Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.08.1977 - 15 W 37/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 2089
- OLGZ 1978, 35
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95
Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden …
Dies genügt jedoch nicht, von einem unmittelbaren Eingriff in ihre Rechtsstellung auszugehen (vgl. z.B. auch RGZ 132, 311, 313; BayObLGZ 71, 284, 286; OLG Hamm OLGZ 78, 35, 36; OLG Frankfurt OLGZ 78, 61). - OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 3 Wx 202/98
Gerichtliche Abberufung eines durch Gesellschafterbeschluß bestellten Liquidators
So hat das OLG Hamm (OLGZ 1978, 35) die Ansicht vertreten, gegen die Abberufung eines vom Gericht bestellten Liquidators einer oHG stehe dem einzelnen Gesellschafter kein Beschwerderecht zu. - BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87
Abberufung eines Liquidators; Begriff des Beteiligten; Verwaltungs- und …
Er vertritt in Abgrenzung zu OLG Hamm (OLGZ 1978, 35 [hier: IV (470) 181 b]) die Ansicht, daß ein OHG-Gesellschafter zur Einlegung der Beschwerde gegen die gerichtliche Abberufung des Liquidators jedenfalls dann befugt sei, wenn er Ä wie hier C. Ä an der Bestellung des Liquidators selbst mitgewirkt, den Abberufungsantrag aber nicht gestellt habe. - BezG Dresden, 09.10.1992 - BSZ-W 24/92 Es wird allerdings gelegentlich die Auffassung vertreten, bei antragsgemäßer Bestellung von Abwicklern könne nur die Gesellschaft, nicht hingegen das Mitglied selber die Beschwerde einlegen, weil nur erstere in ihren Rechten unmittelbar betroffen sei, (KG Recht 30 Nr. 902; KG RJA 11, 30 f.; 4, 147 f.; OLG Hamm OLGZ 1978, 35 f.).
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