Rechtsprechung
| KG, 26.04.1977 - 1 W 650/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 845
- OLGZ 1977, 394
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene …
Es ist allgemein anerkannt, dass nach den Vorschriften der §§ 2260, 2261 BGB das Nachlassgericht und auch jedes Gericht, das ein Testament in amtlicher Verwahrung hat, verpflichtet ist, dieses zu eröffnen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es formell oder materiell überhaupt wirksam oder aufgehoben, nichtig oder überholt ist; eine solche Prüfung ist erst im Erbscheinsverfahren vorzunehmen (vgl. Senat OLGZ 1977, 394; Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; BayObLGZ 1989, 322; FamRZ 1997, 644; NJW-FER 2000, 165; Palandt/Edenhofer, BGB, 61 Aufl., § 2260 Rdn.1). - OLG Hamm, 24.02.1983 - 15 W 59/83
Pflicht zur Eröffnung eines Adoptionsvertrags als letztwillige Verfügung; Annahme …
Bedeutungsvoll ist hierbei vor allem die Frage, ob der Erblasser überhaupt eine letztwillige Verfügung hat treffen wollen, ob er also einen Testierwillen (animus testandi) gehabt hat, denn nur bei Vorliegen eines solchen Testierwillens kann in einer sich ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht als Testament oder Erbvertrag darstellenden Urkunde eine letztwillige Verfügung gesehen werden (OLG Frankfurt DNotZ 1970, 698, 699; KG OLGZ 1977, 394, 396; Erman/Hense, BGB 7. Aufl. § 2260 Rdn.
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