Rechtsprechung
| VG Arnsberg, 25.09.1958 - PV 3/58 |
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 18.06.1959 - PV 3/58, B 1/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Bremen, 18.06.1959 - PV 3/58
Nichtig ist die Wahl eines Personalrats wegen mangelnder Personalratsfähigkeit der Verwaltungseinheit, in der er gewählt worden ist, nur dann, wenn dieser Mangel "offensichtlich" ist (Vergleiche BVerwG 1957-12-06 VII P 10.57 und BVerwG 1958-10-03 VII P 9.57 = BVerwGE 7, 251).3.
- BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88
Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn
Die Nichtigkeit der Wahl kann in diesen Fällen jedermann auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist geltend machen (vgl. hierzu auch BAG, Beschluß vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - <BAGE 16, 1 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64]> hinsichtlich Betriebsrätewahl; OVG Bremen, Beschluß vom 18. Juni 1959 - PV 3/58, B 1/59 -).
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