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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08 (https://dejure.org/2010,5901)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08 (https://dejure.org/2010,5901)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08 (https://dejure.org/2010,5901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Land ist zuständig für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Landes für die Bestellung von Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen; Initiativrecht beim Aufbau von Fachkräften für Arbeitssicherheit; Maßnahme i.S.d. Mitbestimmungstatbestandes aus § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit eines Landes für die Bestellung von Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen; Initiativrecht beim Aufbau von Fachkräften für Arbeitssicherheit; Maßnahme i.S.d. Mitbestimmungstatbestandes aus § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit für die Lehrer muss das Land bestellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Land muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Lehrer bestellen - Sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit obliegt nicht den Kommunen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Dabei sollten den öffentlichen Arbeitgebern ausdrücklich "die gleichen Verpflichtungen wie den privaten Arbeitgebern auferlegt werden" (BT-Drucks. 7/260 S. 16 zu § 16; BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 -, Juris).

    Ob sich die Gleichwertigkeit auf die Gewährleistung eines bestimmten Schutzziels oder Ergebnisses beschränkt (so in einem obiter dictum BVerwG, Beschluss vom 25.01.1995, a.a.O.) oder auch die Beachtung der ausdrücklich erwähnten "Grundsätze dieses Gesetzes" verlangt (so BAG, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.), kann offen bleiben.

    Hinzu kommt, dass das System des Arbeitsschutzes in zunehmendem Maß nicht mehr (ausschließlich) auf der Vorgabe technischer Normen basiert, sondern das Ziel der Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (auch) über die betriebliche Implementierung von Strukturen und Verfahrensweisen erreicht werden soll (BAG, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 778/04

    Zum Ersatz von Aufwendungen eines Schulträgers aus Anlass der Beschaffung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Zum anderen - und vor allem - folgt die Verantwortlichkeit des Landes aber aus seiner beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den in seinen Diensten stehenden Lehrkräften, die gerade auch die Verpflichtung des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers umfasst, die Lehrkräfte an ihrem Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bestmöglich zu schützen (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33.82 -, DB 1984, 2308; BAG, Urteil vom 10.03.1976 - 5 AZR 34/75 -, VersR 1977, 147; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 778/04 -, ESVGH 56, 222).

    Dies hat bereits das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 03.05.2006, a.a.O.) zutreffend entschieden.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Der in dieser Regelung verwendete Begriff "Maßnahme" ist weit gefasst; er umfasst z.B. nicht nur die Anlage, Änderung, Ingangsetzung oder Außerbetriebnahme technischer Vorrichtungen, sondern auch organisatorische und personelle Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 25.01.1995 - 6 P 19.93 -, BVerwGE 97, 316).

    Ob sich die Gleichwertigkeit auf die Gewährleistung eines bestimmten Schutzziels oder Ergebnisses beschränkt (so in einem obiter dictum BVerwG, Beschluss vom 25.01.1995, a.a.O.) oder auch die Beachtung der ausdrücklich erwähnten "Grundsätze dieses Gesetzes" verlangt (so BAG, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.), kann offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89

    1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Damit eröffnet ihm das Initiativrecht die Möglichkeit, in einer seiner Mitbestimmung unterfallenden Angelegenheit von sich aus - und nicht nur im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben nach § 68 Abs. 1 LPVG - initiativ zu werden, während er ansonsten im Mitbestimmungsverfahren gemäß § 69 LPVG eine von der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme nur verhindern kann (Senatsbeschluss vom 08.05.1990 - 15 S 3129/89 -, VBlBW 1990, 342).

    Vielmehr setzt es voraus, dass die Dienststelle, bei welcher der Personalrat gebildet ist, die von dem Personalrat beantragte Maßnahme mit im Rechtsverkehr verbindlicher Wirkung überhaupt treffen kann, d.h. insbesondere dass diese Dienststelle in der fraglichen Angelegenheit - für die vom Personalrat vorgeschlagene und begehrte Maßnahme - im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Entscheidung befugt ist (BVerwG, Beschluss vom 14.09.1983 - 6 P 21.82 -, Buchholz 238.3A § 82 BPersVG Nr. 10; Senatsbeschluss vom 08.05.1990 - 15 S 3129/89 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225) kann diese gegenüber beamteten Lehrkräften bestehende Pflicht durch die Regelung in § 48 Abs. 2 SchG nicht verdrängt werden.
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Zum anderen - und vor allem - folgt die Verantwortlichkeit des Landes aber aus seiner beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den in seinen Diensten stehenden Lehrkräften, die gerade auch die Verpflichtung des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers umfasst, die Lehrkräfte an ihrem Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bestmöglich zu schützen (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33.82 -, DB 1984, 2308; BAG, Urteil vom 10.03.1976 - 5 AZR 34/75 -, VersR 1977, 147; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 778/04 -, ESVGH 56, 222).
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Zum anderen - und vor allem - folgt die Verantwortlichkeit des Landes aber aus seiner beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den in seinen Diensten stehenden Lehrkräften, die gerade auch die Verpflichtung des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers umfasst, die Lehrkräfte an ihrem Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bestmöglich zu schützen (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33.82 -, DB 1984, 2308; BAG, Urteil vom 10.03.1976 - 5 AZR 34/75 -, VersR 1977, 147; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 778/04 -, ESVGH 56, 222).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - 1 A 3019/04
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Sicherheitsfachkräfte haben sich daher auch mit unmittelbar in den schulischen/pädagogischen Bereich hineinreichenden Belangen der Lehrkräfte zu beschäftigen (ähnlich auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 A 3019/04.PVL -, Juris).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Dieses Initiativrecht vermittelt dem Personalrat - im Unterschied zu dem abgeschwächten Antragsrecht nach § 70 Abs. 2 LPVG - ein sog. volles Antragsrecht, d.h. er kann damit eine Maßnahme gegebenenfalls über die Einigungsstelle erzwingen (BVerwG, Beschluss vom 24.10.2001 - 6 P 13.00 -, BVerwGE 115, 205, 210 f.).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08
    Das Initiativrecht erweitert die gesetzlichen Mitbestimmungsbefugnisse der Personalvertretung nicht, sondern setzt die Personalvertretung lediglich in den Stand, ihren Mitbestimmungsrechten von sich aus Geltung zu verschaffen, indem sie insoweit eigene Anträge stellt (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1983 - 6 P 22.82 -, BVerwGE 68, 137).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 1 A 990/05

    Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten; Mitbestimmungsrechte des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 4968/98

    Handhabung der Schulbudgets und Mitbestimmung

  • BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82

    Dienststellenleiter - Personalrat - Grundsatz der Partnerschaft - Vertretung der

  • Drs-Bund, 26.02.1973 - BT-Drs 7/260
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89

    1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 2773/91

    Mitbestimmung des Personalrates: Anbringung lackierter Korktafeln in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 -, Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 2 = PersV 1980, 278 = ZBR 1981, 70, und vom 22. Februar 1991 - 6 PB 9.90 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08 -, PersR 2010, 455; OVG S.-A., Beschluss vom 8. August 2019 - 5 L 5/17 -, PersR 2019, Nr. 12, 46 = PersV 2019, 461.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 6 A 2391/12

    Klage eines Oberstudienrats a.D. auf Schadensersatz aufgrund

    Unabhängig davon dürfte es zweifelhaft sein, ob sich die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - wie der Kläger geltend macht - aus der in dem im Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11. März 2010, - PL 15 S 17773/08 - , PersR 2010, 455, zum Ausdruck kommenden Auffassung zum Umfang der Fürsorgepflicht ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2019 - 5 L 5/17

    Voraussetzungen des Initiativrechts eines Personalrats - Wärmeschutzmaßnahme

    Allerdings setzt die erfolgreiche Ausübung des Initiativrechts - wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen darstellt - voraus, dass die Dienststelle für die beantragte Maßnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Entscheidung befugt ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.08.2009 - 5 L 24/06 - und - 5 L 25/06 - BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - BVerwG 6 PB 9.90 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08 -, juris, [m. w. N.]).
  • VG Münster, 21.09.2012 - 4 K 237/06

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch

    Eine vergleichbare Rechtslage liegt dem baden-württembergischen Schulgesetz nicht zugrunde (§ 32 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 36 SchulG Bad.-Württ.) mit der Folge, dass der Kläger sich (schon deshalb) ohne Erfolg auf den Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08 -, juris, beruft.
  • VG Düsseldorf, 14.10.2021 - 40 K 2997/19

    Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mitbestimmung,

    a) Die grundlegende Organisationsentscheidung des beteiligten Ministeriums, einen überbetrieblichen Dienst und weder eigene Kräfte noch freiberuflich Tätige einzusetzen, um seine Pflichten nach dem ASiG zu erfüllen (§§ 16, 19 ASiG), zur Anwendbarkeit des ASiG auf den öffentlichen Dienst: BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009- 9 AZR 769/08, BAGE 133, 1; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 6 P 19.93, BVerwGE 97, 316; OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14, juris Rn. 16, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08 -, juris Rn. 22, sowie BT-Drucks. 7/260 S. 16; Schleicher, PersV 2014, 444, 445 ("Fürsorgepflicht"), unterliegt der Mitbestimmung des zuständigen Personalrats - hier der Hauptpersonalräte unter Einschluss des Antragstellers (§§ 78 Abs. 1, 50 Abs. 1 LPVG NRW) - nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW - Mitbestimmungstatbestand "Maßnahme vorbereitender Art".
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