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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3536
BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78 (https://dejure.org/1980,3536)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1980 - 6 P 73.78 (https://dejure.org/1980,3536)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - 6 P 73.78 (https://dejure.org/1980,3536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einigungsstelle - Begründung von Beschlüssen - Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung - Arbeitszeiten der Reinigungskräfte - Mitbestimmungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1981, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78
    Das Bundesverfassungericht hat in dem Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - ausgesprochen, daß, wenn in Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die Regierung an personalpolitische Entscheidungen der Einigungsstelle gebunden sei, dadurch die Entscheidungsfreiheit und Verantwortlichkeit der Regierung nicht so erheblich beeinträchtigt Werde, daß ein Verstoß gegen das Prinzip des demokratischen Rechtsstaates festgestellt worden müßte (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [284]).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78
    Unmöglich wird sie durch das Fehlen einer Begründung nicht, weil es auf den sachlichen Inhalt des Beschlusses ankommt und Unklarheiten auch zur Aufhebung des Beschlusses der Einigungsstelle führen können (vgl. BAG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - BAG AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung zu II 4 b der Gründe.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften; …

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  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung - …

    Der Beschluß der Einigungsstelle bedarf zwar der Schriftform, weil anderenfalls der gesetzlichen Verpflichtung, ihn den Beteiligten zuzustellen (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG), nicht genügt werden könnte (Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 73.78 - <PersV 1981, 369>).
  • OVG Bremen, 15.09.1981 - PV-B 2/81

    Zahlung einer außertariflichen Zulage zur Grundvergütung; Erhöhung von …

    Für ihre Richtigkeit lassen sich auch nicht die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.02.1962 - VII P 9/74 - und VII P 4.75 (…AS Bd. 50, S. 176 und 186) sowie vom 09.07.1980 - 6 P 73.78 - ins Feld führen, denn ihnen lagen die Bestimmungen nicht des BremPersVG zugrunde, sondern der Personalvertretungsgesetze Hamburgs und Niedersachsens, und diese Gesetze haben in ihren § 98 Abs. 1 Nr. 4, bzw. § 85 Abs. 1 Nr. 5 für die Streitigkeiten über die Entscheidungen der Einigungsstellen ausdrücklich das verwaltungsgerichtliche Beschlußverfahren vorgesehen.

    - vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.07.1980, 6 P 73.78 -.

  • OVG Sachsen, 27.05.2015 - 9 A 668/12

    Personalrat; Mitbestimmung; Dienstvereinbarung; Sozialplan; Feststellungsklage; …

    Die Bindung an das Haushaltsrecht hat den Zweck, dass nicht durch die volle Mitbestimmung des Personalrats Maßnahmen beschlossen werden, für die der Haushaltsplan keine Mittel bereitstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1980 - 6 P 73/78 -, juris Rn. 21;… Rehak, a. a. O. § 85 Rn. 50 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

    Nicht anders als im Bundespersonalvertretungsrecht (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzt Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG die Schriftform der Tenorierung des Einigungsstellenbeschlusses voraus, weil andernfalls diesem gesetzlichen Zustellungserfordernis nicht genügt werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.1980 - 6 P 73.78 - PersV 1981, 369; B.v. 10.3.1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91/95).
  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 3730/89

    Personalvertretungsrecht: Durchsetzbarkeit/Vollstreckbarkeit eines …

    Gäbe es diese Beschränkung in § 71 Abs. 2 Satz 7 HPVG 1992 (früher § 71 Abs. 2 Satz 6 HPVG 1988) nicht, würde auf vielen Gebieten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr der Gesetzgeber über die notwendigen Ausgaben allein entscheiden, sondern die dem Parlament nicht verantwortliche Einigungsstelle (BVerwG, Beschluß vom 9. Juli 1980 - 6 P 73.78 - Buchholz 238.36 § 73 NdsPersVG Nr. 1, Seite 5).
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