Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.01.1976 - 10 U 69/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1977, 72
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83
Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …
Allerdings haben sich bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLGZ 77, 72; NJW 1982, 54 - Rechtsentscheid -) und auch das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1982, 2003 - Rechtsentscheid -) mit der auch hier erheblichen Rechtsfrage befaßt, ob eine ungerechtfertigte Kündigung des Vermieters eine zum Schadensersatz verpflichtende positive Vertragsverletzung sein kann.In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist desweiteren auch schon diskutiert worden, ob der Vermieter für den Schaden, der dem Mieter dadurch entsteht, daß er einer unberechtigten Kündigung Folge leistet, gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. mit § 1 des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes von 1971 (entspricht jetzt § 564 b BGB ) einstehen muß (OLG Karlsruhe, OLGZ 77, 72 - 10. Senat - OLG Karlsruhe, ZMR 1977, 25 - 1. Senat).
Der Senat braucht die Sache auch nicht etwa aus dem Grunde dem Bundesgerichtshof vorzulegen, weil sich das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLGZ 77, 72) in den tragenden Gründen seiner Entscheidung damit auseinandergesetzt hat, ob Art. 1 § 1 des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes 1971 (jetzt § 564 b BGB ) ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist.
Nach einer vermittelnden Meinung soll § 564 b zwar ein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB sein, der Schutzbereich der Norm erstreckt sich danach aber nicht auf durch eine unberechtigte Kündigung des Vermieters ausgelöste Vermögensnachteile beim Mieter (OLG Karlsruhe, OLGZ 77, 72; Schopp, ZMR 1975, 104).
- OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor …
Der Einwand, § 564 b BGB sichere nur das Erhaltungsinteresse des Mieters an der Wohnung, bezwecke jedoch nicht dessen Schutz vor den mit einem Umzug verbundenen finanziellen Nachteilen (Schopp, ZMR 1975, 35; im Ergebnis ebenso LG Kassel, MDR 1970, 683; wohl auch OLG Karlsruhe, 10. ZS, OLGZ 77, 72), greift nicht durch.cc) Es kann dahingestellt bleiben, wann die Räumung der Wohnung in einem solchen Fall als eine schlüssig erklärte Aufhebungsvereinbarung anzusehen ist (…vgl. dazu Soergel-Kummer, § 564 b Rdn. 82;… Barthelmess, § 564 b BGB Rdn. 253; BGH, ZMR 1963, 274; OLG Karlsruhe, OLGZ 77, 72; Schopp, MDR 1975, 353; Fehl, NJW 1975, 1974), weil hier eine ausdrückliche Parteivereinbarung vorliegt und, wie noch darzulegen sein wird, selbst diese nicht zum generellen Ausschluß von Schadensersatzansprüchen führt.
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