Rechtsprechung
| StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Normenkontrolle gegen das Kreditgesetz und Bürgschaftsgesetz 1984
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
(Normenkontrolle gegen das Kreditgesetz und Bürgschaftsgesetz 1984)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
Antragsbefugnis; Ausscheiden; Beförderungskosten; Entscheidungszeitpunkt; …
Auszug aus StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Dieser vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414)) entwickelten und in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 und 25, 308) vertretenen Rechtsauffassung ist der Staatsgerichtshof auch für die Normenkontrolle nach der Hessischen Verfassung gefolgt (StGH, Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 850).Rn. 34 Der Staatsgerichtshof hat die Entscheidung über die Kostenfolge seitheriger Rechtsprechung folgend (StGH, Beschlüsse vom 26. März 1980 - P.St. 850 und vom 14. Dezember 1983 - P.St. 994) ohne jede auch nur überschlägige Beurteilung der Hauptsache getroffen.
- BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
Auszug aus StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Dieser vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414)) entwickelten und in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 und 25, 308) vertretenen Rechtsauffassung ist der Staatsgerichtshof auch für die Normenkontrolle nach der Hessischen Verfassung gefolgt (StGH, Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 850). - BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66
Bundeshaushaltsplan
Auszug aus StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Dieser vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414)) entwickelten und in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 und 25, 308) vertretenen Rechtsauffassung ist der Staatsgerichtshof auch für die Normenkontrolle nach der Hessischen Verfassung gefolgt (StGH, Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 850). - BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Volksbefragungsverbot
Auszug aus StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Dieser vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414)) entwickelten und in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 und 25, 308) vertretenen Rechtsauffassung ist der Staatsgerichtshof auch für die Normenkontrolle nach der Hessischen Verfassung gefolgt (StGH, Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 850). - StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 994
Folgen der Erledigung eines Grundrechtsklageverfahrens - Kosten
Auszug aus StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Rn. 34 Der Staatsgerichtshof hat die Entscheidung über die Kostenfolge seitheriger Rechtsprechung folgend (StGH, Beschlüsse vom 26. März 1980 - P.St. 850 und vom 14. Dezember 1983 - P.St. 994) ohne jede auch nur überschlägige Beurteilung der Hauptsache getroffen.
- StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht; …
Die Praxis der Verfassungsgerichte geht dahin, das Verfahren einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens besteht (so z.B. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 [309]; vgl. zuletzt StGH, Urteil vom 06.07.84 - P.St. 1014 -, StAnz. - StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1052
Abstrakte Normenkontrolle; Antragszeitpunkt; Einstellung; Erledigung der …
Rn. 27 Der Staatsgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - P.St. 1014 - zu der Frage geäußert, ob ein öffentliches Interesse an der Überprüfung außer Kraft getretener und rechtlich wirkungsloser Bestimmungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit allein durch den Umstand begründet werden kann, daß künftig Gesetze eines mit den angegriffenen Normen identischen Inhalts erlassen werden könnten.Rn. 31 Der Staatsgerichtshof hat die Entscheidung über die Kostenfolge in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung ohne jede auch nur überschlägige Beurteilung der Hauptsache getroffen (vgl. zuletzt StGH, P.St. 1014).
- StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1043
Einstweilige Verfügung; Förderstufe; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; …
Rn. 36 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs in Übereinstimmung mit derjenigen des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Verfassungsrechtsstreits wegen der in der Regel weittragenden Folgen einer derartigen Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen (StGH, Urteil vom 19.01.84, P.St. 1014, StAnz.
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