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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5621
OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94 (https://dejure.org/1995,5621)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.1995 - 19 U 96/94 (https://dejure.org/1995,5621)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 1995 - 19 U 96/94 (https://dejure.org/1995,5621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 705 730
    Kriterien zur Bestimmung einer Ehegatteninnengesellschaft - Gesellschaft, Innengesellschaft, Auseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung einer Ehegatteninnengesellschaft (EIG) hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber einer Sparkasse i.R.e. betriebenen und später veräußerten Kindermodengeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 705 BGB
    Gesellschaftsrecht; Kriterien einer Ehegatteninnengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 930
  • BB 1995, 1104
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
    Die konkludente EIG - ein Gesellschaftsvertrag ist nicht geschlossen worden - setzt voraus, daß die Ehegatten einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck vereinbaren; daß nach den Umständen des Einzelfalles eine schuldrechtliche Sonderverbindung besteht, die über das hinausgeht, wozu die Ehegatten nach familienrechtlichen Regeln verpflichtet sind (BGH NJW 1974, 2278; NJW-RR 1988, 260;… Palandt/Thomas, BGB 53. Aufl., § 705 Rn. 27).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86

    Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
    Die konkludente EIG - ein Gesellschaftsvertrag ist nicht geschlossen worden - setzt voraus, daß die Ehegatten einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck vereinbaren; daß nach den Umständen des Einzelfalles eine schuldrechtliche Sonderverbindung besteht, die über das hinausgeht, wozu die Ehegatten nach familienrechtlichen Regeln verpflichtet sind (BGH NJW 1974, 2278; NJW-RR 1988, 260;… Palandt/Thomas, BGB 53. Aufl., § 705 Rn. 27).
  • BGH, 05.07.1974 - IV ZR 203/72

    Zur-Verfügung-Stellen eines größeren Betrags, um dem Ehepartner die Gründung …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
    Sie ist bejaht worden bei in etwa gleichgeordneter Mitarbeit eines Ehegatten im Geschäft des anderen und Beteiligung am Gewinn und Verlust (BGHZ 31, 202); die bloße Mitfinanzierung und Mithilfe bei der Errichtung eines Erwerbsgeschäftes eines der Ehegatten reicht dagegen nichts aus (BGH NJW 1974, 2045).
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

    Es muß sichergestellt sein, daß sie stets die Möglichkeit haben, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und dementsprechend einzugreifen (OLG Celle OLGR 95, 143 f.; OLG München FamRZ 90, 159 f.; OLG Hamm VersR 96, 643 f.).
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