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   OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83   

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OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83 (https://dejure.org/1984,12121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.1984 - 20 W 602/83 (https://dejure.org/1984,12121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 20 W 602/83 (https://dejure.org/1984,12121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1984, 333
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Vielmehr ist es Aufgabe des Verwalters, die Jahresabrechnung in einer so übersichtlichen Form vorzulegen, daß ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer ohne große Mühe eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Ausgaben der Gemeinschaft und ihre Aufbringung gewinnen kann; eine bloße Errechenbarkeit genügt deshalb nicht (OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333, 334; Senat OLGZ 1975, 157, 159).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die

    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Es ist also Aufgabe des Verwalters, die Jahresabrechnung in einer so übersichtlichen Form vorzulegen, dass ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer ohne große Mühe eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Ausgaben der Gemeinschaft und ihre Aufbringung gewinnen kann; eine bloße Errechenbarkeit - ggf. unter Beiziehung weiterer Unterlagen - reicht nicht (vgl. hierzu neben den vom Landgericht zitierten Nachweisen: Senat OLGZ 1984, 333; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rz. 17).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Die Jahresabrechnung ist in einer so übersichtlichen Form vorzulegen, dass ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer ohne große Mühe eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Ausgaben der Gemeinschaft und ihre Aufbringung gewinnen kann; eine bloße Errechenbarkeit - ggf. unter Beiziehung weiterer Unterlagen - reicht nicht (vgl. Senat ZWE 2006, 194; OLGZ 1984, 333; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rz. 17).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03

    Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 28, Rdnr. 42 mit weiteren Hinweisen; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 68) sind sowohl der Jahresgesamtabrechnung als auch der Einzelabrechnung - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen- die im Wirtschaftsjahr tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben zu Grunde zu legen, also auch die tatsächlich gezahlten Wohngeldvorschüsse und nicht die laut Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse (Senat OLGZ 1984, 333; BayObLG Wohnungseigentümer 1990, 133; OLG Düsseldorf Wohnungseigentümer 1991, 251; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 28 Rdnr. 74; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 7 und 12 ).
  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines

    Forderungen oder Verbindlichkeiten der Gemeinschaften sind grundsätzlich nicht in die Abrechnung aufzunehmen (vgl. BayObLGZ 1987, 1987, 86, 89 u. 96; 1989, 310, 313 =WM 1989, 530; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333, 334; KG NJW 1987, 1160, 1161 = WM 1988, 33; Deckert NJW 1989, 1064 f).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).
  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

    Die Jahresabrechnung, die der Verwalter nach § 28 Abs. 3 WohnEigG aufzustellen hat, ist keine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen und Ausgabenrechnung (OLG Frankfurt, OLGZ 1984, 333 ..).
  • AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

  • AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung

  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

  • OLG Frankfurt, 22.09.1987 - 20 W 147/87

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Einberufung einer Eigentümerversammlung ;

  • OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 20 W 261/85

    Zulässigkeit einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

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