 9 U 83/97 (https://dejure.org/1997,11003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versicherung Einbruchdiebstahlsversicherung Stehlgutliste Verzögerung Obliegenheitsverletzung Belehrung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VERSICHERUNG; EINBRUCHDIEBSTAHLSVERSICHERUNG; STEHLGUTLISTE; VERZÖGERUNG; OBLIEGENHEITSVERLETZUNG; BELEHRUNG
    Versicherung Einbruchdiebstahlsversicherung Stehlgutliste Verzögerung Obliegenheitsverletzung Belehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten mangels rechtzeitiger Einreichung einer Liste gestohlener Gegenstände; Verspätete Einreichung eines Verzeichnisses abhanden gekommer Sachen wegen Diebstahls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1997 - 9 U 83/97
    Seine Obliegenheitsverletzung, hier das Zuwarten bis zur Einreichung der Stehlgutliste über mehr als sechs Monate, kann nicht lediglich als ein solches Fehlverhalten angesehen werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer einmal unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermöchte (vgl. hierzu: BGH r+s 1989, 5, 6).
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