Rechtsprechung
| OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97, 11 W 1480/97 |
Zitiervorschläge
OLG München, Entscheidung vom 16.05.1997 - 11 W 1392/97, 11 W 1480/97 (https://dejure.org/1997,8106)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 11 W 1392/97, 11 W 1480/97 (https://dejure.org/1997,8106)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KV- GKG Nr. 1100, 1202; ZPO § 696 Abs. 1
Voraussetzungen für die Durchführung des streitigen Verfahrens [§ 696 Abs. 1 ZPO] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1999, 239
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 26.06.1992 - 11 W 1651/92
Auszug aus OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97
Diese in § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 RPflG geregelte Entscheidung stellt eine echte Sachentscheidung dar (vgl. Senat Rpfleger 1990, 156 = JurBüro 1990, 630 ; Rpfleger 1992, 382 = JurBüro 1992, 688 ), ohne die eine Vorlage der Sache an das Rechtsmittelgericht nicht in Betracht kommt (vgl. auch BayObLG … - OLG München, 10.01.1990 - 11 WF 1320/89
Auszug aus OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97
Diese in § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 RPflG geregelte Entscheidung stellt eine echte Sachentscheidung dar (vgl. Senat Rpfleger 1990, 156 = JurBüro 1990, 630 ; Rpfleger 1992, 382 = JurBüro 1992, 688 ), ohne die eine Vorlage der Sache an das Rechtsmittelgericht nicht in Betracht kommt (vgl. auch BayObLG …
- OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren
Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1). - OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).
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