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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5224
BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93 (https://dejure.org/1994,5224)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 6 P 12.93 (https://dejure.org/1994,5224)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93 (https://dejure.org/1994,5224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die Personalvertretung - Beachtung der gesetzlichen Zielsetzung bei den Feststellungsvorschlägen - Einschränkung des Ermessens des Personalrats bei der Auswahl der freizustellenden Mitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1995, 131
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93
    Ein solcher Verpflichtungsausspruch ist im personal Vertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zulässig, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. etwa zum Anspruch des Personalratsmitgliedes auf Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG: BVerwGE 58, 54, 57 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] a.E.; zum Anspruch nach § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten: BVerwGE 69, 95, 102).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82

    Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterschriftenquorum in § 19 Abs. 4 und 5 BPersVG (in der Entwurfsbegründung wird a.a.O. derBeschluß vom 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 - genannt, s. BVerfGE 67, 369, 379 f.) hat der Gesetzgeber der Beachtung dieses Grundsatzes auch für Freistellungen einen besonders hohen Rang eingeräumt.
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 137.82

    Soldaten der Luftwaffe - Allgemeine Sprachschulung - Auswahlschulung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93
    Ein solcher Verpflichtungsausspruch ist im personal Vertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zulässig, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. etwa zum Anspruch des Personalratsmitgliedes auf Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG: BVerwGE 58, 54, 57 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] a.E.; zum Anspruch nach § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten: BVerwGE 69, 95, 102).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Erfolgt ein Verzicht auf Freistellungen, so bedarf es hierfür sachliche und hinreichend gewichtige Gründe (BVerwG 22. Dezember 1994 - 6 P 12/93).
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2022 - 23 K 3030/21

    Freistellung von Personalratsmitgliedern

    Das Ermessen des Personalrats bei der Entscheidung über die Beantragung von Freistellungen gegenüber der Dienststellenleitung ist nur unter der Voraussetzung dahingehend eingeschränkt, einen bestimmten Listenvertreter vorzuschlagen, wenn alle anderen Mitglieder dieser Liste gegenüber dem Personalrat ausdrücklich und eindeutig auf eine Freistellung verzichten, dafür gewichtige Gründe vorliegen und dem allein in Betracht kommenden Listenvertreter ein erhöhtes Maß an Kooperationsfähigkeit, Solidarität und personalratsorientierter Gesamtverantwortung zugebilligt werden kann (im Anschluss an BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93).

    Erscheint ein derartiger Verzicht nach Maßgabe der Umstände nicht als missbräuchlich und steht infolgedessen nur noch ein einziger Vertreter einer Liste, der eine Freistellung zusteht, als Kandidat für eine mögliche Freistellung zur Verfügung, so ist der Personalrat auf der Grundlage von § 40 Abs. 3 HPVG grundsätzlich verpflichtet, dieses Mitglied für die Freistellung vorzuschlagen (vgl. BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93 - PersV 1995, 237).

    Unterstellt, die Auswahlmöglichkeiten hätten sich tatsächlich - und rechtlich bedenkenfrei - dahingehend reduziert, dass von der Liste der F. allein der Antragsteller für die Inanspruchnahme einer Freistellungsmöglichkeit zur Verfügung stünde, wäre der Beteiligte zu 1) mithin grundsätzlich gehalten, diesem Vorschlag zu entsprechen (so auch BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93 - PersV 1995, 237; BayVGH 22.04.2013 - 17 P 12.1378 - PersV 2013, 347).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass von den für eine Freistellung in Betracht zu ziehenden Personen ein "erhöhtes Maß an Kooperationsbereitschaft, Solidarität und personalratsorientierter Gesamtverantwortung" verlangt werden können muss (BVerwG vom 22.12.1994, a. a. O., Rn. 22).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten …

    Allerdings lässt der Senat Verpflichtungsanträge dort zu, wo das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller verfahrens- oder materiellrechtliche Ansprüche zuerkennt; dies ist insbesondere bei Kostenerstattungsansprüchen von Personalratsmitgliedern zu bejahen (vgl. Beschluss vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100, 102; Beschluss vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 26 S. 3).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und …

    Diese Regelung ist eindeutig; nach ihr steht dem Personalrat kein Ermessen zu, statt der Gruppensprecher die Ergänzungsmitglieder für die Freistellung vorzuschlagen (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 26 S. 2;… Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 46 Rn. 64 und 67a;… Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 60;… Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V K § 46 Rn. 52a und 53;… Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 46 Rn. 62 und 64;… Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 46 Rn. 18 und 20a).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 P 4.95

    Personalvertretungsrecht: Unverzichtbarkeit auf Freistellung von …

    Ohne gewichtige sachliche Gründe darf der Personalrat weder ganz noch teilweise auf die mögliche Freistellung eines seiner Mitglieder verzichten, wenn dies im Ergebnis zu Lasten der gewählten Kandidaten einer sonst nicht zum Zuge kommenden Minderheitenliste gehen würde (wie Beschluß vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 -).

    Zur Begründung bezieht er sich auf den Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 -.

    Vielmehr ist im Ausgangsfall die gleiche "Vertretungsregelung" getroffen worden, wie sie auch Gegenstand des Beschlusses im Verfahren BVerwG 6 P 12.93 war.

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 17 P 12.1378

    Der Begriff der Wahl oder Auswahl als Mittel demokratischen Handelns muss nicht …

    In den Fällen, in denen bei rechtsfehlerfreiem Handeln des Personalvertretungsorgans ein bestimmtes Mitglied freizustellen ist, kann der Personalrat vom Gericht verpflichtet werden, die Freistellung dieses Mitglieds bei der Dienststelle zu beantragen (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1994 - 6 P 12/93 - PersV 1995, 237;… HessVGH, B.v. 29.11.1989 - HPV TL 1366/89 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Andererseits aber darf der Personalrat ohne gewichtige sachliche Gründe weder ganz noch teilweise auf die mögliche Freistellung eines seiner Mitglieder verzichten, wenn dies im Ergebnis zu Lasten der gewählten Kandidaten einer sonst nicht zum Zuge kommenden Minderheitenliste gehen würde (BVerwG, B.v. 22.12.1994 - 6 P 12/93 - PersV 1995, 237).

    Wenn diesbezüglich aber schwerwiegende und durch Tatsachen nachweisbare Mängel nicht geltend gemacht worden sind, ist der Personalrat aus Gründen des Minderheitenschutzes dazu verpflichtet, den einzigen hierzu bereiten und von den Listenangehörigen benannten Kandidaten zur Freistellung vorzuschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1994 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 31.08.2026 - 40 L 1947/26

    Personalratsmitglied, Freistellung, Freistellungsstaffel, Schwerwiegende …

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93, PersV 1995, 237 = juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2001 - 1 B 1591/00.PVL, PersR 2001, 470 m.w.N.

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93, PersV 1995, 237.

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …

    Es ist vielmehr - ebenso wie die in §§ 80 und 81 SächsPersVG geregelten Beteiligungsrechte - rein verfahrensrechtlicher Natur und räumt dem Personalrat lediglich ein öffentliches Recht auf Teilhabe am verwaltungsinternen Entscheidungsverfahren ein (vgl. allgemein zur verfahrensrechtlichen Natur der Beteiligungsrechte BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 26 S. 3 und vom 15. März 1995 - 6 P 31.93 - BVerwGE 98, 77 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 1 B 1591/00

    Voraussetzungen der Durchsetzung des Rechts eines Mitgliedes des bei einer …

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93 -, PersV 1995, 237 = PersR 1995, 131; OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 2834/96.PVB - Beschluss des Fachsenats vom 7. August 1998 - 1 A 6489/96.PVL -, NWVBl. 1999, 273 = PersR 1999, 307.

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 6 P 12.93 -, aaO; Beschluss des Fachsenats vom 16. Dezember 1993 - 1 B 2477/93.PVL -, PersV 1996, 377.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 62 PV 13.12

    Streit über Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einführung der …

    Denn in diesen Fällen hat der Personalrat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 -, juris Rn. 21…, vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 -, juris Rn. 10 f. …und vom 27. Juli 1990 BVerwG 6 PB 12.89 -, juris Rn. 4, zur einstweiligen Verfügung;… einschränkend nur für die Durchsetzung des Informationsrechts aus § 73 Abs. 1 Satz 1 PersVG Berlin vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 16), nicht jedoch auf Rückgängigmachung der Maßnahme selbst (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2008 - BVerwG 6 PB 19.08 -, juris Rn. 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04

    Verpflichtungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; …

  • VG München, 05.12.2023 - M 20 P 22.882

    Verteilung von Freistellungskontingenten unter Personalräten

  • BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 4.04

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsausspruchs im personalvertretungsrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2006 - 1 A 3619/05

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Sicherstellung eines …

  • BVerwG, 21.12.1994 - 6 P 13.93

    Voraussetzungen der Freistellung eines Personalratsmitgliedes - Verzicht auf …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - 62 PV 5.15

    Personalrat; Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit; Überschreiten der …

  • ArbG Wuppertal, 23.07.2007 - 8 BV 4/07

    Verzicht auf Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu Lasten einer …

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95

    Nichtberücksichtigung eines Beamtenvertreters im Rahmen der Auswahlentscheidung …

  • VGH Bayern, 17.04.2002 - 18 P 01.1674

    Halbierung der Freistellung bei den besonderen Personalräten; Erforderlichkeit …

  • VG Hannover, 10.03.2005 - 17 A 711/05

    Begründung; Darlegung; Einvernehmen; Freistellung; Freistellungsbeschluss; …

  • VG Aachen, 16.06.2025 - 15 K 1571/24

    Freistellung; Zahl der Beschäftigten

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