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| KG, 07.05.1993 - 24 U 4707/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 797
- OLGZ 1994, 86
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
Maßgebend hierfür ist nicht, ob der abgelehnte Schiedsrichter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Schiedsrichter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. 9;… Smid in Musielak, ZPO, 1999, § 42 Rn. 4;… Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 42 Rn. 2; Hartmann in Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO;… 58. Aufl. 2000, § 42 Rn. 10;… Feiber in Münchener Kommentar zur ZPO, § 42 Rn. 4; jeweils m.w.N;… Wais in Schütze/ Tscherning/ Wais, Handbuch des Schiedsverfahrens, 2. Aufl. 1990, Rn. 274 mwN.). - OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen - …
Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. - OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
Richterablehnung - Befangenheitkommunalpolitische Tätigkeit - Kontakte zu …
Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. 9; Smid in: Musielak, Komm. z. ZPO, 1999, § 42 Rn. 4; Bork aaO. § 42 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Komm. z. ZPO; 58. Aufl. 2000, § 42 Rn. 10; Feiber in: MüKo. - OLG Naumburg, 19.05.1998 - 10 W 11/98
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 30.08.1999 - 10 W 11/99
Befangenheit eines Richters; Ungleiche Entscheidung gleichgelagerter Sachverhalte
Vielmehr kommt es nur darauf an, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer sachlich und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 82, 38; BGHZ 77, 72; KG OLGZ 94, 86;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Auflage, § 42 Rn. 9;… Hartmann in Baumbach / Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 42 Rn. 10;… Münchener Kommentar/ Feiber, ZPO , § 42 Rn. 4).
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