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| OLG Celle, 28.10.1980 - 2 UH 1/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 28.10.1980 - 2 UH 1/80
- OLG Celle, 16.03.1981 - 2 UH 1/80
Papierfundstellen
- OLGZ 1981, 318
Wird zitiert von ...
- KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
Wohnraummiete: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen baulicher …
Werden dagegen im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Instandsetzungskosten erspart, die ansonsten erforderlich geworden wären, so kann der Vermieter zunächst den Gesamtbetrag der entstandenen Kosten zugrundelegen, hat aber die ersparten Instandsetzungskosten abzuziehen (…Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. A, Rdnr. 573; vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 318; OLG Hamburg GE 1982, 1077; OLG Hamm NJW 1981, 1622).So hat das OLG Celle in seinem Rechtsentscheid vom 28. Oktober 1980 erkannt, dass ein Vermieter, der instandsetzungsbedürftige Fenster und Türen durch isolierverglaste Bauteile ersetzt, im Rahmen der Mieterhöhung nach § 3 MHG von den Gesamtkosten nur den Instandsetzungsanteil abziehen muss, hingegen zukünftige Ersparnisse und andere Vorteile des Vermieters nicht anzurechnen sind (OLG Celle, OLGZ 1981, 318).
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