Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Personalrat: Mitbestimmung beim Urlaubsplan; Ausgleich des Ferienüberhangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitbestimmungspflichtigkeit der Festlegung des jährlichen Erholungsurlaubs der Lehrkräfte einer städtischen Musikschule durch den Dienststellenleiter; Mitbestimmungspflichtigkeit der Verteilung von zusätzlich drei Unterrichtseinheiten je Unterrichtswoche auf die ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.07.1999 - PL 21 K 4/99
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99
Papierfundstellen
- DÖV 2000, 879
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1993 - 6 P 19.90
Personalvertretung - Urlaubssperre - Urlaubsplanung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99
Im Unterschied dazu erfüllt eine sog. ''Urlaubssperre'' nicht diesen Zweck; sie legt vielmehr einen generellen Hinderungsgrund für eine Urlaubsgewährung fest (vgl. BVerwGE, Beschluss vom 19.01.1993, BVerwGE 91, 343 = DÖV 1993, 486 = NVwZ-RR 1993, 308 = PersR 1993, 167). - BVerwG, 08.07.1996 - 1 DB 8.96
Erstreckung der örtlichen Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99
Dies rechtfertigt die Annahme eines fortdauernden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, ZBR 1997, 125 = PersV 1997, 169;… Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl., 1999, § 83 RdNrn. 40, 41 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 13.19
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Aufstellung des Urlaubsplans …
Ebenso kann es dienstliche Notwendigkeiten geben, die es erfordern, die Dienststelle zeitweise zu schließen mit der Folge, dass die Beschäftigten in dieser Zeit Urlaub nehmen müssen, etwa im Bereich einer kommunalen Musikschule (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 - juris) oder Kindertagesstätte (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. November 1992 - 17 P 92.3068 - juris).Rn. 21 Die vom Beklagten angeordnete Schließung der Dienststelle ist die Aufstellung eines Urlaubsplans im Sinne des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. April 2021 - OVG 60 PV 12/20 - juris Rn. 18; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 - juris Rn. 34 f.;… Berg, in: Altvater/Baden/Baunack u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 75 Rn. 140;… Kaiser/Annuß, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, § 75 BPersVG Rn. 283, 289;… Keilhold, in: Eylert/Förster/Keilhold/Klapproth, Personalvertretungsrecht in Brandenburg, Stand Juni 2022, § 66 PersVG Rn. 77b).
- VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20
Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze
Die Aufstellung von Urlaubsplänen dient dazu, die Urlaubszeiten der Beschäftigten so zu koordinieren, dass nicht nur die Interessen aller Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigt werden, sondern dass auch der Dienstbetrieb der Dienststelle gewährleistet bleibt, d. h. die Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben durch urlaubsbedingte Personalausfälle möglichst wenig gestört wird (BVerwG…, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 6 P 19/90 - juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 - juris Rn. 34).Das Beschwerdegericht teilt nicht die gegenteilige Auffassung, wonach die Mitbestimmungspflicht des § 74 Abs. 1 Nr. 11 HPVG immer und unabhängig von dem zugrundeliegenden Motiv des Dienststellenleiters gegeben sei, wenn für die Gewährung von Erholungsurlaub ein bestimmter Zeitraum oder mehrere Zeiträume im Jahr festgelegt oder für bestimmte Zeiten Urlaubsgewährungen eingeschränkt werden (…v. Roetteken, HBR, § 74 HPVG , Rn. 677 f.; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 -, juris zu § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPVG, wonach in der Anordnung, dass Lehrkräfte an einer Musikschule ihren Urlaub in den Sommer- und Faschingsferien zu nehmen haben, ein mitbestimmungspflichtiger Urlaubsplan gesehen wird).
- BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub
Rn. 16 Hiervon ausgehend ist die Anordnung von Betriebsurlaub zunächst deshalb als Aufstellung eines Urlaubsplans anzusehen, weil durch sie unmittelbar die zeitliche Lage des Urlaubs der Beschäftigten mit Bedeutung für ihre gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsansprüche abschließend festgelegt wird (…ebenso schon VGH Mannheim, Beschlüsse vom 15. Oktober 1991 - 15 S 1934/90 - juris Rn. 13 und vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 - PersR 2000, 431).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 60 PV 12.20
Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub
Das wird besonders deutlich bei der Anordnung von Betriebsurlaub in einem Umfang, der den gesamten jährlichen Erholungsurlaub der Beschäftigten erfasst (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2000 - PL 15 S 2134/99 - juris Rn. 34), gilt aber gleichermaßen für Anordnungen, die wie die hier in Streit stehende einen nicht ganz unerheblichen Teil des Jahresurlaubs der Beschäftigten (hier: bis zu sieben Urlaubstage jährlich) erfassen. - OVG Sachsen, 20.05.2014 - PL 9 A 358/12
Bestehen eines Mitbestimmungsanspruchs der Personalvertretung hinsichtlich einer …
Allgemein versteht man darunter Regelungen, die dazu dienen, die Urlaubszeiten der Beschäftigten so zu koordinieren, dass nicht nur die Interessen aller Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigt werden, sondern dass vor allem auch der Dienstbetrieb der Dienststelle, das heißt die Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben, durch urlaubsbedingte Personalausfälle möglichst wenig gestört wird und eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung trotz sich überschneidender Urlaubszeiten der in gleichen Sachbereichen tätigen Beschäftigten gewährleistet bleibt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 20. Juni 2000, PersR 2000, 431). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.2002 - PL 15 S 1724/01
Keine Mitbestimmung bei Einzelfall zur Arbeitszeitregelung
Das ist aber nur zu erreichen, wenn für eine größere Zahl von Beschäftigten der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die einzelnen Wochentage einheitlich festgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.12.1982, PersV 1983, 413, vom 01.07.1987, PersR 1987, 244, 245, vom 26.04.1988, Pers R 1988, 186, 187; Senatsbeschlüsse 21.10.1986, PersV 1988, 261, 262, vom 08.09.1992, PersV 1997, 501, 502, vom 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99-; vgl. auch Widmaier/Leuze/Wörz, Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg, Rd.Nr. 8 zu § 79 LPVG;… Rooschütz/Amend/Killinger, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, 10. Auflage 2000, Rd. Nr. 2 zu § 79 LPVG; vgl. ferner Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlattmann/Rehak, Bundespersonalvertretungsgesetz, Rd.Nrn. 114a, b zu § 75 BPersVG;… Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Auflage 1999, Rd.Nrn. 78, 81 zu § 75 BPersVG; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 76 zu § 75 BPersVG). - OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
Verteilung der Arbeitszeit, Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Hierzu bedarf es vielmehr einer entsprechenden Anordnung des Dienststellenleiters, weil sich die zeitliche Arbeitsverpflichtung der Musikschullehrer ansonsten auf die in den genannten Vorschriften festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränken würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1984 a. a. O., S. 3;… Beschl. v. 23.8.2007 - 6 P 7.06 -, juris Rn. 30, 31; VGH BW, Beschl. v. 20.6.2000, PersR 2000, 431, 432;… SächsLAG, Urt. v. 28.1.2009 - 9 Sa 1/08 -, juris). - VG Darmstadt, 30.07.2019 - 23 K 458/19
Mitbestimmung
Bei den Musikschullehrern ist es zudem üblich, den sog. "Ferienüberhang", der aus der Länge der Ferienzeit entsteht - während der auch kein Musikschulunterricht erteilt wird -, durch Erhöhung der Deputatsstunden auf die Schulzeit umzulegen, was durch Entscheidung des Schulleiters geschieht und ebenfalls nicht der Mitbestimmung unterliegt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 9.11.2010, 1 AZR 147/09; OVG Sachsen, Beschluss vom 16.08.2010, PL 9 A 223/09; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2000, PL 15 S 2134/99; alle juris).
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