Rechtsprechung
| KG, 12.02.1985 - 1 W XX B 500/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 519 (Ls.)
- OLGZ 1985, 188
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach …
Es sieht sich daran durch Beschlüsse des Kammergerichts (vgl. OLGZ 1985, 188; Inf. AuslR 1985, 210; FamRZ 1988, 981 ) gehindert. - KG, 10.09.1992 - 1 W XX B 3114/92 Selbst wenn man für die Frage der Erledigung der Hauptsache entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs entsprechend der früheren Auffassung des Senats (vgl. OLGZ 1985, 188; FamRZ 1988, 981) darauf abstellen wollte, ob der Entscheidung eine Signalwirkung für in derselben Sache getroffene Folgeanordnungen zukommt, wäre das Ergebnis hier kein anderes, weil jedenfalls im vorliegenden Unterbringungsverfahren nach dem landgesetzlichen Unterbringungsgesetz (§ 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FGG) gerade keine Folgeanordnung getroffen worden ist.
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