Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten befugten Bediensteten - Entscheidung über die Entziehung von Fahrvergünstigungen und über Urlaubsangelegenheiten - Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl zum Personalrat - Vorsitz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- PersV 1971, 141
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Da gegen wesentliche Vorschriften der Wählbarkeit und des Wahlverfahrens verstoßen worden ist, - der Wahlvorstand hätte den Wahlvorschlag, auf dem nicht alle Kandidaten wählbar waren, zurückweisen müssen (BVerwGE 10, 344) - und sich auch nicht ausschließen läßt, daß das Wahlergebnis dadurch geändert oder beeinflußt worden ist, muß dem Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gemäß § 22 PersVG entsprochen werden. - BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61
Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Von dem Grundsatz, daß es für die Anfechtung der Wahl auf die in ihrem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage ankommt, ist der Senat in mehreren Entscheidungen ausgegangen (BVerwGE 9, 213 [214]; 14, 241 [243]; 32, 182 [184]). - BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69
Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Zwar hat der Senat im Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 3.69 - (BVerwGE 34, 180) ausgesprochen, daß den Vorsitz in der nach § 77 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - beim Verwaltungsgericht gebildeten Fachkammer der Präsident des Verwaltungsgerichts oder ein Verwaltungsgerichtsdirektor zu führen hat. - BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58
Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an …
- BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Von dem Grundsatz, daß es für die Anfechtung der Wahl auf die in ihrem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage ankommt, ist der Senat in mehreren Entscheidungen ausgegangen (BVerwGE 9, 213 [214]; 14, 241 [243]; 32, 182 [184]).
- BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80
Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personal Vertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - BVerwGE 10, 344; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - n.v.; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - PersV 1971, 141). - BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personalvertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - [BVerwGE 10, 344]; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - n.v.; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - [PersV 1971, 141]). - BVerwG, 06.07.1973 - VII P 5.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Zulässigkeit des …
Auch eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 6.70 - (ZBR 71, 117 - Personalvertretung 71, 141) liegt nicht vor.Das entspricht den Ausführungen des Senats in dem Beschluß vom 23. Oktober 1970 (a.a.O.), in dem diese Frage im gleichen Sinne entschieden worden ist.
- BVerwG, 25.06.1974 - VII P 6.73
Wählbarkeit eines stimmberechtigten Mitglieds des Kuratoriums bei einer …
Von dem Beteiligten zu 1) wird weiter verkannt, daß der Begriff der "Personalangelegenheiten" nicht nur, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII P 12.60 - und Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 6.70 - Buchholz 230.3 § 10 PersVG Nr. 7), die der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterworfenen Personalangelegenheiten der §§ 70, 71 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - umfaßt, sondern darüber hinausgeht. - BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 2.81
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personal Vertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - BVerwGE 10, 344 [BVerwG 27.05.1960 - BVerwG VII P 13.59]; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - PersV 1971, 141). - VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 7 P 14.01465
Wahl eines wegen zeitweiliger Verhinderung des gewählten Personalratsmitgliedes …
Rn. 23 Dass ein - vorausgesetzt: wirksam und rechtmäßig gewählter - Gruppensprecher sodann grundsätzlich nach Maßgabe von § 32 Abs. 1 Satz 2 bei den hier gegebenen Verhältnissen zum Vorstandsmitglied berufen ist, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Bestätigung durch den gesamten Personalrat bedurfte (vgl. etwa Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, § 32, Rn. 13, mit Verweis auf BVerwG v. 23.10.1970, PersV 1971, 141) und dass er vom Personalrat, d.h. dem Gesamtgremium, gemäß § 32 Abs. 2 zum stellvertretenden Vorsitzenden wählbar ist, ferner dass für diesen auch gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 BPersVG die Freistellung beantragt werden kann, ist zwischen den Verfahrensbeteiligten, wie die Anhörung in der mündlichen Verhandlung vom 21. Oktober 2014 weiter ergeben hat, unstreitig. - BVerwG, 27.05.1977 - 7 P 25.77
Verhältnis von Wählbarkeit und Mitbestimmungsregelungen
Offenbar deshalb heißt es in dem angefochtenen Beschluß - und zwar im Anschluß an die Bezugnahme auf den Beschluß des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 6.70 - (Die Personal Vertretung 1971, 141) - der sich mit der Auslegung des mit § 79 Abs. 1 Nr. 1 Nds.PersVG wortgleichen Begriffs der "Bediensteten, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind", in § 10 Abs. 3 PersVG 1955 befaßte, daß der Regelung des § 79 Abs. 1 Nr. 1 Nds.PersVG über den Ausschluß von der Mitbestimmung die gleichen Erwägungen zugrunde lägen wie der Bestimmung über den Ausschluß von der Wählbarkeit.
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