Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BPersVG § 25; ; BPersVG § 26; ; BPersVG § 27; ; BPersVG § 83
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - Amtszeit des Personalrats - Personalratswahl - Reguläre und außerordentliche - Wahlanfechtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretungsrecht - Anfechtung einer Personalratswahl, Antragsbefugnis zur Feststellung der Nichtbeendigung der Amtszeit eines Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 FB 8/94
- OVG Hamburg, 15.09.1995 - Bs PB 2/94
- BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
- PersR 1998, 161
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Jedenfalls mit Rücksicht auf diese Klarstellung und auch im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Feststellungsanträgen bei öffentlich-rechtlichen Innenrechtsstreitigkeiten besteht kein Widerspruch zum Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 7 ABR 5.90 (NZA 1991, 946). - BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Solches ist freilich insbesondere in den Angelegenheiten nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der antragstellende Personalrat bis zum Abschluß der letzten Tatsacheninstanz hinreichend deutlich macht, daß es ihm nicht allein um die konkrete Angelegenheit geht, die den Anlaß für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens bot, sondern letztlich um die Klärung der dahinterstehenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen abstrakten Rechtsfrage, und wenn es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit darüber geben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 23.91 Buchholz 251.7 § 65 NWPersVG Nr. 2 m.w.N.). - BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88
Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Dies ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Vorgang, der die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - ZBR 1990, 183, 184;… Lorenzen/Schmitt, a.a.O. § 25 Rn. 38;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 83 Rn. 41). - BVerwG, 03.02.1995 - 6 P 5.93
Anforderungen an einen Wahlvorschlag bei der Wahl einer Jugendvertretung und …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Für die Antragstellung gilt insoweit nichts anderes als sonst für das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren: Der Antrag muß spätestens in der Beschwerdeinstanz - und sei es auch nur hilfsweise - als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1995 - BVerwG 6 P 5.93 - S. 6 f. - PersR 1995, 522 -).
- BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06
Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …
aa) § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG ist eine Vorschrift, welche die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betrifft, und damit eine Vorschrift über das Wahlverfahren (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10).Darunter fallen alle zwingenden Vorschriften des Gesetzes und der Wahlordnung (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 a.a.O. S. 12;… Altvater u.a., a.a.O. § 25 Rn. 5;… Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 25 Rn. 6).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15
Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98
Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht; …
In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der durch die Wahlanfechtung ausgelöste Vorgang sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (Beschluß vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12). - VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752
Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei …
Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist gerade die Gültigkeit der am 25. April 2012 durchgeführten Personalratswahl, nicht etwa die Gültigkeit der Neuwahl des Personalrats am 20. Juni 2013 (vgl. insoweit etwa BVerwG, B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, RdNr. 6)."Kontrahenten" im Wahlanfechtungsverfahren, soweit die Verwendung dieses Begriffes im Rahmen eines, wie vorliegend, sogenannten objektiven Verfahrens als sachgerecht angesehen werden mag (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 26.11.1997, a.a.O.), betreffend die Personalratswahl sind somit hier die Antragsteller zu 1) bis 3) und (allein) der ehemalige, am 25. April 2012 gewählte Personalrat, nicht jedoch der am 20. Juni 2013 gewählte neue Personalrat.
27, 28 - B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, Rd.Nr. 14) grundsätzlich anerkannt, dass der ursprüngliche Antrag, ein Gestaltungsantrag ("die Wahl für ungültig zu erklären"), dahin modifiziert werden kann, ohne dass dies eine Antragsänderung im eigentlichen Sinne darstellen würde, dass nunmehr vom Gericht festgestellt werden möge, die betreffende Wahl sei unwirksam gewesen.
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10
Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen …
In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreit bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der Vorgang, welcher die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 - BVerwGE 110, 163 = Buchholz 436.61 § 24 SchwbG Nr. 3 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 S. 9 f. …und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 47, insoweit bei BVerwGE 130, 165 nicht abgedruckt). - BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07
Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der …
Andernfalls wird der Antragsteller zu einem abstrakten Feststellungsantrag übergehen müssen, über dessen Zulässigkeit das Oberverwaltungsgericht nach Maßgabe von § 81 Abs. 3, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG zu entscheiden haben wird (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12). - OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21
Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis; …
Denn hierunter ist jede Bestimmung zu verstehen, die die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - BVerwG 6 P 12.95 -, PersR 1998, 161, juris Rn. 9).Wesentliche Vorschriften sind grundsätzlich alle zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997, a.a.O., Rn. 13;… Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 18. Aufl. 2020, § 21 Rn. 18;… Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, NPersVG § 21 Rn. 14 m.w.N (Stand: April 2021)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - 16 A 196/09 Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997- 6 P 12.95 -, juris Rdn. 9 (= PersR 1998, 161) mit Nachweisen der Literatur.
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 1997, a.a.O., Rdn. 13, und vom 10. Januar 2007, a.a.O., Rdn. 11.
- BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …
- OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen …
- VG Aachen, 27.10.2016 - 16 K 1515/16
Amt Anfechtung Antrag Beamte Beeinflussung Bekanntgabe Beruf Beschäftigte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13
Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage …
- VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10
Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes
- BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20
Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Wahlanfechtung; Wiederholungswahl; Neuwahl; veränderte Umstände; Zeitablauf; …
- VG Berlin, 24.07.2012 - 71 K 7.12
Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften bei der Personalratswahl
- BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23
Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99
Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 1 A 475/99
Wählbarkeit von Arbeitnehmern für einen Bezirkspersonalrat nach einem auf einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17
Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02
Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines …
- OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 12 LB 2/24
Ungültigkeit einer Personalratswahl
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung; (keine) …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96
Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb; …
- VG Düsseldorf, 24.03.2017 - 34 K 7252/16
- BVerwG, 17.02.1999 - 6 PB 5.98
Rechtsmittel
- VG Berlin, 22.06.2018 - 62 K 4.18
Neuwahlen des Personalrates während der laufenden Amtszeit; Auswirkungen der …
- VG Berlin, 13.05.2014 - 72 L 4.14
Untersagung einer geplanten Neuwahl des örtlichen Personalrats
- VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 VG FB 8/94
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