Rechtsprechung
| StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821 e.A. |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
BSHG
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA: Vorrang zumutbaren fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bei verwaltungsgerichtlich verweigerter Fortzahlung der Sozialhilfe - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.08.2002 - 3 G 2984/02
- StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821 e.A.
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VG Frankfurt/Main, 14.08.2002 - 3 G 2984/02
Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); …
Auszug aus StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 14. August 2002 - 3 G 2984/02 (V) - ab.Ihm war zuzumuten, innerhalb der Beschwerdefrist bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2002 - 3 G 2984/02 (V) - zu stellen, um auf diesem Wege sein Ziel eine Fortzahlung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu erreichen, zu verfolgen.
- StGH Hessen, 13.11.2002 - P.St. 1813
Einstweilige Anordnung; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; Fachgericht
Auszug aus StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821
Rn. 4 Der vorläufige Rechtsschutz durch den Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes Hessen nach § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG - ist gegenüber dem Rechtsschutz, den die Fachgerichte gewähren, grundsätzlich subsidiär, d.h. ein Antragsteller kann nicht mit Erfolg um vorläufigen Rechtsschutz beim Staatsgerichtshof nachsuchen, wenn ihm fachgerichtlicher Eilrechtsschutz zur Verhinderung etwaiger drohender Grundrechtsverletzungen zur Verfügung steht und er hiervon in zumutbarer Weise Gebrauch machen kann (StGH, Beschluss vom 13.11.2002 - P.St. 1813 e.A. -) oder konnte (StGH, Beschluss vom 13.07.1994 - P.St. 1196 e.V. -). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1196
Einstweilige Verfügung; Erfolgsaussichten; Prüfungsmaßstabd; Eilverfahren; …
Auszug aus StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821
Rn. 4 Der vorläufige Rechtsschutz durch den Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes Hessen nach § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG - ist gegenüber dem Rechtsschutz, den die Fachgerichte gewähren, grundsätzlich subsidiär, d.h. ein Antragsteller kann nicht mit Erfolg um vorläufigen Rechtsschutz beim Staatsgerichtshof nachsuchen, wenn ihm fachgerichtlicher Eilrechtsschutz zur Verhinderung etwaiger drohender Grundrechtsverletzungen zur Verfügung steht und er hiervon in zumutbarer Weise Gebrauch machen kann (StGH, Beschluss vom 13.11.2002 - P.St. 1813 e.A. -) oder konnte (StGH, Beschluss vom 13.07.1994 - P.St. 1196 e.V. -).
- StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768
Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer …
- StGH, Beschluss vom 13.11.2002 - P.St. 1813 e.A. -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 09.12.2002 - P.St. 1821 e.A. -, …- StGH, Beschluss vom 13.11.2002 - P.St. 1813 e.A. -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 09.12.2002 - P.St. 1821 e.A. -, …
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