Rechtsprechung
| LAG München, 05.04.2001 - 4 Sa 951/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags; Eingruppierung eines Diplomingenieurs für Landschaftspflege; Höhergruppierung nach der Erfüllung der vorgeschriebenen Bewährungszeit
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 30.03.1999 - 4 Ca 3243/98
- LAG München, 05.04.2001 - 4 Sa 951/99
Papierfundstellen
- PersR 2002, 86
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
Frage der richtigen Eingruppierung im Rahmen der Gewährung eines Übergangs- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92
Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 26.03.1981 - 14 Sa 1486/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Kaiserslautern, 22.07.2003 - 8 Ca 807/03
Bewährungsauftstieg eines Müllwerkers/Kraftfahrers; Voraussetzungen einer …
Nach dem die Beklagtenseite in der Vergangenheit seine Arbeitsleistung nicht bemängelt habe, sei es nun treuwidrig, sich auf mangelnde Bewährung zu berufen (LAG München vom 05.04.2001, 4 SA 951/99).Dabei reicht für das Vorliegen einer "Bewährung" in diesem Sinne aus, dass der Kläger eine ausreichende Leistung erbracht hat (vgl. LAG München 05.04.2001, 4 Sa 951/99).
Daher gilt die Bewährung für den Bewährungsaufstieg als erfolgt, weil es gegen Treu und Glauben verstößt, sich auf eine mangelnde Bewährung zu berufen, wenn Jahre lang hierauf nicht hingewiesen wurde (LAG München vom 05.04.2001, 4 Sa 951/99).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 10 Sa 221/07
Bewährungsaufstieg nach vorangegangener sechsmonatiger Unterbrechung der …
Eine fehlerfreie Leistung kann nicht gefordert werden (so auch: LAG München Urteil vom 05.04.2001 - 4 Sa 951/99 - Juris).Damit wird das vor allem bei längeren Bewährungszeiten unzumutbare Ergebnis vermieden, dass dem Angestellten erst nach Ablauf oder kurz vor Ablauf der Bewährungszeit eröffnet wird, er habe sich nicht bewährt (vgl. LAG München, Urteil vom 05.04.2001, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - 10 Sa 2044/08
Darlegungslast des Arbeitnehmers im Falle eines Bewährungsaufstiegs - tarifliche …
Dabei trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich im vorgenannten Sinne bewährt hat (LAG München, Urteil vom 5. April 2001 - 4 Sa 951/99 = PersR 2002, 86 f.); BAG, Urteil vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 196/92 = AP Nr. 2 zu § 23a MTA).Dieser Darlegung genügt der Arbeitnehmer aber bereits, indem er vorträgt, dass er sich den Anforderungen gewachsen gezeigt, sich bewährt habe (LAG München, Urteil vom 5. April 2001 - 4 Sa 951/99 = PersR 2002, 86 f.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 10 Sa 543/11
Darlegungslast bei Verweigerung eines Bewährungsaufstiegs
Ein Arbeitgeber, der den Angestellten in keiner Weise verwarnt oder ermahnt und ihn dadurch in dem Glauben lässt, er habe sich bewährt, wird sich in aller Regel entgegenhalten lassen müssen, dass er seine Fürsorgepflicht verletzt hat (so auch: LAG München Urteil vom 05.04.2001 - 4 Sa 951/99 - Juris, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
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