Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 505/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 156
- DNotZ 1990, 511
- OLGZ 1990, 42
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92
Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …
2 Z 16/89">1989, 719/720; BayObLG WE 1992, 60; zuletzt Senatsbeschluß vom 23.4.1993 2Z BR 31/93) und vieler Oberlandesgerichte (KG NJW-RR 1986, 1073/1074; 1992, 1102; KG WuM 1990, 312; OLG Frankfurt DWE 1987, 28; OLG Frankfurt WuM 1990, 316 [OLG Frankfurt am Main 11.04.1990 - 20 W 279/89] ; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464/465 [OLG Zweibrücken 09.01.1987 - 3 W 198/86] ; 1988, 141/142; OLG Hamm OLGZ 1990, 42/45 ff.; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122/123) eine die Nutzung dieses Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 1 WEG .
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