Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 705 730
Kriterien zur Bestimmung einer Ehegatteninnengesellschaft - Gesellschaft, Innengesellschaft, Auseinandersetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung einer Ehegatteninnengesellschaft (EIG) hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber einer Sparkasse i.R.e. betriebenen und später veräußerten Kindermodengeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 705 BGB
Gesellschaftsrecht; Kriterien einer Ehegatteninnengesellschaft
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.03.1994 - 28 O 481/91
- OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 930
- BB 1995, 1104
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
Die konkludente EIG - ein Gesellschaftsvertrag ist nicht geschlossen worden - setzt voraus, daß die Ehegatten einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck vereinbaren; daß nach den Umständen des Einzelfalles eine schuldrechtliche Sonderverbindung besteht, die über das hinausgeht, wozu die Ehegatten nach familienrechtlichen Regeln verpflichtet sind (BGH NJW 1974, 2278; NJW-RR 1988, 260;… Palandt/Thomas, BGB 53. Aufl., § 705 Rn. 27). - BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86
Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft
Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
Die konkludente EIG - ein Gesellschaftsvertrag ist nicht geschlossen worden - setzt voraus, daß die Ehegatten einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck vereinbaren; daß nach den Umständen des Einzelfalles eine schuldrechtliche Sonderverbindung besteht, die über das hinausgeht, wozu die Ehegatten nach familienrechtlichen Regeln verpflichtet sind (BGH NJW 1974, 2278; NJW-RR 1988, 260;… Palandt/Thomas, BGB 53. Aufl., § 705 Rn. 27). - BGH, 05.07.1974 - IV ZR 203/72
Zur-Verfügung-Stellen eines größeren Betrags, um dem Ehepartner die Gründung …
Auszug aus OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 96/94
Sie ist bejaht worden bei in etwa gleichgeordneter Mitarbeit eines Ehegatten im Geschäft des anderen und Beteiligung am Gewinn und Verlust (BGHZ 31, 202); die bloße Mitfinanzierung und Mithilfe bei der Errichtung eines Erwerbsgeschäftes eines der Ehegatten reicht dagegen nichts aus (BGH NJW 1974, 2045).
- OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
Es muß sichergestellt sein, daß sie stets die Möglichkeit haben, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und dementsprechend einzugreifen (OLG Celle OLGR 95, 143 f.; OLG München FamRZ 90, 159 f.; OLG Hamm VersR 96, 643 f.).
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