Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.11.2008 - PL 9 A 218/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsVG § 80 Abs. 3 Nr. 1
- Judicialis
SächsVG § 80 Abs. 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsVG § 80 Abs. 3 Nr. 1
Kollektiver Bezug; Mehrschichtsystem; Mitbestimmung; Monatsdienstplan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitbestimmung bei der Erstellung von Dienstplänen in Personalvertretungsangelegenheiten
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.02.2008 - PL 9 K 2610/07
- VG Dresden, 22.02.2008 - Pl 9 K 2610/07
- OVG Sachsen, 27.11.2008 - PL 9 A 218/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04
Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2008 - PL 9 A 218/08
Dessen ungeachtet setzt die Bejahung des Mitbestimmungsrechts nach § 80 Abs. 3 Nr. 1 SächsPersVG stets voraus, dass die betroffene Regelung die Interessen der Beschäftigten unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen des Einzelnen berührt und damit einen kollektiven Bezug aufweist (sh. hierzu BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005 - 6 P 9/04 - zit. nach juris).Im Übrigen ist die aufgeworfene Frage nicht klärungsbedürftig, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht nach der mit § 80 Abs. 3 Nr. 1 SächsPersVG vergleichbaren Regelung des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG (sh. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005 - 6 P 9/04 - aaO) unschwer beantworten lässt (sh. 2;… zum Klärungsbedürfnis sh. Bader, in Bader, VwGO, 3. Aufl, § 124, Rn. 46).
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung …
Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 27.11.2008 - PL 9 A 218/08 - entschieden, ein kollektiver Bezug komme einem Monatsdienstplan, mit dem bei einem Mehrschichtsystem darüber befunden werde, wer in welchem Zeitraum Dienst zu leisten habe, nicht zu.Ungeachtet dessen, ob die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.11.2008 (- PL 9 A 218/08 -) im Ergebnis vertretbar sei, handele es sich dort um eine Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, bei der es nur darum gegangen sei, ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses bestanden hätten.
- OVG Sachsen, 14.07.2022 - 9 A 447/21
Dienstplan; Ankündigungsfrist; Mitbestimmung; Überstunde; Gruppe von …
Zum anderen soll es Aufgabe des Personalrats im Rahmen der arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung sein, die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu überwachen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. November 2008 - PL 9 A 218/08 - juris Rn. 4, zur früheren Fassung dieser Regelung).Anders als in der dargelegten Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. November 2008 (a.a.O.) betrifft die Änderung der Ankündigungsfrist nicht einen Monatsdienstplan, der regelt, welcher Mitarbeiter in welchem Zeitraum Dienst zu leisten hat.
Die Bejahung des Mitbestimmungsrechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG setzt damit voraus, dass die betroffene Regelung die Interessen der Beschäftigten unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen des Einzelnen berührt und damit einen kollektiven Bezug aufweist (sh. hierzu BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 6 P 9/04 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. November 2008 - PL 9 A 218/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
- VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15
Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; Mitbestimmung und …
Rn. 24 c) Zudem liegt der erforderliche kollektive oder generelle Tatbestand vor (a.A. SächsOVG, Beschluss vom 27.11.20118 - PL 9 A 218/08 - juris). - VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19 Da die Dienstpläne für alle Straßenbahnfahrer und damit kollektiv (zu dieser Anforderung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, BVerwGE 124, 34 = NVwZ 2006, 100 [102]; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2018 - OVG 62 PV 4.17 -) regeln, wer von wann bis wann welche Straßenbahnlinie zu befahren hat, werden alle Voraussetzungen des Mitbestimmungstatbestands auch dann erfüllt, wenn man ihn nicht auch auf die individuelle Arbeitszeit einzelner Beschäftigter bezöge (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, Juris Rn. 55 und 60; Sächs. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. November 2008 - PL 9 A 218/08 -, Juris Rn. 4).
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