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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 13.07.1993 | OLG München, 02.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2994
OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 Buchst a ARB
    Rechtsschutzversicherung: Vorläufiger Rechtsschutz bei Voraussetzungsidentität zwischen Rechtsschutzanspruch und dem Klageanspruch im Hauptprozeß

  • Judicialis

    ARB § 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    (Rechtsschutzversicherung: Vorläufiger Rechtsschutz bei Voraussetzungsidentität zwischen Rechtsschutzanspruch und dem Klageanspruch im Hauptprozeß)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 4
    Pflicht des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Voraussetzungsidentität des Anspruchs auf Rechtsschutz und des im Prozess geltend zu machenden Anspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 26
  • VersR 1994, 667
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 07.02.1989 - 7 O 272/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Soweit der Versicherer infolge vorläufiger Leistung hierbei der Gefahr der Insolvenz des Versicherungsnehmers ausgesetzt ist, handelt es sich um kein außergewöhnliches, sondern um das typische für alle Schuldverhältnisse geltende Vertragsrisiko (…vgl. Harbauer, aaO; OLG Düsseldorf r + s 1989, 88 f; LG Berlin r + s 1990, 19 ff).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Aber auch dann, wenn man im Hinblick darauf, daß Tatsachenfeststellungen, die in dem Verfahren getroffen werden, für dessen Durchführung Deckung aus einer Rechtsschutzversicherung verlangt wird, nach der Rechtsprechung des BGH im Rechtsstreit über die Deckung nicht bindend sind (BGH NJW 1992, 1509 ff = VersR 1992, 568 ff), einen Anspruch auf vorläufige Deckung bei Verdachtsmomenten für einen Risikoausschluß generell verneinen wollte, wäre die Berufung nicht begründet.
  • OLG Hamm, 16.10.1985 - 20 W 28/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Da die Versicherungsleistung aber auch bei bloßen Verdachtsmomenten für einen Risikoausschluß fällig bleibt (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 92 f), bringt diese Regelung noch einen weiteren Vorteil für den Versicherer mit sich.
  • AG Beckum, 23.09.1976 - 3 C 346/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • RG, 02.08.1935 - VII 76/35

    Bedarf es zur Geltendmachung des Anspruchs auf Gewährung von Versicherungsschutz …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • RG, 07.10.1938 - VII 71/38

    Umfaßt die Haftpflichtversicherung eines Hotelbesitzers nach Maßgabe der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • LG Bremen, 27.05.2004 - 6 O 2946/03

    Begehren von Rechtsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren der …

    In diesem Fall hat der Rechtsschutzversicherer, sofern die Rechtsverfolgung im Hauptprozess nicht ohne jede Erfolgsaussicht ist, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.1993, NJW-RR 1994, 26, 27 [AG Lünen 28.06.1993 - 8 C 132/93] ), wie es die Beklagte vorliegend getan hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3643
OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93 (https://dejure.org/1993,3643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1993 - 27 U 85/93 (https://dejure.org/1993,3643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 27 U 85/93 (https://dejure.org/1993,3643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KO § 43 § 59 Abs. 1, 4 § 82
    Ansprüche des Aussonderungsberechtigten bei Untergang des Aussonderungsanspruchs; Persönliche Haftung des Konkursverwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1075
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93
    Der Sequester haftet in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift (BGH ZIP 1988, 1411).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 199/81

    Aufwendungsersatzanspruch für eine Aussonderung einer unter Eigentumsvorbehalt …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93
    Sie ist nämlich nicht unmittelbar in das Vermögen der späteren Gemeinschuldnerin geflossen, sondern zunächst in die vom Beklagten auf einem Anderkonto verwaltete Sequestrationsmasse und erst nach Konkurseröffnung über diese in die Konkursmasse gelangt (vgl. dazu OLG Stuttgart, ZIP 81, 252 - vorbehaltlos bestätigt durch BGH WM 83, 679; die vom Beklagten zitierte Entscheidung BGHZ 23, 317 betrifft den anders zu beurteilenden Fall der Einnahme von Geldbeträgen durch den nicht zu Verfügungen über das Schuldnervermögen berechtigten Vergleichsverwalter).
  • OLG Celle, 06.08.1981 - 16 U 203/80

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligte am Konkursverfahren ; …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93
    Rn. 27 Beteiligter im Sinne der Vorschrift wurde der Kläger bereits dadurch, daß der Beklagte in seiner Eigenschaft als Sequester Besitz an dem Scheck erlangte (vgl. dazu OLG Celle, ZIP 81, 1003).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1981 - 2 U 132/80
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 85/93
    Sie ist nämlich nicht unmittelbar in das Vermögen der späteren Gemeinschuldnerin geflossen, sondern zunächst in die vom Beklagten auf einem Anderkonto verwaltete Sequestrationsmasse und erst nach Konkurseröffnung über diese in die Konkursmasse gelangt (vgl. dazu OLG Stuttgart, ZIP 81, 252 - vorbehaltlos bestätigt durch BGH WM 83, 679; die vom Beklagten zitierte Entscheidung BGHZ 23, 317 betrifft den anders zu beurteilenden Fall der Einnahme von Geldbeträgen durch den nicht zu Verfügungen über das Schuldnervermögen berechtigten Vergleichsverwalter).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.06.1993 - 12 WF 736/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10498
OLG München, 02.06.1993 - 12 WF 736/93 (https://dejure.org/1993,10498)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.1993 - 12 WF 736/93 (https://dejure.org/1993,10498)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 12 WF 736/93 (https://dejure.org/1993,10498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91a 98
    Kostenentscheidung bei Erledigung durch einen Vergleich in einem anderen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 511 F 3099/92
  • OLG München, 02.06.1993 - 12 WF 736/93
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