Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.12.2012 - PL 9 E 63/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
RVG § 23 Abs. 3 S. 2; SächsPersVG § 80 Abs. 1 Nr. 2
Gegenstandswert, Personalvertretungsrecht, verschiedene Zustimmungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.01.2010 - 9 K 198/09
- OVG Sachsen, 27.12.2012 - PL 9 E 63/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 20.10.1999 - 4 Ta 144/99
Festlegung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bei Fragen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.12.2012 - PL 9 E 63/10
Der Senat hält es in Anlehnung an die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung (etwa LAG Schl.-H., Beschl. v. 20. Oktober 2010 - 4 Ta 144/99 - juris Rn. 14) für angemessen, den Gegenstandswert pro Lehrkraft um 1.000 EUR zu erhöhen, wobei indes eine Lehrkraft mit der Festsetzung des Gegenstandswertes von 5.000 EUR bereits berücksichtigt ist.
- VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 7 P 16.00296
Personalrat lehnt Einigung in BAMF-Verfahren ab
Das erkennende Gericht übersieht nicht, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - unter Bezugnahme auf vom Bundesverwaltungsgericht beschriebene allgemeine Rechtsgrundsätze zum personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - bereits mehrfach (vgl. z. B. Beschlüsse vom 24.11.2014, Az. 17 C 14.2275 und Az. 17 C 14.2403, beide juris, beide m.w.N; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.12.2012, Az. PL 9 E 61/10 und Az. PL 9 E 63/10, beide juris) entschieden hat, dass in Fällen, wenn, wie auch hier, mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle Gegenstand ein- und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens seien, der regelmäßig anzunehmende Wert von 5.000,00 EUR nur einmal angesetzt werden könne, weil die Rechtsfrage, deren Klärung die Personalvertretung anstrebe, in allen Fällen gleich, d. h. nur einmal zu klären sei. - OVG Sachsen, 07.10.2015 - 9 E 79/15
Gegenstandswert; Personalvertretungsrecht; Zustimmung zur Kündigung; Auffangwert; …
Dabei entspricht es der ständigen Praxis des Senats, im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 (PersR 2008, 26) in diesen Fällen den Gegenstandswert unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- EUR festzusetzen (Beschl. v. 27. Dezember 2012 - PL 9 E 63/10 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 18. Juni 2012 - PL 9 B 215/11 - Beschl. v. 4. Juni 2007 - PL 9 E 131/06 - beide n. v.;… ebenso: BayVGH, Beschl. v. 6. April 2009 - 17 P 09.166 -, juris Rn. 7 m. w. N. zur hierzu übereinstimmenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte).
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