Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 847
Aufklärung über alternative Methoden der Befunderhebung zur Diagnosestellung im Vorfeld eines Eingriffs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anderweitige Ersatzmöglichkeit im Amtshaftungsrecht; Rechtswidrigkeit eines Eingriffs aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über Behandlungsalternativen; Vernehmung des Patienten als Partei; Vereinbarung über getrennt berechenbare ärztliche Leistungen; ...
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 23.05.2000 - 4 O 84/87
- OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Hier ging es gerade nicht darum, dem Patienten die Wahl zu lassen, auf welche alternativ zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten er sich einlassen will (vgl. zu einer Aufklärungsverpflichtung des Arztes unter diesem Gesichtspunkt grundlegend BGHZ 102, 17, 19 ff. = VersR 1988, 179, 180 f.), denn Behandlungsmethode im Sinne dieser Aufklärungsverpflichtung war die Operation selbst und nicht die Art und Weise der im Vorfeld der Operation in Frage kommenden Möglichkeiten der Befunderhebung.Zudem bestand eine Pflicht zur Aufklärung deshalb nicht, weil nach den Ausführungen des Sachverständigen die Angiographie insgesamt die besseren Erkenntnismöglichkeiten bot und damit die MRT keine gleichwertige Alternative war (vgl. BGH VersR 1988, 179, 180).
- BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Bei der Beweiswürdigung muss berücksichtigt werden, dass an die Führung dieses Beweises keine unbillig scharfen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, NJW 1984, 1807, 1108 f.). - BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Dies gilt auch dann, wenn der bei der Behandlung geschädigte Kläger eine Vereinbarung über getrennt berechenbare ärztliche Leistungen mit dem Beklagten getroffen haben sollte (vgl. BGHZ 120, 376, 380 f.; 95, 63, 67).
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Da der anspruchstellende Kläger die Voraussetzungen seines Begehrens darlegen muß, genügt es nicht, dass er die Beamtenstellung des Beklagten lediglich bestritten hat; er hätte dartun müssen, dass der Beklagten ausnahmsweise kein Beamter ist und dass keine anderweitige Ersatzmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BGHZ 121, 65, 71). - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91
Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Dies gilt auch dann, wenn der bei der Behandlung geschädigte Kläger eine Vereinbarung über getrennt berechenbare ärztliche Leistungen mit dem Beklagten getroffen haben sollte (vgl. BGHZ 120, 376, 380 f.; 95, 63, 67). - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00
Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 06.10.1998, VersR 1999, 60, 61 = NJW 1999, 860, 861), denn in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalts war - anders als hier - die Erhebung der Befunde medizinisch geboten, war also zur Wahrung des ärztlichen Standards erforderlich.
- OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
Es besteht kein Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines kaufvertraglichen …
Für ihn streitet auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Zugangskonto bei X abgegebene Verkaufsangebot auch von dessen Inhaber abgegeben wurde (OLG Hamm, NJW 2007, 611; OLG Köln, OLGR 2002, 396; LG Bonn, CR 2004, 218).
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