Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 254 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten des Krankenhausträgers in der offenen Station einer psychiatrischen Klinik; Schutz vor Gefahren eines Fluchtversuches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 27.01.1987 - 6 O 48/84
- OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87
Papierfundstellen
- OLGZ 1991, 326
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84
Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87
Zwar ist auch derjenige, der Schutzpflichten gegenüber einem anderen verletzt, grundsätzlich berechtigt, sich auf § 254 Abs. 1 BGB zu berufen, wenn sich die zu schützende Person durch mitursächliches schuldhaftes Verhalten selbst einen Schaden zufügt (vgl. BGHZ 96, 98, 100). - BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87
Es hat zu Recht dem Grunde nach festgestellt, dass die Beklagte als Träger der Universitätsklinik (vgl. BGH, NJW 1986, 1542 ) Frau A. die Behandlungskosten zu erstatten hat, die dieser durch die Behandlung der Verletzungen entstanden sind, die sie bei ihrem Sprung vom Dach in den Garten des Klinikgeländes erlitten hat.
- BGH, 20.06.2000 - VI ZR 377/99
Sorgfaltspflichten in psychiatrischer Klinik
Nur vereinzelt werden "Minimalanforderungen" an den baulichen Sicherheitsstandard einer offenen Station gestellt, zu denen es gehören soll, daß die Stationstüren verschließbar sind und die Fenster nicht so geöffnet werden können, daß ein Patient hinaussteigen oder hinausspringen kann (OLG Koblenz OLGZ 1991, 326, 328; für einen - nicht vergleichbaren - Wachsaal BayObLG … - OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
Krankenhaushaftung: Grundsicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen dem …
Die vom Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 1990 - 2 U 406/87 - (GA Bl. 10 ff OLGZ 1991, 326) verlangten Anforderungen an die Sicherheitsstandards einer offenen Station hält die Zivilkammer nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen gerade im Hinblick auf das therapeutische Milieu für überzogen.Das Verhindern des Verlassens des Gebäudes auf dem normalen Weg verlangt als Dauermaßnahme gemäß §§ 1, 3, 13 rhldpf UnterbringungsG und auch als kurzfristige Maßnahme eine drohende Gefahr (vgl. OLG Koblenz OLGZ 1991, 326, 329) und muß bei der Organisation einer offenen Station nach deren Charakter nicht schon im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt werden.
- OLG Hamburg, 14.02.2003 - 1 U 186/00
Pflichtenstellung des Krankenhausträgers gegenüber einem wegen Suizidgefahr in …
Bei Beachtung dieses Gebots gehört zu den Mindestanforderungen zum einen, dass die Stationstüren verschließbar sind, und zum anderen, [dass] Fenster nicht so geöffnet werden können, dass ein Patient hinaussteigen oder herausspringen kann (OLG Koblenz, Urteil v. 12.03.1990, OLGZ 1991 S. 326, 329). - OLG Köln, 19.01.1995 - 5 U 204/94 Im übrigen wäre dem Beklagten - bei Annahme einer Verantwortlichkeit des Klägers - der Mitverschuldenseinwand schon deshalb versagt, weil es dem Beklagten bzw. seinen Bediensteten in der Landesklinik D. gerade oblag, den Kläger vor den Ereignissen zu schützen, die hier eingetreten sind (vgl. dazu BGH NJW 86, 775; OLG Koblenz OLGZ 91, 326).
- OLG Braunschweig, 10.02.1994 - 1 U 31/93 Die Sicherheit des Patienten hat in diesem Fall absoluten Vorrang (OLG Koblenz OLGZ 1991, 326, 329; OLG Hamm MedR 1984, 69, 71).
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