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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 51/86 c   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19566
OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 51/86 c (https://dejure.org/1986,19566)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.08.1986 - 1 W 51/86 c (https://dejure.org/1986,19566)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. August 1986 - 1 W 51/86 c (https://dejure.org/1986,19566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1987, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender …

    2 Z 1/62">BayObLGZ 1962, 205, 209; OLG Hamburg, OLGR 2003, 496; OLG Bremen, OLGZ 1987, 29, 30; OLG Zweibrücken, FGPrax 2014, 59, 60; KG, JW 1937, 3158, offen gelassen dagegen in OLGZ 1965, 92, 95).
  • OLG Zweibrücken, 04.09.2013 - 3 W 52/13

    Löschung einer Sicherungshypothek: Bewilligungsbefugnis bei Gesamtgläubigerschaft

    Rn. 7 Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass aus der alleinigen materiell-rechtlichen Verfügungsbefugnis eines Gesamtgläubigers (§ 428 BGB) folgt, dass er auch ohne Mitwirkung der anderen Gesamtgläubiger die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Pfandrechts bewilligen kann (KG JW 1937, 3158; OLG Bremen, OLGZ 87, 29; BayObLG RPfl.
  • OLG Brandenburg, 16.06.2015 - 5 W 45/15

    Grundbuchverfahren: Löschung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden dinglichen …

    Dieser Auffassung hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken für den Fall einer solchen Gesamtberechtigung hinsichtlich einer Sicherungshypothek angeschlossen (FGPrax 2014, 59; ebenso BayObLG, Rpfleger 1996 21, allerdings in einem Fall, in dem gerade keine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB vorlag als obiter dictum; die ebenfalls in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen, OLGZ 1987, 29 ff., betrifft einen Fall, in dem die Bewilligung eines einzelnen Gesamtgläubigers nicht genügte, weil er lediglich das Recht des anderen zum Erlöschen bringen wollte).
  • OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02

    Bei ausdrücklich vereinbarter Gesamtgläubigerschaft kann Gesamtgläubiger …

    Die Möglichkeit eines Gesamterlasses wird im Schrifttum zwar von einigen Autoren angegriffen (…vgl. die Nachweise bei Bütten, Mehrheit von Gläubigern, 1989, S. 196 Fn. 56) entspricht aber der Konzeption des Gesetzes (OLG Bremen OLGZ 87, 29;… Larenz, Schuldrecht Band 1, 14. Aufl., § 36 l c S. 626;… Bütten a.a.O. S. 196 - 198;… weitere Nachweise bei Staudinger/Noack, BGB, 13. Aufl., § 429 Bn. 18).
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