Rechtsprechung
| OLG München, 13.07.1984 - 23 W 1927/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 946
- OLGZ 1985, 72
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95
Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"
Die Scheinpartei kann sich bis zur Klarstellung, daß sie nicht verklagt ist, an dem Rechtsstreit beteiligen; ihr entstehende Kosten sind dem Kläger aufzuerlegen, der diese Kosten veranlaßt hat (vgl. OLG Köln OLGZ 1989, 237, 238 f.; OLG Köln Jur. Büro 1993, 559; OLG Hamm MDR 1991, 1201 [OLG Hamm 22.02.1991 - 7 W 50/90]; OLG Düsseldorf MDR 1986, 504; OLG München MDR 1984, 946; OLG Frankfurt MDR 1985, 676 f.; OLG München OLGZ 1985, 72 f.). - LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2024 - 14 T 6153/23
Keine ordnungsgemäße Zustellung an die Wohnungseigentumsgemeinschaft bei …
Rn. 17 Anerkannt ist, dass eine sofortige Beschwerde des Klägers statthaft ist, wenn ihm Kosten eines "Scheinbeklagten" auferlegt wurden (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.07.1984, 23 W 1927/84, OLGZ 1985, 72; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.1976, 1 W 59/76).jeweils konkret auf "Scheinbeklagte" bezogen: BGH, Urteil vom 27.11.2007, X ZR 144/06, Rn. 15 bei juris; BGH NJW-RR 1995, 764, 765; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.1998, 2 W 11/98, Rn. 22 bei juris; OLG München, Beschluss vom 13.07.1984, 23 W 1927/84, MDR 1984, 946: LG Frankfurt a.M. ZWE 2014, 58).
- OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98
Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 22.01.1997 - 9 U 2573/96
Zivilprozeßrecht: Auslegung einer Parteibezeichnung in der Klageschrift, …
Deshalb sind die Kostenvorschriften der ZPO entsprechend anzuwenden, wobei dahinstehen kann, ob eine analoge Anwendung des § 91 ZPO oder des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gerechtfertigt oder ob auf das den §§ 91 ff. ZPO zugrunde liegende Veranlassungsprinzip abzustellen ist (OLG München, NJW 1971, 1615, 1616; OLG Nürnberg, MDR 1977, 320; OLG München, MDR 1984, 946; Rpfleger 1985, 326 ; OLG Frankfurt, MDR 1985, 676, 677; BB 1985, 1219 ; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 504 ; NJW-RR 1996, 892 ; OLG Hamm, MDR 1991, 1201; OLG Köln, JB 1993, 559, 560; OLG Brandenburg, MDR 1996, 317). - OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!
a) Es ist anerkannt, dass eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen ist, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein; die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten (OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84, OLGZ 1985, 72; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 1998 - 2 W 11-98, NJW-RR 1999, 216).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".