Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Nutzungsunterlassung; Beweisaufnahme über die von einer Pizzeria ausgehenden Geruchs- und Geräuschbelästigungen; Authentische Interpretation des in der Teilungserklärung enthaltenen Begriffs "Laden"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe - 4 UR II 24/83
- LG Karlsruhe, 18.02.1985 - 11 T 131/84
- OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Papierfundstellen
- OLGZ 1985, 397
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Bei der Auslegung des in der Teilungserklärung verwendeten Begriffs "Laden" ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen ergibt (vgl. BGHZ 88, 302; 92, 18;… BayObLG a.a.O.). - OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Dabei entspricht es gefestigter Rechtsprechung, daß die Bezeichnung als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht hinein geöffneten Gaststätte nicht zuläßt (BayObLG 78, 214; 80, 154; 83, 73; OLG Hamm OLGZ 78, 10). - OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Gemäß § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, daß das Sondereigentum der Teilungserklärung gemäß gebraucht wird und die Unterlassung von Nutzungsänderungen und Überschreitungen geltend machen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 81, 156; Entscheidung des Senats vom 18.5.1984 11 W 4/84). - OLG Karlsruhe, 18.05.1984 - 11 W 4/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85
Gemäß § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, daß das Sondereigentum der Teilungserklärung gemäß gebraucht wird und die Unterlassung von Nutzungsänderungen und Überschreitungen geltend machen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 81, 156; Entscheidung des Senats vom 18.5.1984 11 W 4/84).
- LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs
Letzteres ist unter Zugrundelegung der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise bei einer Gaststätte wegen der mit ihr verbundenen Lärm- und Geruchsentwicklung der Fall, ohne dass es diesbezüglich einer Beweisaufnahme bedarf, weswegen in einem in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichneten Sondereigentum keine Gaststätte betrieben werden darf (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397 f.). - OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
Rechtsprechung wird demgemäß die Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Sondereigentums als Gaststätte oder als Teestube mit Spielsalon für unzulässig gehalten (…KG a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397; BayObLGZ 1983, 73, 78 f; BayObLG Rpfleger 1984, 269; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1986 - 3 W 60/86 -). - OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92
Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung …
Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der Rechtssprechung, wonach die Bezeichnung eines Sondereigentums als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht hinein geöffneten Gaststätte nicht zuläßt (OLG Frankfurt OLGZ 1987, 49; BayObLG NJW-RR 1986, 1073, 1074; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397, 398). - OLG Karlsruhe, 08.09.1993 - 6 U 49/93
Klage eines Wohnungseigentümers auf Unterlassen des Betreibens einer …
Die nähere Bezeichnung eines Wohnungs- oder Teileigentums in der Teilungserklärung stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter - mit rechtsgestaltender Wirkung für alle Zukunft und Abänderbarkeit nur mit allseitiger Zustimmung - dar (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 85, 397). - OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87
Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …
Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209;… BayObLG aaO; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397/98;… Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987, aaO).
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