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| VGH Hessen, 05.08.1958 - PBv 5/58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 11.17
Personalratswahl; Wahlanfechtung; geheime Wahl; unbeobachtete Kennzeichnung der …
Rn. 58 Der Wähler ist nur dann unbeobachtet, wenn er objektiv bei dem Ausfüllen seines Stimmzettels und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag den Blicken aller weiterer Personen so entzogen ist, dass beides nicht von diesen wahrgenommen werden kann, und wenn er subjektiv das Gefühl hat, dass die Vornahme der Wahl nicht beobachtet werden kann (vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 5. August 1958 - PBV 5/58 - LS in juris sowie ZBR 59, 134, …und vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 24; OVG Münster…, Beschluss vom 14. September 1977 - CB 23/77 -, juris Rn. 17, OVG Bautzen…, Beschluss vom 6. April 2017 - 9 A 393/16.PL -, juris Rn. 36;… diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet, vgl. Beschluss vom 23. Februar 2018 - BVerwG 5 PB 6.17 -, juris Rn. 6, 11 f.;… vgl. auch Beschluss vom 21. Juli 1980 - BVerwG 6 P 13.80 -, juris Rn. 33;… Lorenzen u.a., BPersVG, Stand 7/2018, Rn. 2 zu § 16 WahlOBPersVG).
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