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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2479
StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887 (https://dejure.org/1979,2479)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02.04.1979 - P.St. 887 (https://dejure.org/1979,2479)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02. April 1979 - P.St. 887 (https://dejure.org/1979,2479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer

    Geldansprüche; Gesetzgeber; Höchstpersönlichkeit; Prozessstandschaft; Schadensersatz; Unterlassen; Verwaltungsvorschriften; Vorabentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage - …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 841 -).

    Die Bekanntgabe solcher Verwaltungsvorschriften an Dritte hat nur informatorische Bedeutung (so StGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 und P.St. 841 - und vom 26. Oktober 1977 - P.St. 835 -).

    Diese Möglichkeit einer Vorabentscheidung hat der Staatsgerichtshof nach seiner Rechtsprechung aber nur, wenn der Antragsteller den Rechtsweg noch nicht beschritten hat, ihn aber noch beschreiten kann (so StGH, Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 -, ESVGH 28, 134 [135]).

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage; …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Die Bekanntgabe solcher Verwaltungsvorschriften an Dritte hat nur informatorische Bedeutung (so StGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 und P.St. 841 - und vom 26. Oktober 1977 - P.St. 835 -).

    Diese Möglichkeit einer Vorabentscheidung hat der Staatsgerichtshof nach seiner Rechtsprechung aber nur, wenn der Antragsteller den Rechtsweg noch nicht beschritten hat, ihn aber noch beschreiten kann (so StGH, Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 -, ESVGH 28, 134 [135]).

  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs kann nur ein Gesetz unmittelbar mit der Grundrechtsklage angefochten werden, wenn der Bürger selbst, gegenwärtig und unmittelbar davon betroffen wird (u.a. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L] und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz.

    1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 841 -).

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Die Grundrechte sind höchstpersönliche Rechte zum Schutze der persönlichen Freiheit; sie sind weder ihrem Inhalt nach noch in ihrer Ausübung übertragbar (so StGH, Beschluß vom 11. April 1973 - P.St. 697 -, StAnz.

    1973, 927 = ESVGH 23, 147 = DÖV 1973, 524 = DVBl. 1973, 334 [L]).

  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 835

    Beschwerdebefugnis; Bundesverfassungsgericht; Grundrechtsklage; …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Die Bekanntgabe solcher Verwaltungsvorschriften an Dritte hat nur informatorische Bedeutung (so StGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 und P.St. 841 - und vom 26. Oktober 1977 - P.St. 835 -).
  • StGH Hessen, 11.12.1974 - P.St. 728
    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Selbst wenn die HAB StVollzG als Rechtsnorm erlassen worden wären, hätten die Antragsteller die Jahresfrist zur Erhebung der Grundrechtsklage versäumt (entsprechend § 93 Abs. 2 BVerfGG: vgl. StGH, Beschluß vom 11. Dezember 1974 - P.St.728 ESVGH 25, 137 [139]).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Ausschlußfrist Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Allerdings ist eine Grundrechtsklage gegen das Unterlassen des Gesetzgebers dann zulässig, wenn sich der Antragsteller auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen berufen kann (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 761 - unter Hinweis auf BVerfGE 11, 255 [261]).
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs kann nur ein Gesetz unmittelbar mit der Grundrechtsklage angefochten werden, wenn der Bürger selbst, gegenwärtig und unmittelbar davon betroffen wird (u.a. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L] und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761

    Bundesrecht; Prüfungskompetenz; Gesetzgeber; Unterlassen

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Allerdings ist eine Grundrechtsklage gegen das Unterlassen des Gesetzgebers dann zulässig, wenn sich der Antragsteller auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen berufen kann (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 761 - unter Hinweis auf BVerfGE 11, 255 [261]).
  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 785

    Einstweilige Verfügung; Geldansprüche; Prozessfähigkeit; Prüfungsmaßstab; …

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
    Weder den Art. 131 ff. HV noch den §§ 45 ff. StGHG ist auch nur ein Hinweis zu entnehmen, daß Grundrechtsverletzungen - sollten sie vom Staatsgerichts hof für gegeben erkannt werden - Schadensersatzansprüche in Geld auslösen; sie können daher vom Staatsgerichtshof nicht gewährt werden (vgl. dazu auch StGH, Beschluß vom 28. Juli 1976 - P.St. 827 - unter Hinweis auf StGH, Beschluß vom 7. April 1976 - P.St. 785 -).
  • StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 827

    Armenrecht; Geldansprüche; Menschenrechte; Rechtswegerschöpfung

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen …

    Soll eine Grundrechtsverletzung nämlich gerade darin liegen, daß es der Gesetzgeber unterlassen hat, einen bestimmten Sachbereich zu regeln, dann müßte sich ein Grundrechtskläger auf einen Auftrag der Hessischen Verfassung berufen können, der den Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht bezeichnet und ihn im wesentlichen umgrenzt (StGH, Beschlüsse vom 10.09.1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18, 20, und vom 02.04.1979 - P.St. 887/888/890/891 -).
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