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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40576
VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 (https://dejure.org/2018,40576)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 (https://dejure.org/2018,40576)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 (https://dejure.org/2018,40576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    In dem Beschluss vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -) habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG auch auf die Entscheidung erstrecke, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden.

    Dies sei unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -) verneint worden.

    Diese ist insoweit durch die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen über die regelmäßige Wochenarbeitszeit in der Weise determiniert, dass die Summe der für die einzelnen Arbeitstage getroffenen Festlegungen den Vorgaben jener Bestimmungen entsprechen muss (BVerwG, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 P 9.04 -, Juris).

    Rn. 58 In seinem Beschluss vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -, Juris) hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 73 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG festgestellt, dass diese Regelung einen kollektiven Tatbestand voraussetzt, und ausgeführt, dass ein solcher immer dann vorliege, wenn sich eine Regelungsfrage stelle, die die Interessen der Beschäftigten unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen des Einzelnen berühre.

    Nach Ansicht des Senats lässt sich auch aus dem vom Antragsteller angeführten Zitat aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (…- 6 P 1.13 -, Juris, Rn. 29) nichts anderes herleiten, zumal an dieser Stelle auf die Entscheidung vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -, Juris) ausdrücklich Bezug genommen wird und damit gerade nichts Neues und Abweichendes hiervon zum Ausdruck gebracht werden soll.

    In seiner Entscheidung vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -, Juris) hat das Bundesverwaltungsgericht für die Frage der zeitlichen Lage von Überstunden und Mehrarbeit u.a. unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.1991 (- 1 ABR 69/90 -, Juris, zur vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten) zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG einen kollektiven Tatbestand bejaht.

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 6 P 9.04 - und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, jeweils Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85

    Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.02.1988 (- 6 P 29.85 -) habe eine abweichende Fragestellung zugrunde gelegen.

    Insofern weise dieser Sachverhalt Parallelen zu dem Sachverhalt auf, der dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.02.1988 (- 6 P 29.85 -) zugrunde gelegen habe.

    Ebenso wenig könne sich die weitere Beteiligte auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.02.1988 (6 P 29.85 -) zu stützen, der lediglich besage, dass der Personalrat zu beteiligen sei, wenn die Schichtregelung eines Dienstplans geändert werden solle.

    Rn. 54 Aus § 74 Abs. 3 LPVG ergibt sich schließlich, dass sich das in § 74 Abs. 2 Nr. 2 (und Nr. 4) LPVG geregelte Mitbestimmungsrecht im Regelfall nicht auf "Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne" beschränkt und der Personalrat grundsätzlich auch bei der Festlegung von Dienstplänen, soweit mit diesen die Arbeitszeit nicht nur im Sinne des Vollzugs mitbestimmter Regelungen verteilt wird, zu beteiligen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02.03.1993 - 6 P 34.91 - und vom 15.02.1988 - 6 P 29.85 -, jeweils Juris).

    Da ihm aber für die Verteilung der Arbeitszeit ein allgemeines Schema/Modell zugrunde liegt, beinhaltet es insoweit auch generelle, in die Form eines Dienstplans gekleidete Festlegungen, die der Mitbestimmung des Personalrats bedürfen, und nicht um individuelle Dienstzeitregelungen auf der Grundlage der Organisationshoheit und des Direktionsrechts, die von der Mitbestimmung ausgenommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1988 - 6 P 29.85 -, Juris Rn. 22 m.w.N. sowie auch Beschluss vom 09.10.1991 - 6 P 12.90 -, Juris Rn. 15, 18).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Rn. 53 Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist die Verteilung der von den Beschäftigten nach gesetzlicher Vorschrift oder tariflicher Festlegung abzuleistenden Arbeitszeit auf die zur Verfügung stehenden Arbeitstage und die Festlegung ihrer zeitlichen Lage am einzelnen Arbeitstag und damit auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.1984 - 6 P 16.83 -, und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, jeweils Juris m.w.N.).

    Zu einer landesrechtlichen Parallelvorschrift zum hier in erster Linie streitigen § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.08.2002 (- 6 P 17.01 -, Juris zur nordrhein-westfälischen Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPersV) nochmals eine eindeutige Abgrenzung des kollektiven Tatbestands.

    Denn die Lage der täglichen Arbeitszeit bestimme, wann der Beschäftigte beispielsweise aufstehen müsse, welche Verkehrsmöglichkeiten er für den Weg von und zur Arbeitsstelle nutzen könne, welche Zeiten ihm für die Gestaltung seines Privatlebens zur Verfügung stünden (BVerwG, Beschluss vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, Juris).

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 6 P 9.04 - und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, jeweils Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 P 1.13

    Auskunftsanspruch des Personalrats; Überwachungsaufgabe; elektronische …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (- 6 P 1.13 -) teilte die weitere Beteiligte dem Antragsteller unter dem 14.11.2014 mit, dass kein Rechtsanspruch auf den lesenden Zugriff auf die im Dienstplanprogramm gespeicherten Daten bestehe.

    Soweit die weitere Beteiligte die Ansicht vertrete, dem Personalrat seien die Namen der in der Dienstplanung vorgesehenen Beschäftigten im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (- 6 P 1.13 -) nur in anonymisierter Form mitzuteilen, beruhe dies auf ihrer unzutreffenden Rechtsauffassung, dass der Personalrat bei der Gestaltung der monatlichen Dienstplanung gar nicht zu beteiligen, sondern nur - auf Anfrage - zu unterrichten sei.

    Nach Ansicht des Senats lässt sich auch aus dem vom Antragsteller angeführten Zitat aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (- 6 P 1.13 -, Juris, Rn. 29) nichts anderes herleiten, zumal an dieser Stelle auf die Entscheidung vom 30.06.2005 (- 6 P 9.04 -, Juris) ausdrücklich Bezug genommen wird und damit gerade nichts Neues und Abweichendes hiervon zum Ausdruck gebracht werden soll.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (- 6 P 1.13 -) steht der nicht anonymisierten Unterrichtung nach Ansicht des Senats jedenfalls bezüglich der - auf einen Monat bezogenen - reinen Planungsdaten nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1985 - 15 S 1035/84

    Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Arbeitszeitregelungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Sie umfasst nicht beschäftigtenbezogene Maßnahmen und dient nicht der Wahrung von Einzelinteressen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26.02.1985 - 15 S 1035/84 -).

    Dass dies gerade nicht der Fall sei, habe der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 26.02.1985 - 15 S 1035/84 - entschieden.

    Rn. 31 Zum Senatsbeschluss vom 26.02.1985 (-15 S 1035/84 -) sei hervorzuheben, dass es sich bei der dort streitgegenständlichen Anordnung vom 07.09.1983 um die eines Chefarztes gehandelt habe, "dass die verbleibende Beschäftigte B., die auswärts wohnt, für die Dauer des Fehlens der Beschäftigten F. geteilten Dienst wahrzunehmen habe." Insoweit habe es bereits am kollektiven Tatbestand gefehlt.

    Rn. 61 In seinem Beschluss vom 26.02.1985 (- 15 S 1035/84 -) hat der Senat weiter hervorgehoben, dass sich die Mitbestimmung nicht etwa schlechthin auf Beginn und Ende der Arbeitszeit erstrecke, sondern auf Beginn und Ende der "täglichen" Arbeitszeit.

  • VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15

    Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; Mitbestimmung und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Die Beschwerden des Antragstellers und der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Februar 2017 - PL 9 K 2543/15 - werden zurückgewiesen.

    Der Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Februar 2017 - PL 9 K 2543/15 - wird klarstellend wie folgt gefasst:.

    Rn. 13 unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15 - insoweit, festzustellen, dass die weitere Beteiligte verpflichtet ist, dem Vorsitzenden des Antragstellers und dessen Stellvertretern im Voraus für Abteilungen, Bereiche und Dienstgruppen der Dienststelle erstellte monatliche Dienstpläne und die darin enthaltenen Arbeitszeitregelungen in personalisierter und nicht anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht ausschließlich bereits ordnungsgemäß mitbestimmte generelle Arbeitszeitregelungen vollziehen.

    Rn. 22 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15 - zu ändern und die Anträge insgesamt abzulehnen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91

    (Mitbestimmung: Zum Problem des Mitbestimmungsrechts im Rahmen von PersVG BW § 79 …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Für welche Sachverhalte diese Vorschrift vorgesehen sei, werde besonders anschaulich in dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -) zugrunde gelegen habe.

    Insofern bedürfe es dann auch keiner Erörterung der Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -), da es dort um derartige kurzfristige Änderungen und damit verbundene Abweichungen von der festgelegten dienstplanmäßigen täglichen Arbeitszeit gegangen sei.

    Rn. 41 Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -) sei dargelegt worden, dass aus der Vorschrift des § 74 Abs. 3 LPVG keineswegs zu schließen sei, dass das Mitbestimmungsrecht des § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG auch die Zuordnung der einzelnen Beschäftigten zu den einzelnen Schichten umfasse.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Dagegen habe das Bundesarbeitsgericht beispielsweise schon in seinem Beschluss vom 28.05.2002 (- 1 ABR 40/01 -) im Leitsatz ausgeführt:.

    Auch den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2012 (- 1 ABR 19/11 -), vom 28.05.2002 (- 1 ABR 40/01 -, Juris) und vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -, Juris) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass sich die Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich auch auf die Arbeitszeitaufteilung für einzelne Arbeitnehmer erstreckt.

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Rn. 27 Bezugnehmend auf seine Entscheidung vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -) habe das Bundesarbeitsgericht festgestellt:.

    Auch den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2012 (- 1 ABR 19/11 -), vom 28.05.2002 (- 1 ABR 40/01 -, Juris) und vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -, Juris) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass sich die Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich auch auf die Arbeitszeitaufteilung für einzelne Arbeitnehmer erstreckt.

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
    Auch den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2012 (- 1 ABR 19/11 -), vom 28.05.2002 (- 1 ABR 40/01 -, Juris) und vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -, Juris) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass sich die Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich auch auf die Arbeitszeitaufteilung für einzelne Arbeitnehmer erstreckt.

    Ob dies mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2017, in dem auf den zur Mitbestimmung bezüglich eines Schichtrahmenplans ergangenen Beschluss vom 19.06.2012 (- 1 ABR 19/11 -, Juris) Bezug genommen wird, für § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nun im Sinne des Antragstellers geklärt ist, kann letztlich offenbleiben.

  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht - …

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1981 - 15 S 736/81

    Verteilung der Wochenarbeitszeit bei Teilzeitangestellten: Mitbestimmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - 1 B 2563/06

    Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Dienstplänen für die …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung; Mitbestimmungsrecht des …

  • OVG Sachsen, 27.11.2008 - PL 9 A 218/08

    kollektiver Bezug; Mehrschichtsystem; Mitbestimmung; Monatsdienstplan

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung …

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 696/16

    Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle …

  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom …

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche …

  • BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13

    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - PL 15 S 976/17

    Informationsanspruch der Personalvertretung zur präventiven Kontrolle auch …

  • BVerwG, 12.09.1983 - 6 P 1.82

    Personalrat - Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schreibkraft - Verteilung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 19.12

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Unterlagen; Honorarverträge; Berliner …

  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 2869/92

    Personalvertretungsrecht: vorläufiges Inkraftsetzen eines Dienstplanes bei der …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - PL 15 S 2688/02

    Abbruch eines Mitbestimmungsverfahrens

  • VG Sigmaringen, 23.11.2020 - PL 11 K 2474/20

    Corona-Pandemie; Schichtzeitenregelung 12-Stunden-Schichten; Gesetzes- und …

    Lediglich klarstellend regelt nunmehr § 74 Abs. 2 Nr. 3 LPVG ausdrücklich die Mitbestimmungspflicht bei der Einführung, Anwendung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen, d. h. nicht nur feste Arbeitszeitgrenzen, sondern auch flexible Arbeitszeiträume sind - und waren bereits bisher - mitbestimmungspflichtig (vgl. zur Klarstellung LT-Drs. 15/4224 S. 136 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 - juris).

    Rn. 29 Die hier in Rede stehende, von dem Dienststellenleiter getroffene Regelung weist auch den erforderlichen kollektiven Bezug auf (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2146

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Dienstpläne eines städtischen Theaters, die es …

    Wenn Monatspläne inhaltlich unverändert zu Wochenplänen weiterentwickelt werden, ist ein Mitbestimmungsrecht zu den Wochenplänen im Normalfall durch die vorherige Zustimmung des Personalrats zu einem unverändert gebliebenen mitbestimmungspflichtigen Inhalt des Monatsplans "verbraucht" (…im Anschluss an OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.5.2019 - OVG 60 PV 5.18 - PersV 2020, 70 Rn. 31; VGH BW, B.v. 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 - juris Rn. 54).

    Rn. 68 Da die Monatspläne im Regelfall inhaltlich unverändert zu den Wochenplänen weiterentwickelt werden (siehe ee)), wird ein Mitbestimmungsrecht zu den Wochenplänen im Normalfall durch die vorherige Zustimmung des Personalrats zu einem unverändert gebliebenen mitbestimmungspflichtigen Inhalt des Monatsplans "verbraucht" (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.5.2019 - OVG 60 PV 5.18 - PersV 2020, 70 Rn. 31; VGH BW, B.v. 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 - juris Rn. 54).

    Vielmehr liegen nur individuelle Zuordnungen von Arbeitszeiten vor (vgl. BVerwG, B.v. 1.6.1987 - 6 P 8.85 - ZBR 1987, 346; VGH BW, B.v. 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 - juris Rn. 64), soweit in den Tagesplänen im Zusammenhang mit Probenterminen Einzelpersonen namentlich genannt werden.

  • OVG Hamburg, 29.05.2019 - 14 Bf 4/19

    Mitbestimmung bei der Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit und der …

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG knüpft damit an die Arbeitsbedingungen der in der Dienststelle Beschäftigten an und dient, ebenso wie vergleichbare Vorschriften im Bundespersonalvertretungsrecht und in anderen Personalvertretungsgesetzen der Länder, ihrem kollektiven Schutz (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O., juris Rn. 14, 34, zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG;… Beschl. v. 12.9.2005, 6 P 1.05, NVwZ 2006, 466, juris Rn. 27 f., zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.11.2018, PL 15 S 660/17, juris Rn. 56, 61, zum baden-württembergischen Landesrecht;… OVG Lüneburg, a.a.O., zum niedersächsischen Landesrecht;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.6.2016, OVG 61 PV 9.15, ZfPR 2017, 5, juris Rn. 15, 20, zum brandenburgischen Landesrecht;… noch offen gelassen für die Vorgängervorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG: BVerwG, Beschl. v. 3.12.2001, 6 P 12.00, NZA-RR 2002, 666, juris Rn. 60;… aus der Literatur zum Bundespersonalvertretungsrecht: Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 75 Rn. 120;… Sommer, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 75 Rn. 81).

    Rn. 44 (2) Es kann offen bleiben, ob vor dem Hintergrund der Ausführungen unter (1) die Zuordnung einzelner Beschäftigter zu den Arbeitsschichten in Dienstplänen von vornherein dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG nicht unterfällt (so für das baden-württembergische Landesrecht VGH Mannheim, Beschl. v. 14.11.2018, PL 15 S 660/17, juris Rn. 61; Beschl. v. 26.2.1985, 15 S 1035/84, ZBR 1986, 58, juris [Ls]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 60 PV 7.18

    Personalvertretungsrecht: Anspruch des örtlichen Personalrats auf quartalsmäßig …

    Vielmehr ist der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung aufgabenakzessorisch ausgestaltet; er muss stets in Zusammenhang mit einer zulässigerweise von der Personalvertretung wahrgenommenen Aufgabe stehen (…vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2014 - BVerwG 6 P 1.13 -, juris Rn. 8…, vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 zu § 73 PersVG SN…, vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 -, juris Rn. 15 zu § 57 PersVG ST …und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 13 zu § 73 PersVG BE;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - OVG 61 PV 5.17 -, juris Rn. 22…, vom 13. März 2014 - OVG 60 PV 19.12 -, juris Rn. 23…, vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 23, …und vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 50, …und vom 7. Mai 2018 - PL 15 S 976/17 -, juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 8. September 2016 - 5 A 10374/16 -, juris Rn. 28; zu der letztgenannten Entscheidung vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2017 - BVerwG 5 PB 14.16 [5 P 6.17] -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat; …

    Der bloße Vollzug mitbestimmter oder mitbestimmungspflichtiger Arbeitszeitregelungen ist für die Begründung einer Mitbestimmungspflicht nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 NPersVG hingegen ebensowenig ausreichend wie die Verteilung der individuellen Arbeitszeit auf einzelne Beschäftigte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 54).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz …

    Vielmehr ist der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung aufgabenakzessorisch ausgestaltet; er muss stets in Zusammenhang mit einer zulässigerweise von der Personalvertretung wahrgenommenen Aufgabe stehen (…vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2014 - BVerwG 6 P 1.13 -, juris Rn. 8…, vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 zu § 73 PersVG SN…, vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 -, juris Rn. 15 zu § 57 PersVG ST …und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 13 zu § 73 PersVG BE;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. März 2014 - OVG 60 PV 19.12 -, juris Rn. 23…, vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 23, …und vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 50, …und vom 7. Mai 2018 - PL 15 S 976/17 -, juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 8. September 2016 - 5 A 10374/16 -, juris Rn. 28; zu der letztgenannten Entscheidung vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2017 - BVerwG 5 PB 14.16 [5 P 6.17] -, juris).
  • VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19
    Da die Dienstpläne für alle Straßenbahnfahrer und damit kollektiv (zu dieser Anforderung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, BVerwGE 124, 34 = NVwZ 2006, 100 [102]; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2018 - OVG 62 PV 4.17 -) regeln, wer von wann bis wann welche Straßenbahnlinie zu befahren hat, werden alle Voraussetzungen des Mitbestimmungstatbestands auch dann erfüllt, wenn man ihn nicht auch auf die individuelle Arbeitszeit einzelner Beschäftigter bezöge (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, Juris Rn. 55 und 60; Sächs. Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 27. November 2008 - PL 9 A 218/08 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 14.07.2022 - 9 A 447/21

    Dienstplan; Ankündigungsfrist; Mitbestimmung; Überstunde; Gruppe von …

    Dabei bleibt auch die der Mitbestimmung eigentümliche Rolle des kollektiven Schutzes vorhanden (VGH BW, Beschl. v. 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 52 ff. m. w. N.;… Vogelgesang/Bieler/Kleffner/Rehak, Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, Loseblattsammlung Stand: Februar 2021, § 81 Rn. 72 f. m. w. N.).
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