Rechtsprechung
| StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - keine Unterbrechung der Grundrechtsklagefrist durch außerordentliche Rechtsbehelfe
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde
Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Bei dieser Sachlage konnte die Antragstellerin nicht darauf vertrauen, dass die von ihr zitierte, vom Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde entwickelte Rechtsprechung, nach der die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht durch die fachgerichtliche Entscheidung über einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der nicht offensichtlich unzulässig ist, neu in Lauf gesetzt werden kann (vgl. insbesondere BVerfG, NJW 1997, S. 46 f.), auf die Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage nach § 45 Abs. 1 StGHG übertragbar ist. - StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; …
Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Vielmehr hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2000 - P.St. 1351 -, veröffentlicht in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2001, Seite 746, deutlich gemacht, dass der hessische Gesetzgeber den Lauf der Klagefrist allein an die schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts an die antragstellende Person und damit an die Erschöpfung des Rechtsweges knüpft. - StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331
Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -). - StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1339
Schadensersatz; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen …
Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Die Entscheidung über die Grundrechtsklage ist abschließend und grundsätzlich auch vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen nicht abänderbar (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 20.10.1999 - P.St. 1339 -). - VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte zuvor schon zu der dem § 45 Abs. 1 StGHG entsprechenden Vorschrift des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die durch den Grundsatz der Subsidiarität gebotene Ausschöpfung nicht zum Rechtsweg gehöriger Rechtsbehelfe nicht von der Pflicht entbinde, die Beschwerdefrist einzuhalten (NJW 1998, S. 1136 f.).
- StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252
Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem …
Verschuldet ist die Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zumutbar ist (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - und die Beschlüsse vom 16.01.2003 - P.St. 1537, StAnz. 2001, Seite 871 [872]; P.St. 1585 und P.St. 1769 -).
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