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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.1970 - 14 U 202/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5239
OLG Frankfurt, 28.04.1970 - 14 U 202/69 (https://dejure.org/1970,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.1970 - 14 U 202/69 (https://dejure.org/1970,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 1970 - 14 U 202/69 (https://dejure.org/1970,5239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 912
  • OLGZ 1971, 1
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Der Begriff der "Abhängigkeit" in § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verlangt deshalb nicht, daß die Entscheidung des Vorprozesses für den in der Streitverkündung bezeichneten Anspruch wirklich prozessual präjudizierend ist oder daß die tatsächlichen Feststellungen des Vorprozesses für den späteren Rechtsstreit maßgebend sein müssen (RGZ 58, 76, 79; OLG Frankfurt, OLGZ 1971, 1, 4).
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