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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19090
OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97 (https://dejure.org/1998,19090)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.1998 - 7 U 92/97 (https://dejure.org/1998,19090)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 7 U 92/97 (https://dejure.org/1998,19090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen den früheren Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung anteiligen Wohngeldes; Haftung eines Wohnungseigentümers für vor seinem Eintritt und nach seinem Ausscheiden fällige Wohngeldforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeldforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97
    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1988 (NJW 1988, 1910), die im Leitsatz lautet wie folgt:.

    Daraus folgt zugleich, daß ein solcher Beschluß Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlußfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger begründen kann (BGH NJW 1988, 1910, 1911).

    Denn der entsprechende Beschluß der Eigentümerversammlung vom 11. September 1992 begründete für ihn keine Haftung für Wohngeld mehr, weil es sich insoweit bei der Verpflichtung des ausgeschiedenen Voreigentümers um einen unzulässigen Gesamtakt zu Lasten Dritter handeln würde (vgl. Niedenführ/Schulze, Komm. z. WEG, 4. Aufl., 1997, § 16 Rdnr. 29; BGH NJW 1994, 2950, 2953 unter 5.; BGH NJW 1988, 1910, 1911; BayObLG …

  • OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97
    2 Z 144/86">NJW-RR 1990, 81, 82; OLG Köln NJW-RR 1992, 460 jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …

    Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtlage im Haftpflichtprozess, der Deckungslage im Deckungsklageprozess führt grundsätzlich dazu, dass im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden darf, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (BGH NJW 1956, 827; BGHZ 79, 76; OLG Frankfurt OLGR 1998, 344;… Späte, Haftpflichtversicherung, § 3 AHB Rdn. 43).
  • OLG Koblenz, 06.11.2003 - 14 W 729 03

    Sofortige Beschwerde gegen den eine weitere Kostenfestsetzung ablehnenden …

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