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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,888
BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90 (https://dejure.org/1991,888)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 6 P 1.90 (https://dejure.org/1991,888)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 6 P 1.90 (https://dejure.org/1991,888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer - Angemessener Kostenaufwand - Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1, § 71 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 93
  • NVwZ 1992, 794 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 312
  • PersV 1992, 218
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 202 ; 58, 54 ; 67, 135 ; Beschluß vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351).

    Doch auch damit wird ein aus dem personalvertretungsrechtlichen Amt abgeleiteter Anspruch geltend gemacht, der im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren verfolgt werden kann; im Sinne von § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG betrifft er die Rechtsstellung der Personalvertretung (vgl. auch BVerwGE 58, 54 ).

    Die Personalvertretungen sind nicht rechtsfähig und können daher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt, und - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ;… vgl. ebenso: Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 71 Rdnr. 25 i.V.m. § 1 Rdnr. 80;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl. 1991, § 1 Rdnr. 39; Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 1 Rz 14;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 1 Rdnr. 74;… a.M.: Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 1 Rdnr. 59 und § 44 Rdnr. 27: Teilrechtsfähigkeit im eigenen Wirkungskreis).

    Da der Personalrat als solcher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein kann, ist diese Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handeln werde, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen seien und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zustehe (…Beschlüsse vom 6. März 1959 a.a.O. und vom 27. April 1979 a.a.O., auch insoweit nicht in BVerwGE 58, 54 abgedruckt; Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 ; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 ).

    Sodann hat die Personalvertretung das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 58, 54 ; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6;… Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - a.a.O.).

    Eine solche Verpflichtung der Antragsteller zu 2) und 3) betrifft gegebenenfalls nur ihr Verhältnis zur Gewerkschaft, berührt jedoch den rechtlichen Bestand des Anspruchs nicht (Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 14).

    Die Erstattung von Personalkosten, die einer Gewerkschaft in Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Unterstützungsaufgaben tatsächlich entstanden sind, kann daher nicht als Bereicherung auf Kosten der gegnerischen Koalition angesehen werden (vgl. zum Erstattungsanspruch bei gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen auch Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O.; zum Honoraranspruch des Beisitzers der Einigungsstelle nach BetrVG: BAG…, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Die Personalvertretungen sind nicht rechtsfähig und können daher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt, und - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ;… vgl. ebenso: Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 71 Rdnr. 25 i.V.m. § 1 Rdnr. 80;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl. 1991, § 1 Rdnr. 39; Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 1 Rz 14;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 1 Rdnr. 74;… a.M.: Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 1 Rdnr. 59 und § 44 Rdnr. 27: Teilrechtsfähigkeit im eigenen Wirkungskreis).

    Das Entstehen von Kosten muß für die Erfüllung ihrer Aufgaben überhaupt notwendig sein (vgl. BVerwGE 8, 202 ); notwendig ist hier im Sinne von erforderlich und vertretbar zu verstehen (vgl. BVerwGE 14, 282 ; 44, 254 ).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist dies nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtmäßiger Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. BVerwGE 14, 282 ;… Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - a.a.O. S. 137).

    Dabei hat sie nachzuprüfen, ob die Personalvertretung innerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt hat (vgl. BVerwGE 14, 282 ; soweit in BVerwGE 44, 254 ein Ermessen und ein Beurteilungsspielraum verneint worden sind, bezieht sich dies auf eine Sonderregelung nach hessischem Landesrecht).

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Insbesondere bedarf die Bestellung des Beisitzers auch unter Kostengesichtspunkten nicht einer Zustimmung oder Genehmigung durch den Leiter der Dienststelle; auch Weisungen oder andere Maßnahmen der präventiven Rechtsaufsicht kommen grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11, vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - ZfPR 1991, 136 und vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3).

    Ihre Entscheidung kann dann jedoch unter Kostengesichtspunkten keine interne Bindung der Dienststelle entfalten (vgl. dazu Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - a.a.O.).

    Sodann hat die Personalvertretung das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 58, 54 ; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - a.a.O.).

    Notfalls kann sie auch insoweit ein Beschlußverfahren einleiten (vgl. auch Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1991 - 6 P 3.90

    Referat - Kostentragung - Bericht über Reformvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Insbesondere bedarf die Bestellung des Beisitzers auch unter Kostengesichtspunkten nicht einer Zustimmung oder Genehmigung durch den Leiter der Dienststelle; auch Weisungen oder andere Maßnahmen der präventiven Rechtsaufsicht kommen grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11, vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - ZfPR 1991, 136 und vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3).

    Diese Voraussetzung unterliegt einer objektiven Nachprüfung (vgl. Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - a.a.O. S. 137); insoweit wirft der zu entscheidende Sachverhalt jedoch keine Fragen auf.

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist dies nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtmäßiger Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. BVerwGE 14, 282 ; Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - a.a.O. S. 137).

    Die Dienststelle ist daher im allseitigen Interesse an einer frühzeitigen Klärung der Frage einer Übernahme von Kosten vor deren tatsächlicher Entstehung zu einer Überprüfung berechtigt und verpflichtet (vgl. Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - a.a.O. S. 139).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 30.78
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Die Personalvertretungen sind nicht rechtsfähig und können daher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt, und - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ;… vgl. ebenso: Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 71 Rdnr. 25 i.V.m. § 1 Rdnr. 80;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl. 1991, § 1 Rdnr. 39; Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 1 Rz 14;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 1 Rdnr. 74;… a.M.: Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 1 Rdnr. 59 und § 44 Rdnr. 27: Teilrechtsfähigkeit im eigenen Wirkungskreis).

    Da der Personalrat als solcher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein kann, ist diese Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handeln werde, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen seien und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zustehe (…Beschlüsse vom 6. März 1959 a.a.O. und vom 27. April 1979 a.a.O., auch insoweit nicht in BVerwGE 58, 54 abgedruckt; Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 ; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 ).

    Sodann hat die Personalvertretung das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 58, 54 ; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6;… Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - a.a.O.).

    Einen Anspruch, der über das sie unmittelbar berührende Klärungsinteresse hinausgeht, kann die Personalvertretung allerdings - neben dem sie unmittelbar berührenden Feststellungsinteresse oder isoliert - ausnahmsweise dann geltend machen, wenn dies im Interesse der am Verfahren nicht beteiligten Mitglieder der Personalvertretung geschieht; es liegt dann ein Fall organschaftlicher Prozeßstandschaft vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - , - BVerwG 6 P 24.78 - und - BVerwG 6 P 89.78 - ), die nicht zuletzt im Interesse der Verfahrensökonomie zuzulassen ist.

  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 202 ; 58, 54 ; 67, 135 ; Beschluß vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351).

    Die Personalvertretungen sind nicht rechtsfähig und können daher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt, und - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ;… vgl. ebenso: Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 71 Rdnr. 25 i.V.m. § 1 Rdnr. 80;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl. 1991, § 1 Rdnr. 39; Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 1 Rz 14;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 1 Rdnr. 74;… a.M.: Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 1 Rdnr. 59 und § 44 Rdnr. 27: Teilrechtsfähigkeit im eigenen Wirkungskreis).

    Da der Personalrat als solcher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein kann, ist diese Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handeln werde, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen seien und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zustehe (Beschlüsse vom 6. März 1959 a.a.O. …und vom 27. April 1979 a.a.O., auch insoweit nicht in BVerwGE 58, 54 abgedruckt; Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 ; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 ).

    Das Entstehen von Kosten muß für die Erfüllung ihrer Aufgaben überhaupt notwendig sein (vgl. BVerwGE 8, 202 ); notwendig ist hier im Sinne von erforderlich und vertretbar zu verstehen (vgl. BVerwGE 14, 282 ; 44, 254 ).

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Das Entstehen von Kosten muß für die Erfüllung ihrer Aufgaben überhaupt notwendig sein (vgl. BVerwGE 8, 202 ); notwendig ist hier im Sinne von erforderlich und vertretbar zu verstehen (vgl. BVerwGE 14, 282 ; 44, 254 ).

    Denn über öffentliche Mittel kann die Personalvertretung nicht frei und nach Belieben verfügen (BVerwGE 44, 254 ).

    Dabei hat sie nachzuprüfen, ob die Personalvertretung innerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt hat (vgl. BVerwGE 14, 282 ; soweit in BVerwGE 44, 254 ein Ermessen und ein Beurteilungsspielraum verneint worden sind, bezieht sich dies auf eine Sonderregelung nach hessischem Landesrecht).

  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Der zur Rechtslage vor Einfügung des § 76 a BetrVG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Beschluß vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 92/87 - BAGE 62, 129) ist daher darin zuzustimmen, daß als Rechtsgrundlage des Honoraranspruchs eines Beisitzers die Vorschriften über die Bildung der Einigungsstelle und die Rechtsstellung dieser Institution einschließlich ihrer Mitglieder (mit) heranzuziehen sind.

    Die Erstattung von Personalkosten, die einer Gewerkschaft in Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Unterstützungsaufgaben tatsächlich entstanden sind, kann daher nicht als Bereicherung auf Kosten der gegnerischen Koalition angesehen werden (…vgl. zum Erstattungsanspruch bei gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen auch Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O.; zum Honoraranspruch des Beisitzers der Einigungsstelle nach BetrVG: BAG, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - a.a.O.).

    Eine der Bestellung vorausgehende Abwägung der Personalvertretung über die Honorarforderung eines dienststellenfremden Beisitzers kann daher nur rechtmäßig sein, wenn die Personalvertretung auf andere Weise keine qualifizierten und vertrauenswürdigen Personen gewinnen kann (…vgl. Fischer/Goeres, a.a.O., K § 71 Rz 15;… ähnlich: Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 44 Rdnr. 22;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 71 Rdnr. 16; für das BetrVG ständige Rspr. des BAG: BAGE 25, 174 ; BAGE 62, 129 ; BAG, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - a.a.O.; Beschluß vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 202 ; 58, 54 ; 67, 135 ; Beschluß vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351).

    Wird aus diesem Rechtsgrund Aufwendungsersatz gefordert, handelt es sich um einen mit der Geschäftsführung der Personalvertretung (§ 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG) unmittelbar zusammenhängenden Anspruch (vgl. BVerwGE 67, 135 ).

    Da der Personalrat als solcher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein kann, ist diese Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handeln werde, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen seien und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zustehe (…Beschlüsse vom 6. März 1959 a.a.O. …und vom 27. April 1979 a.a.O., auch insoweit nicht in BVerwGE 58, 54 abgedruckt; Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 ; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 ).

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 92/87

    Einigungsstelle: Honorar des Beisitzers

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
    Der zur Rechtslage vor Einfügung des § 76 a BetrVG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Beschluß vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 92/87 - BAGE 62, 129) ist daher darin zuzustimmen, daß als Rechtsgrundlage des Honoraranspruchs eines Beisitzers die Vorschriften über die Bildung der Einigungsstelle und die Rechtsstellung dieser Institution einschließlich ihrer Mitglieder (mit) heranzuziehen sind.

    Eine der Bestellung vorausgehende Abwägung der Personalvertretung über die Honorarforderung eines dienststellenfremden Beisitzers kann daher nur rechtmäßig sein, wenn die Personalvertretung auf andere Weise keine qualifizierten und vertrauenswürdigen Personen gewinnen kann (…vgl. Fischer/Goeres, a.a.O., K § 71 Rz 15;… ähnlich: Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 44 Rdnr. 22;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 71 Rdnr. 16; für das BetrVG ständige Rspr. des BAG: BAGE 25, 174 ; BAGE 62, 129 ; BAG…, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - a.a.O.; Beschluß vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 67/79

    Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremd - Honorar

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 20/72

    Beisitzer - Einigungsstelle - Honoraranspruch - Freistellungsanspruch - …

  • BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78

    Einigungsstelle - Ermessen

  • BVerfG, 14.02.1978 - 1 BvR 466/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers …

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 24.78
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 89.78
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beiladungsfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Begriff der …

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne …

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in …

  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter …

  • BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der …

  • BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15

    Abwägungsentscheidung; Angemessenheit der Kostenverursachung; Aufgabenerfüllung; …

    Die Vorschrift ist entsprechend für die kostenverursachende Tätigkeit der Einigungsstelle anzuwenden, weil sie Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist, wonach die Dienststelle die Kosten aller im Personalvertretungsgesetz vorgesehenen Institutionen zu tragen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 zu den wortgleichen Regelungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 71 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG).

    Hat der dienstellenfremde Beisitzer erkennbar auf der Grundlage eines entsprechenden Geschäftswillens gehandelt und fällt die Tätigkeit ihrer Art nach in den weiteren Bereich seiner beruflichen oder gewerblichen Betätigung, so kann sich dieser Anspruch auf das dafür übliche Entgelt erstrecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Dieses Erfordernis beruht wesentlich darauf, dass die Personalvertretung - und dies gilt gleichermaßen für die Besetzung der Einigungsstelle - das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 m.w.N.).

    Demgemäß sind die Kosten für eine Beisitzertätigkeit zur Aufgabenerfüllung entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1 und 3 SächsPersVG notwendig, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Im Hinblick auf den Kostenaufwand sind auch die Bedeutung der Angelegenheit und die konkreten Verhältnisse in der Dienststelle angemessen zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Eine der Bestellung vorausgehende Abwägung der Personalvertretung über die Honorarforderung eines dienststellenfremden Beisitzers kann daher nur rechtmäßig sein, wenn die Personalvertretung auf andere Weise keine qualifizierten und vertrauenswürdigen Personen gewinnen kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Ihre Entscheidung kann dann jedoch unter Kostengesichtspunkten keine interne Bindung der Dienststelle entfalten (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Es muss mithin eine der Bestellung vorausgehende Abwägung der Personalvertretung über die Honorarforderung eines dienststellenfremden Beisitzers stattfinden (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Denn diese ist im allseitigen Interesse an einer frühzeitigen Klärung der Frage einer Übernahme von Kosten vor deren tatsächlicher Entstehung zu einer Überprüfung berechtigt und verpflichtet, wobei sie nachzuprüfen hat, ob die Personalvertretung innerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt hat (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Ob auf eine honorargebundene Beisitzertätigkeit nach Lage der Dinge nicht verzichtet werden kann, hat nicht das Gericht nach den von ihm als sachdienlich erachteten Gründen zu beurteilen, sondern der Personalrat hat abzuwägen, ob sein Interesse an einer sachkundigen und vertrauensvollen Vertretung in der Einigungsstelle durch eine bestimmte - dienststellenfremde - Person so gewichtig ist, dass es den damit verbundenen Honoraraufwand unabweisbar macht (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Dies verfängt zum einen nicht, weil auch ein Beisitzer einer Einigungsstelle eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit ausübt und damit ein öffentliches Amt innehat (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …

    Da der Personalrat nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein könne, hat diese Rechtsprechung angenommen, daß es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handele, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen seien und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zustehe (Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt; Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 ; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100 ; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -).

    Die gerichtliche Feststellung eines Erstattungsanspruchs kann übrigens auch in diesen Fällen die Personalvertretung selbst begehren, wenn dies - wie bei allgemeinen Fragen der Erstattungspflicht - im Interesse ihrer am Verfahren nicht beteiligten Mitglieder geschieht; es handelt sich dann um einen Fall organschaftlicher Prozeßstandschaft (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6, - BVerwG 6 P 24.78 - PersV 1981, 25 und - BVerwG 6 P 89.78 - PersV 1981, 23; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -).

    Diese Rechtsprechung, die an die fehlende Vollrechtsfähigkeit des Personalrats anknüpft (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - PersV 1980, 145 ;… vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. und - BVerwG 6 P 30.78 - a.a.O.; vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - ferner BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ), ist jedoch im vorliegenden Zusammenhang nicht geeignet, die rechtliche Würdigung zu stützen.

    Die genannten Einschränkungen ergeben sich aus der Verpflichtung des Personalrats, bei kostenverursachenden Tätigkeiten das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 58, 54 ;… Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - a.a.O.; Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -), wie auch aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAGE 31, 93 ).

    Deren sachgerechter Gebrauch setzt pflichtmäßig eine Würdigung und Abwägung aller wesentlichen Umstände durch dieses Gremium voraus (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - vgl. ferner BAG, Beschluß vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 - NZA 1992, 41 m.w.N.).

    Denn ein Anspruch aus § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG setzt zunächst immer voraus, daß sich die kostenverursachende Tätigkeit des Personalrats im Rahmen der den Personalvertretungen zugewiesenen Aufgaben hält (Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23, Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -).

    Die dafür erforderliche Rechtsstellung eines mit Handlungsvollmachten nach außen ausgestatteten Organs der Dienststelle kommt ihm nicht zu (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - Dietz/Richardi, a.a.O., § 44 Rdnr. 27).

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung; …

    Aus teleologischer Sicht liefe die grundsätzliche Versagung einer Übernahme der durch die Hinzuziehung einer sachverständigen Person im Einigungsstellenverfahren entstehenden Kosten dem allgemeinen Rechtsgedanken zuwider, wonach die Dienststelle die Kosten sämtlicher mitbestimmungsrechtlich vorgesehener Institutionen zu tragen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 14).

    Die Einigungsstelle ist als eigenständiges Organ der Dienststellenverfassung - wie die Personalvertretung selbst - an das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 m.w.N. …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 16).

    Ein auf § 53 Abs. 6 i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 6 i.V.m. § 54 Abs. 2 Satz 1 MBG Schl.-H. gestützter Vergütungsanspruch der sachverständigen Person gegen die Dienststelle und ein entsprechender Freistellungsanspruch der antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle gegen die Dienststelle setzt vielmehr dem Grunde nach voraus, dass die Mitglieder der Einigungsstelle bei einer Ex-ante-Betrachtung die Entstehung der seitens der sachverständigen Person geltend gemachten Kosten zur Informationsgewinnung und damit zur Förderung einer sachgerechten Entscheidungsfindung, mithin zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Einigungsstelle bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für verhältnismäßig halten durften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 , vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBG SH Nr. 1 Rn. 22 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf den Kostenaufwand sind ferner die Bedeutung der Angelegenheit für die und die konkreten Verhältnisse in der Dienststelle angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist der Kostenaufwand für eine bestimmte Maßnahme daher nur, wenn die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle ihren Informationsbedarf nicht durch gleichwertige, aber kostenneutrale oder -günstigere Maßnahmen zu decken vermögen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 6 P 7.87 - BVerwGE 84, 58 , vom 18. Juni 1991 - 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23 S. 37, vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    Rn. 43 In verfahrensmäßiger Hinsicht haben die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle eine die materiellen Vorgaben berücksichtigende Abwägungsentscheidung zu treffen und hierbei die Entstehung etwaiger Honorarforderungen als mittelbare Folge der Hinzuziehung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 18).

    Sie hat nachzuprüfen, ob die antragstellenden Mitglieder der Einigungsstelle innerhalb der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.16 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 18).

  • BVerwG, 11.03.2026 - 5 P 5.24

    Erstattung der Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung des …

    Der Personalrat kann lediglich im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Beschlüsse fassen, die im Falle ihrer Rechtmäßigkeit die Dienststelle intern binden und von dieser mit Wirkung nach außen auszuführen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Die Erforderlichkeit der Kostenentstehung und die Anforderungen an diese sind zum einen Ausdruck des Umstandes, dass die Personalvertretung als Teil der Verwaltung das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ), und ergeben sich zum anderen aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 PersVG LSA) von Dienststelle und Personalvertretung (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 ).

    Auf die Tragung der Kosten ihrer Tätigkeit sind die Regelungen für den Personalrat aber entsprechend anzuwenden, wenn das Gesetz keine eigenständigen Kostentragungsbestimmungen für die Einigungsstelle enthält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 14).

    Je bedeutungsvoller und schwieriger sie ist, desto eher lässt sich eine sachverständige Beratung des Personalrats rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    Für die Bestellung eines dienststellenfremden anwaltlichen Beisitzers einer Einigungsstelle durch den Personalrat ist geklärt, dass die Personalvertretung nur dann einen dienststellenfremden Rechtsanwalt bestellen darf, wenn sie auf andere Weise keine qualifizierten und vertrauenswürdigen Personen gewinnen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 17).

    Sie muss hierfür auch Beschäftigte in der Dienststelle und im nachgeordneten Bereich in den Blick nehmen, die qualifiziert sind und über den geforderten Sachverstand verfügen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Sie hat den Nachweis zu erbringen, ob und welche Überlegungen und zumutbaren Anstrengungen sie unternommen hat, um eine andere Person zu finden, die gleichermaßen geeignet ist und ihr Vertrauen genießt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - NZA-RR 2016, 389 Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2025 - 5 L 2/24

    Dienststellenfremder Beisitzer einer Einigungsstelle; Aufwendungsersatz

    Er verwies auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 (6 P 1/90), dessen Anforderungen hier erfüllt seien.

    Dies bestätige auch der Beschuss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 (6 P 1.90) Entfalte die Entscheidung des Personalrats unter Kostengesichtspunkten keine interne Bindung der Dienststelle, weil diese selbständig über die Kostentragung entscheide, komme es auf den Zeitpunkt der Mitteilung über die Bestellung nicht an.

    Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen, auch wenn eine konkrete Verweisung in § 62 PersVG LSA nicht vorgesehen ist, in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 1 PersVG LSA dann auch solche, die für Tätigkeiten im eigenständigen personalvertretungsrechtlichen Organ der Einigungsstelle nach §§ 62 ff. PersVG LSA anfallen, da die Dienststelle die Kosten sämtlicher mitbestimmungsrechtlich vorgesehenen Institutionen zu tragen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - juris Rn. 36 …und vom 25. Oktober 2016 - 5 P 7.15 - juris Rn. 29;… vgl. auch RdErl. des MI [im Einvernehmen mit dem MF] vom 25.1. 1994 - 15.21-03060.172 - MBl. LSA 1994, S. 487, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21.12.2001 [MBl. LSA 2002, S 226], juris).

    Auch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit wie der Verhältnismäßigkeit verpflichten den Personalrat zur sparsamen Mittelverwendung (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - juris m.w.N. …und vom 24. Februar 2016 - 5 P 2/15 - juris Rn. 16;… Hedermann in BeckOK, BPersVG, 20. Edition Stand 1. April 2025, § 46 Rn. 11, 12).

    Im Hinblick auf den Kostenaufwand sind auch die Bedeutung der Angelegenheit und die konkreten Verhältnisse in der Dienststelle angemessen zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - juris Rn. 57).

    Rn. 38 Darf der Personalrat danach für die Einigungsstelle eigene, auch externe, Beisitzer bestellen, unterliegt dies zwar nicht, auch nicht unter Kostengesichtspunkten, der Zustimmung oder Genehmigung durch den Leiter der Dienststelle (grundlegend BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - juris zum insoweit vergleichbaren BPersVG).

    Daher ist die Dienststelle im allseitigen Interesse an einer frühzeitigen Klärung der Frage einer Übernahme von Kosten vor deren tatsächlicher Entstehung zu einer Überprüfung berechtigt und verpflichtet (BVerwG…, Beschluss vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - juris Rn. 17 und Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - juris Rn. 57).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel; …

    Danach ist in Fällen der vorliegenden Art, in welchen es um die Erstattung von Schulungskosten geht, das einzelne Personalratsmitglied anspruchsberechtigt (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - PersV 1981, 243; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93, 100, 109).

    cc) Dass der Personalrat Fragen der Erstattungspflicht einer gerichtlichen Klärung zuführen und sein Begehren insoweit auch darauf gerichtet sein kann, die im konkreten, das Verfahren auslösenden Fall angefallenen Reisekosten dem Personalratsmitglied zu ersetzen, war auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der organschaftlichen Prozessstandschaft anerkannt (…vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - a.a.O.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 110; Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76, 79. Machte jedoch - wie im vorliegenden Fall - das Personalratsmitglied selbst den Erstattungsanspruch geltend, wurde das Rechtsschutzbedürfnis für einen auf Klärung der Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen gerichteten Antrag des ohnehin nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG am Erstattungsverfahren beteiligten Personalrats verneint (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - PersV 1981, 161).

    Erweist sich die Bedarfsanmeldung durch den Personalrat später als unvollständig, so wird unter Umständen zu prüfen sein, ob und inwieweit die Personalvertretung den nicht gemeldeten Schulungsbedarf gleichwohl für erforderlich und unaufschiebbar halten durfte (vgl. zum Maßstab bei der Erforderlichkeitsprüfung: Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 105).

  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; …

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 48 f., vom 7. Dezember 1994 a.a.O. S. 172 bzw. S. 5 …und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - a.a.O. S. 9 bzw. S. 7).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 10.02

    Kosten für die Teilnahme an einer Spezialschulung; fehlende Haushaltsmittel; …

    Danach ist in Fällen der vorliegenden Art, in welchen es um die Erstattung von Schulungskosten geht, das einzelne Personalratsmitglied anspruchsberechtigt (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - PersV 1981, 243; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93, 100, 109).

    cc) Dass der Personalrat Fragen der Erstattungspflicht einer gerichtlichen Klärung zuführen und sein Begehren insoweit auch darauf gerichtet sein kann, die im konkreten, das Verfahren auslösenden Fall angefallenen Reisekosten dem Personalratsmitglied zu ersetzen, war auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der organschaftlichen Prozessstandschaft anerkannt (…vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - a.a.O.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - a.a.O. S. 110; Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76, 79).

    Erweist sich die Bedarfsanmeldung durch den Personalrat später als unvollständig, so wird unter Umständen zu prüfen sein, ob und inwieweit die Personalvertretung den nicht gemeldeten Schulungsbedarf gleichwohl für erforderlich und unaufschiebbar halten durfte (vgl. zum Maßstab bei der Erforderlichkeitsprüfung: Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 105).

  • BVerwG, 29.04.2011 - 6 PB 21.10

    Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; …

    Hinzu kommt, dass der Personalrat als Teil der Verwaltung dem Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 47 ff., vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 S. 59 f., vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 10.94 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 30 S. 8, vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 2 und 4 f., vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 11 f., vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 21…, vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 3.08 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 36 Rn. 8 f. …und vom 11. Oktober 2010 - BVerwG 6 P 16.09 - Rn. 14).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 11.02

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde - Anspruchsberechtigung eines einzelnen …

    Danach ist in Fällen der vorliegenden Art, in welchen es um die Erstattung von Schulungskosten geht, das einzelne Personalratsmitglied anspruchsberechtigt (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - PersV 1981, 243; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93, 100, 109).

    cc) Dass der Personalrat Fragen der Erstattungspflicht einer gerichtlichen Klärung zuführen und sein Begehren insoweit auch darauf gerichtet sein kann, die im konkreten, das Verfahren auslösenden Fall angefallenen Reisekosten dem Personalratsmitglied zu ersetzen, war auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der organschaftlichen Prozessstandschaft anerkannt (…vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - a.a.O.; Beschluss vom 9. Oktober 1991, a.a.O. S. 110; Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76, 79).

    Erweist sich die Bedarfsanmeldung durch den Personalrat später als unvollständig, so wird unter Umständen zu prüfen sein, ob und inwieweit die Personalvertretung den nicht gemeldeten Schulungsbedarf gleichwohl für erforderlich und unaufschiebbar halten durfte (vgl. zum Maßstab bei der Erforderlichkeitsprüfung: Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 105).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 531/00

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Reisekostenvergütung für die …

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines …

  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WRB 2.18

    Freistellungsanspruch; Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; …

  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 P 11.99

    Mitbestimmungsverfahren bei der Stufenvertretung; Anhörungsrecht der örtlichen …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 TaBV 9/17

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Mobiltelefon

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 5.18

    Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; Schutzstatus der …

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08

    Reisekosten des Personalratsmitgliedes; Beurteilungsspielraum.

  • BVerwG, 23.05.2024 - 5 C 5.23

    Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit des Personalrats; Kostentragungsanspruch

  • VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20

    Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 1 A 898/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wegstreckenentschädigung; Ersatz von …

  • BVerwG, 23.05.2024 - 5 C 6.23

    Anspruch des Personalrats auf Prozesskostenhilfe; fehlende Bedürftigkeit

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2023 - 18 LP 4/22

    Beschwerde; Einigungsstelle; personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; …

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2024 - 5 L 10/23

    Erstattung der Kosten eines vom Personalrat in Auftrag gegebenen …

  • VG Karlsruhe, 11.12.2009 - PB 14 K 2747/09

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen …

  • VG Berlin, 24.09.2021 - 72 K 13.20
  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 19.5027

    Außerplanmäßiger Professor als Beisitzer einer Einigungsstelle nach Art. 71 …

  • BVerwG, 23.05.2024 - 5 C 7.23

    Ein Personalrat kann die unangemessene Dauer eines personalvertretungsrechtlichen …

  • VG Arnsberg, 15.03.2019 - 20 K 2716/18
  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 828/13

    Einigungsstelle, Dienststellenfremder Beisitzer, Rechtsanwalt, Weitere berufliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2012 - 62 PV 8.11

    Personalversammlung; Teilnehmer; Teilnahmerecht; Agentur für Arbeit; gemeinsame …

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 5.08

    Beurteilungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der entsprechenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große …

  • OVG Sachsen, 13.06.2024 - 9 A 333/23

    Einigungsstelle, ; Rechtsanwalt, ; dienststellenfremder Beisitzer, ; Vergütung, ; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt im …

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 5314/11

    Erfolgloser Antrag eines Mitglieds des BezPR beim BMVg auf Gewährung weiterer …

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose …

  • VG Dresden, 25.10.2013 - 8 L 665/13

    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen …

  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 10/97

    Höhe der Entschädigung des unparteiischen Mitgliedes einer Einigungsstelle; …

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.1997 - 10 G 940/94
  • VG Köln, 23.01.2012 - 33 K 3676/11

    Antrag eines Mitglieds des HPR des BMVg auf Gewährung weiterer Reisekosten i.S.d. …

  • VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; Kosten …

  • VG Meiningen, 13.04.1994 - 3 P 50043/93

    Kosten des Personalrates; Personalvertretungsrecht der Länder; …

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