Rechtsprechung
| OLG München, 22.03.1978 - 5 U 1564/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungsführer; Antrag auf Abänderung des Urteils; UnzulässigeBerufung; Verfahrensfehler
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1027
- OLGZ 1978, 486
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94
Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung; …
Ob ein bloßer Aufhebungs- und Zurückverweisungsantrag den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO genügt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet, wobei häufig kein Unterschied zwischen Berufung und Revision gemacht wird (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO 19. Aufl. § 554 RdNr. 6;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 53. Aufl. § 554 RdNr. 6;… Thomas/Putzo, ZPO 19. Aufl. § 554 RdNr. 3; AK/Ankermann § 554 RdNr. 4; OLG Hamburg NJW 1987, 783, 784 [OLG Hamburg 26.09.1986 - 1 U 2/85]; anders ausdrücklich OLG München OLGZ 1978, 486;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 554 RdNr. 5). - BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des …
Hiernach wird auch ein auf bloße Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn er die Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens als Ziel des Rechtsmittels erkennen läßt und nicht nur, etwa bei einer in der Sache selbst für richtig gehaltenen Entscheidung, die Zurückverweisung um ihrer selbst willen erstrebt (BGH, Urteile vom 19. Februar 1976 - VII ZR 127/75 - VersR 1976, 727; vom 18. September 1986 - III ZR 124/85 - VersR 1987, 101 [BGH 18.09.1986 - III ZR 124/85] und vom 11. Juli 1990 - VIII ZR 165/89 - WM 1990, 2128, 2129; BGH, Beschluß vom 18. September 1985 - VIII ZB 17/85 - VersR 1985, 1164; BAG, Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 404/64 - NJW 1966, 269; OLG München OLGZ 1978, 486, 487; OLG Hamburg NJW 1987, 783, 784) [OLG Hamburg 26.09.1986 - 1 U 2/85]. - BGH, 18.09.1985 - VIII ZB 17/85
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Berufung - Berufung - Berufungsbegündung …
Der erkennende Senat brauchte sich deshalb nicht mit dem vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung angeführten Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 22. März 1978 (OLGZ 78, 486) auseinanderzusetzen, weil der Berufungskläger dort im Gegensatz zum vorliegenden Fall in der Berufungsbegründung zum Ausdruck gebracht hatte, daß die Entscheidung des Landgerichts in der Sache richtig sei, woraus sich ergab, daß er eine sachliche Änderung der ergangenen Entscheidung nicht anstrebte. - OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 UF 56/83 Deshalb ist im gewöhnlichen Zivilprozeß die Berufung unzulässig, wenn der Berufungsführer lediglich beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben, und die Sache an die erste Instanz zurückzuverweisen (OLG Schleswig SchlHA 1966, 168; OLG München OLGZ 1978, 486).
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