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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98   

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https://dejure.org/1998,13389
OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98 (https://dejure.org/1998,13389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.05.1998 - 12 W 110/98 (https://dejure.org/1998,13389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 12 W 110/98 (https://dejure.org/1998,13389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen der vereinfachten Kostenerstattung; Materiellrechtliche Prüfung von Vollstreckungskosten im Erkenntnisverfahren; Aufwendungsersatz für die Einlagerung von Inventar des Schuldners

  • beck.de PDF, S. 12
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift des § 9 Abs. 2 BRAGO a.F. (heute § 32 Abs. 2 RVG) einschränkend dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; OLG Hamm MDR 2005, 1309; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 25 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Während eine Meinung aus der Regelung des § 9 II BRAGO alter Fassung, der seinem Wortlaut nach dem heute geltenden § 32 II RVG entspricht, ein selbständiges Beschwerderecht des Rechtsanwalts für diese Fälle herleitet (OLGR Köln, 2000, 323; Schneider, Streitwertbeschwerde des Anwalts, MDR 2000, 380, 381), vertreten andere die Auffassung, dass die Vorschrift des § 9 II BRAGO alter Fassung (heute: § 32 II RVG) einschränkend dahingehend auszulegen sei, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des Gerichtskostengesetzes (GKG) stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach §§ 25 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00

    Grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

    Die teilweise Nichterhebung von Beweisen steht der vollständigen Nichterhebung gleich und begründet in beiden Fällen einen wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rn. 19 zu § 529; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 718, 719; OLG Saarbrücken, OLGReport 1999, 43, 45 = NJW-RR 1999, 719, 720).
  • AG Hannover, 25.08.2010 - 703 M 35462/10

    Räumung: Entrümpelungskosten nach "Berliner Modell"

    Die Aufklärung materiellrechtlicher Fragen kann über § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht den Vollstreckungsorganen oder über § 788 Abs. 2 ZPO dem Rechtspfleger im Rahmen der Kostenfestsetzung überlassen werden, sondern setzt gerade ein Erkenntnisverfahren im Sinne der ZPO voraus (vgl. auch OLG Frankfurt InVo 1999, 328).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.08.1998 - 2 W 84/1998, 7 (8) O 953/1993   

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https://dejure.org/1998,23106
OLG Bremen, 28.08.1998 - 2 W 84/1998, 7 (8) O 953/1993 (https://dejure.org/1998,23106)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.08.1998 - 2 W 84/1998, 7 (8) O 953/1993 (https://dejure.org/1998,23106)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. August 1998 - 2 W 84/1998, 7 (8) O 953/1993 (https://dejure.org/1998,23106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mangels Berücksichtigung einer Erörterungsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Ihre Wirksamkeit setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.5.1998 - 2 W 84/98) und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff; a.A.: OLG Düsseldorf 20.ZS OLGR 1996, 279ff; OLG Düsseldorf 2.ZS OLGR 2000, 476f = GRUR-RR 2001, 199f als obiter dictum als Ankündigung einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Dresden WRP 1997, 1201ff, Rechtsprechung jetzt aufgegeben: vgl. Marx WRP 2004, 971) daher nicht den Nachweis des Zugangs beim Adressaten voraus.
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