Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch bei Erwerb durch Ehegatten des Maklerkunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages; Doppeltätigkeit als Makler bei Grundstücksgeschäften; Kausalität einer Maklertätigkeit für den Abschluss eines Grundstückkaufvertrages; Anspruch eines Maklers auf Offenlegung des Grundstückskaufpreises; Kenntnis ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht an der Verhandlung beteiligt - trotzdem Provisionsanspruch?
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Maklervertrages, Kongruenz des Erwerbsgeschäfts, Auskunftsanspruch des Maklers
- prewest.de
(Leitsatz)
§§ 652, 133, 145, 164, 242 BGB; §§ 141, 286, 448 ZPO
Zustandekommen eines Maklervertrages - Kongruenz des Erwerbsgeschäfts und Auskunftsanspruch des Maklers
Verfahrensgang
- LG Trier, 21.02.2003 - 5 O 305/02
- OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 414
- NZM 2004, 146
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
- nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Vorteile, die ihm erwachsen, wenn die Klage durchdringt - im Lager des Klägers steht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364).
- BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97
Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Etwaige Bedenken dahin, die Aussage L.....s gebe nicht hinlänglich zu erkennen, dass der Beklagten zu 2) seinerzeit die Provisionspflicht mit dem nötigen Nachdruck deutlich gemacht wurde (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 361, 362;… Sprau, aaO., § 652 Rdnr. 4), würden zwar einen unmittelbaren Vertragsschluss am 27. Februar 2002 in Frage stellen, könnten aber im Ergebnis an der Anspruchsberechtigung des Klägers nichts ändern.Unter den von ihr geschilderten Umständen durfte die Beklagte zu 2) nämlich annehmen, dass der Kläger nur im Auftrag der Verkäuferseite handelte (BGH NJW-RR 1999, 361, 362).
- BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92
Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364).
- BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Da der Provisionsanspruch sicher besteht, ist neben der Verurteilung der Beklagten zu 2) zur Auskunft auf der Grundlage des - bisher nur unbeziffert gestellten - Zahlungsantrags ein entsprechender Feststellungsausspruch in den Entscheidungstenor aufzunehmen (BGH NJW 1999, 1706, 1709). - BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
Kausalität der Maklertätigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Denn die zeitliche Nähe, die der Erwerb zur Maklertätigkeit hatte, indiziert deren Ursächlichkeit dafür (BGH NJW-RR 1996, 691 ). - BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96
Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364). - OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Es wäre ihre Sache gewesen aufzuzeigen, dass ihr Interesse zunächst erloschen war und der Kauf gänzlich losgelöst von der anbahnenden Tätigkeit L.....s auf einer neuen Basis erfolgte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565 f.; OLG Frankfurt MDR 1999, 351 ). - OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
- nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Vorteile, die ihm erwachsen, wenn die Klage durchdringt - im Lager des Klägers steht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168). - OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92
Zulässigkeit eines Provisionsversprechen sowohl für Nachweis als auch Vermittlung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Denn ein solcher Kauf muss, bedingt durch die eheliche und wirtschaftliche Verbundenheit beider Beklagter, einem Erwerb durch die Beklagte zu 2) gleichgestellt werden (Senat NJW-RR 1994, 824 ;… Sprau in Palandt, BGB , 62. Aufl., § 652 Rdnr. 44). - OLG Celle, 21.06.1995 - 20 U 84/94
Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
Indem die Beklagte zu 2) jetzt zur Auskunftserteilung verurteilt wird, ist das darüber hinausgehende gegen sie gerichtete Klageverlangen auf Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und zur Zahlung weiterhin in erster Instanz anhängig, weil der insoweit abweisenden Entscheidung des Landgerichts die Grundlage entzogen ist; einer Zurückverweisung des Rechtsstreits bedarf es dieserhalb nicht (OLG Celle NJW-RR 1996, 430, 431). - OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
- OLG Bamberg, 19.08.2011 - 6 U 9/11
Maklervertrag: Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Zustandekommen des …
Die erforderliche persönliche Kongruenz wird regelmäßig bei familienrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 414; 1994, 824) und sogar beim Erwerb eines Objekts durch eine Lebensgefährtin des Kunden des Maklers (BGH NJW 1991, 490) bejaht. - OLG München, 12.12.2016 - 21 U 3086/15
Widerruf eines Grundstücksmaklervertrages
Rn. 24 Unschädlich ist, dass der Maklervertrag mit der Beklagten zu 1), der Kaufvertrag aber mit dem Beklagten zu 2) abgeschlossen wurde, denn ein solcher Kauf muss, bedingt durch die eheliche und wirtschaftliche Verbundenheit beider Beklagter, einem Erwerb durch die Beklagte zu 1) gleichgestellt werden (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 414). - OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10
Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt
Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch die Beklagte zu 1) auch dem Beklagten zu 2) unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414). - LG Frankfurt/Main, 10.02.2012 - 12 O 326/11
Zustandekommen eines Nachweismaklervertrags
Hierin ist gleichwohl eine persönliche Kongruenz zum Maklergeschäft zu sehen, denn der Kauf durch den Ehepartner stellt ein Umgehungsgeschäft dar, welches den Makleranspruch nicht zu Fall bringen kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 414). - OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 984/10
Kausalitätsvermutung zwischen Maklerleistung und 15 Monate später erfolgten …
Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch den Beklagte zu 2 auch der Beklagten zu 1 unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
Zur Maßgeblichkeit von mit VOB/B unvereinbaren AGB-Klauseln in Vertragsbestimmungen - Verjährung eines Anspruchs auf Vorschusszahlung bei Verzug mit Mangelbeseitigung
- ibr-online
Verjährungsdauer bei Eingriff in VOB/B
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bindung der Rüge eines Mangels an eine Frist durch eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Pflicht zur Auszahlung einer Kaufpreisrate trotz Mängeln bei Einhaltung der Rügepflicht; Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung eines Auftraggebers zu einer ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 15.01.2003 - 10 O 455/02
- OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1348 (Ls.)
- BauR 2004, 685
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.1993 - VII ZR 206/92
Formularklauseln beim Bauvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Denn bei der Forderung von Abschlägen gemäß § 4 des Vertrags und nicht erreichtem Bautenstand ist ein dann unberechtigt geforderter Abschlag der Sache nach Vorauszahlung (vgl. hierzu auch BGH BauR 1994, 108, 109). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Darüber hinaus darf er in seiner Ausführung nicht den vertraglichen Erfordernissen widersprechen, also nicht mangelhaft sein (vgl. BGH BauR 1987, 694, 696). - BGH, 28.11.2002 - VII ZR 4/00
Wirksamkeit der VOB/B/B bei vorrangig vereinbarten Vertragsbedingungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Da die VOB/B nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist, unterliegt die Verjährungsregelung in § 12 Nr. 4 VOB/B der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz, ohne dass es darauf ankommt, ob die den Kernbereich der VOB/B verändernde Vertragsbestimmung in § 5 Abs. 3 ihrerseits etwa nach dem AGBG unwirksam ist (BGH WM 2003, 1426 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.01.2004 - 2 Wx 61/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 45 Abs. 1; WEG § 47; WEG § 48; BGB § 1004
Zur Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde trotz nicht erreichten Beschwerdewertes; Beantragung der Abschaffung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsanlage in einem Mehrfamilienhaus - Wolters Kluwer
Eröffnung der sofortigen weiteren Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert; Anfechtung der Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geringfügige Belastung durch den Betrieb von Waschmaschinen im Keller der Gemeinschaftsanlage; Bestreiten der Aufwendungen für den ...
- ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.06.2002 - 318 T 42/02
- OLG Hamburg, 19.01.2004 - 2 Wx 61/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1991 - VI ZR 163/90
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes
Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2004 - 2 Wx 61/02
Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist, der festgestellte Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale der maßgeblichen Norm nicht erfüllt; Entscheidungen, die - wie die Bewertung der Beschwer - auf einem Beurteilungsermessen beruhen, können in dritter Instanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Beschwerdegericht sein Ermessen ausgeübt, die Grenzen des Ermessens überschritten und von dem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen tatsächlichen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände unerörtert gelassen und den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt hat, sowie ob seine Entscheidung nach den Denkgesetzen und zwingenden Erfahrungssätzen auf unrichtigen Maßstäben oder auf offenbar unsachlichen Erwägungen beruht (BGH NJW 1991, 1544, 1545;… Keidel/Kuntze/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn 21 ff. m.w.N.). - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2004 - 2 Wx 61/02
Die sofortige weitere Beschwerde ist unabhängig vom Beschwerdewert eröffnet, um sicherzustellen, dass das Beschwerdegericht sich der Sachprüfung nicht durch Annahme einer zu niedrigen Beschwer entziehen kann (BGHZ 119, 216, 218).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.05.2004 - 5 U 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Baulastenübernahme im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.12.2003 - 1 O 51/03
- OLG Hamm, 10.05.2004 - 5 U 25/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2004 - 5 U 25/04
Rn. 15 Angesichts dessen kann dahin stehen, ob die weiteren vom Bundesgerichtshof formulierten Voraussetzungen für einen ausnahmsweise anzunehmenden Anspruch auf Baulastübernahme hier vorliegen; insbesondere bedarf es nicht der vertieften Auseinandersetzung mit der Auffassung der Kläger, dass der geltend gemachte Anspruch zu bejahen sei, obgleich nach ihrem eigenen Vortrag schon bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass bestand, auch eine Baulast zu erwägen (vgl. BGH a.a.O., zudem NJW-RR 1990, 333 f., DNotZ 1991, 250 ff., WM 1989, 541 ff. einerseits; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1539 ff. andererseits). - BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88
Anspruch auf Bestellung einer Baulast
Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2004 - 5 U 25/04
Rn. 15 Angesichts dessen kann dahin stehen, ob die weiteren vom Bundesgerichtshof formulierten Voraussetzungen für einen ausnahmsweise anzunehmenden Anspruch auf Baulastübernahme hier vorliegen; insbesondere bedarf es nicht der vertieften Auseinandersetzung mit der Auffassung der Kläger, dass der geltend gemachte Anspruch zu bejahen sei, obgleich nach ihrem eigenen Vortrag schon bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass bestand, auch eine Baulast zu erwägen (vgl. BGH a.a.O., zudem NJW-RR 1990, 333 f., DNotZ 1991, 250 ff., WM 1989, 541 ff. einerseits; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1539 ff. andererseits). - KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89
Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2004 - 5 U 25/04
Rn. 15 Angesichts dessen kann dahin stehen, ob die weiteren vom Bundesgerichtshof formulierten Voraussetzungen für einen ausnahmsweise anzunehmenden Anspruch auf Baulastübernahme hier vorliegen; insbesondere bedarf es nicht der vertieften Auseinandersetzung mit der Auffassung der Kläger, dass der geltend gemachte Anspruch zu bejahen sei, obgleich nach ihrem eigenen Vortrag schon bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass bestand, auch eine Baulast zu erwägen (vgl. BGH a.a.O., zudem NJW-RR 1990, 333 f., DNotZ 1991, 250 ff., WM 1989, 541 ff. einerseits; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1539 ff. andererseits).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".