Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.04.1980 - 9 U 222/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1910; ZPO § 53
Vormundschaft und Pflegschaft; Gebrechlichkeits- und Prozeßpflegschaft; Widerspruch zwischen dem Willen des geschäftsfähigen Pfleglings und dem Willen des Gebrechlichkeitspflegers. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1981, 104
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers - Nichterhebung eines beantragten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.1980 - 9 U 222/79
Die Anordnung beruhte auf § 1910 BGB, und es ist anerkannt, daß durch eine solche Maßnahme die Geschäftsfähigkeit des Pflegebefohlenen nicht beeinträchtigt wird (BGHZ 35, 1, 5; BGH WM 1974, 272, 274;… Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1910 Anm. 4).Wenn der Wille des Pflegers und des von ihm vertretenen geschäftsfähigen Pfleglings nicht übereinstimmen, geht derjenige des Pflegebefohlenen vor; das hat der Bundesgerichtshof nicht nur hinsichtlich der die Person des Pfleglings betreffenden Fragen (BGHZ 48, 147, 157 ff), sondern auch für den Fall entschieden, daß sich widersprechende Erklärungen in Bezug auf die Vermögensangelegenheiten des Pflegebefohlenen vorliegen, für den der Pfleger mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge bestellt war (BGH WM 1974, 272 ff).
- BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66
Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.1980 - 9 U 222/79
Wenn der Wille des Pflegers und des von ihm vertretenen geschäftsfähigen Pfleglings nicht übereinstimmen, geht derjenige des Pflegebefohlenen vor; das hat der Bundesgerichtshof nicht nur hinsichtlich der die Person des Pfleglings betreffenden Fragen (BGHZ 48, 147, 157 ff), sondern auch für den Fall entschieden, daß sich widersprechende Erklärungen in Bezug auf die Vermögensangelegenheiten des Pflegebefohlenen vorliegen, für den der Pfleger mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge bestellt war (BGH WM 1974, 272 ff). - BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60
Beschwerderecht eines Geisteskranken
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.1980 - 9 U 222/79
Die Anordnung beruhte auf § 1910 BGB, und es ist anerkannt, daß durch eine solche Maßnahme die Geschäftsfähigkeit des Pflegebefohlenen nicht beeinträchtigt wird (BGHZ 35, 1, 5; BGH WM 1974, 272, 274;… Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1910 Anm. 4).
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86
Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …
Hieraus hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Auffassung abgeleitet, der Pflegling könne als ein Weniger auch in sachlich-rechtlich wirksamer Weise beschließen und erklären, daß der Schuldner gegenwärtig die vom Pfleger in seinem, des Pflegebefohlenen Namen eingeklagte Forderung nicht zu erfüllen brauche (OLGZ 1981, 104, 106); Entsprechendes habe für den Fall zu gelten, daß sich der Pflegling der vom Pfleger beabsichtigten Klage eindeutig widersetze (OLGZ 1983, 119, 121). - OLG Düsseldorf, 26.03.1982 - 9 W 20/82 Diese Auffassung hat auch der erkennende Senat in einem ähnlich gelagerten Fall wie dem vorliegenden vertreten (OLGZ 1981, 104 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".