Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14, 6 P 1.14, 6 P 1.14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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RhPPersVG § 73 Abs. 1
TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; Mitbestimmungstatbestand der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten; Mitbestimmungstatbestand der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
RhPPersVG § 73 Abs. 1
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; Mitbestimmungstatbestand der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; Mitbestimmungstatbestand der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten; TV-L; arbeitsrechtliche ... - rechtsinformationen.bund.de
Mitbestimmung des Personalrats bei amtsärztlicher Untersuchung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 PersVG RP 1992, § 80 Abs 1 S 1 Nr 11 PersVG RP 1992, § 80 Abs 2 Nr 7 PersVG RP 1992, § 3 Abs 5 TV-L-LBV
Mitbestimmung des Personalrats bei amtsärztlicher Untersuchung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - Mitbestimmungstatbestand der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes - personalvertretungsrechtlicher Maßnahmenbegriff
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung bei amtsärztlicher Untersuchung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-L § 3 Abs. 5 ; RhPPersVG § 73 Abs. 1
Mitbestimmung bei amtsärztlicher Untersuchung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - und die Mitbestimmung des Personalrats
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist nicht mitbestimmungspflichtig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist nicht mitbestimmungspflichtig
Verfahrensgang
- VG Mainz, 19.06.2013 - 5 K 1740/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2013 - 5 A 10777/13
- BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14, 6 P 1.14, 6 P 1.14
Papierfundstellen
- NZA-RR 2014, 619
- PersV 2014, 384
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (26)
- BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (stRspr; vgl. Beschluss vom 5. November 2010 - BVerwG 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 7 Rn. 11 m.w.N.).Die Anordnung erweist sich jedenfalls deshalb als Entscheidung mit einem Eigengewicht, da sie mit einem Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen verbunden ist (vgl. Beschluss vom 5. November 2010 a.a.O. Rn. 12, 17, 18).
Dies rechtfertigt es ausnahmsweise, sie unter den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmenbegriff zu fassen, auch wenn dieser im Grundsatz keine Handlungen der Dienststelle einschließt, die lediglich der Vorbereitung einer beabsichtigten Maßnahme dienen und eine solche nicht vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen (stRspr; vgl. Beschluss vom 5. November 2010 a.a.O. Rn. 11).
Die Anordnung betrifft ihn in seinem Persönlichkeitsrecht (vgl. Beschluss vom 5. November 2010 a.a.O. Rn. 34;… Breier u.a., TV-L, Stand April 2014, § 3 Rn. 119).
- BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Gesamtpersonalrats der Bundesanstalt für …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Hierunter fallen nur allgemeinverbindliche, von allen Beschäftigten zu beachtende Verhaltensregeln (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 7, vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42 S. 42 und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9).Weder hier noch in weiteren denkbaren Konstellationen der Anwendung von § 3 Abs. 5 TV-L (vgl. hierzu den Überblick bei Stück/Wein, NZA-RR 2005, 505 ) handelt die Dienststelle mit gesundheitsschützender Zielsetzung im speziellen Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 7 RhPPersVG (…vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 7 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 42).
Dies gilt auch für die Konstellation, dass die Dienststelle aus Fürsorgegründen dem Verdacht nachgehen möchte, ein Beschäftigter könne bewusst trotz einer (nicht zur Erwerbsminderung führenden) Krankheit Arbeitsleistungen erbringen wollen (offengelassen im Beschluss vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 43).
Es bedarf vielmehr im konkreten Fall stets der wertenden Entscheidung der Dienststelle, ob für eine solche Untersuchung eine "begründete Veranlassung" (§ 3 Abs. 5 Satz 1 TV-L) besteht (…vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 6 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 41 f.).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Rn. 30 (c) Zu keiner abweichenden Betrachtung nötigt schließlich der Gesichtspunkt, dass die ungerechtfertigte Verweigerung der Mitwirkung an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L angeordneten Untersuchung in bestimmten Fällen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277 ).Das Bundesarbeitsgericht ist in verschiedenen Entscheidungen davon ausgegangen, dass die Kündigung aus diesem Grund eine Abmahnung voraussetzt (BAG, Urteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB Bl. 1087 und vom 7. November 2002 a.a.O. S. 286).
Denn fehlte diese, würde die Weigerung, an der Untersuchung teilzunehmen, keinen Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber seine Weigerung rechtzeitig begründet (vgl. Urteil vom 7. November 2002 a.a.O. S. 285), und letzteren konsequenterweise nicht zur Abmahnung berechtigen.
- BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Hierunter fallen nur allgemeinverbindliche, von allen Beschäftigten zu beachtende Verhaltensregeln (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 7, vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42 S. 42 und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9).Weder hier noch in weiteren denkbaren Konstellationen der Anwendung von § 3 Abs. 5 TV-L (vgl. hierzu den Überblick bei Stück/Wein, NZA-RR 2005, 505 ) handelt die Dienststelle mit gesundheitsschützender Zielsetzung im speziellen Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 7 RhPPersVG (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 7 f. …und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 42).
Es bedarf vielmehr im konkreten Fall stets der wertenden Entscheidung der Dienststelle, ob für eine solche Untersuchung eine "begründete Veranlassung" (§ 3 Abs. 5 Satz 1 TV-L) besteht (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 6 f. …und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 41 f.).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Letzteres würde ebenso drohen, wenn den Umständen nach eine der Kündigung vorausgehende Mahnung ausnahmsweise entbehrlich ist (vgl. zu den Voraussetzungen hierfür: BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP Nr. 239 zu § 626 BGB Rn. 16).Die für die Entbehrlichkeit der Abmahnung geltende Voraussetzung, wonach bereits ex ante erkennbar sein muss, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder aber es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 a.a.O.), wird bei ungerechtfertigter Verweigerung der Mitwirkung an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L angeordneten Untersuchung nicht erfüllt sein.
- BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 8.04
Stellvertretender Schulleiter; Befugnis zur selbständigen Entscheidung in …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Bei dem Feststellungsbegehren handelt es sich um einen Globalantrag (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232 ; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10 und vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 S. 1 f.).Abweichendes gilt ausnahmsweise dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abzugrenzende Sachverhalte bezieht (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 10 m.w.N.).
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Der in § 73 Abs. 1 RhPPersVG normierte Tarifvorrang, der im klassischen Sinne dieser Rechtsfigur zu verstehen ist (Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 5.08 - juris Rn. 43), steht dem Mitbestimmungsrecht nicht entgegen.Eine solche Regelung besitzt Ausschließlichkeitscharakter, weil sie vollständig, umfassend und erschöpfend ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 44).
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Das Bundesarbeitsgericht ist in verschiedenen Entscheidungen davon ausgegangen, dass die Kündigung aus diesem Grund eine Abmahnung voraussetzt (BAG, Urteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB Bl. 1087 …und vom 7. November 2002 a.a.O. S. 286). - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Zwar mag in bestimmten Konstellationen die Verletzung persönlichkeitsschützender Normen im Arbeitsrecht Verwertungsverbote nach sich ziehen können (vgl. unter prozessualen Aspekten: BAG, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - BAGE 87, 31 zum Fall des heimlichen Mithörenlassens eines Telefonats zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11
Abmahnung wegen Pflichtverletzung
Auszug aus BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - BAGE 142, 331 Rn. 20). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
- BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00
Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen; …
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung
- BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des …
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97
Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung …
- BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen …
- BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung; …
- BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92
Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von …
- BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders …
- BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05
Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; …
- BVerwG, 17.02.1986 - 6 P 21.84
Personalvertretung - Mitbestimmung - Verhütung von Gesundheitsschäden - …
- BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02
Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen …
- BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
- BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung …
- BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64
Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei - …
- VG Weimar, 28.06.2021 - 4 E 315/21
Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit
Wäre die Auslegung des § 73 des VG Meiningen in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 (…a.a.O.) zutreffend, wäre in o.g. Fallgruppen jegliche Mitbestimmung bzw. Mitwirkung der Personalvertretungen ersatzlos entfallen, da die vom VG Meiningen angenommenen Kriterien gemäß der Rechtsprechung des BVerwG im Beschluss vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) - "nach Art und Bedeutung vergleichbar" insoweit nicht greifen.Folgt man dem Beschluss vom 6. August 2020 unter Bezug auf den älteren Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - (zitiert nach Juris) zu § 79 PersVG RP, würden Zuständigkeiten des Personalrats jedenfalls im Wesentlichen nur in den in den Beispielkatalogen des § 73 ThürPersVG aufgezählten Fällen bestehen.
Ebenso stellt der Beschluss für sich genommen korrekt fest, dass sich die Begründung zu § 73 ThürPersVG (vgl. Ergebnisprotokoll vom 21. März 2019, Seite 28) ausdrücklich u.a. auch auf den Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zu § 79 PersVG RP bezieht.
Dies lediglich vage "ergänzt" durch ungeschriebene Mitbestimmungskriterien, die der Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zu §§ 78, 79 PersVG RP - entnommen werden sollen.
Rn. 61 Dem Beschluss vom 6. August 2020 ist ferner entgegenzuhalten, dass sich der aktuelle Wortlaut des Thüringer Personalvertretungsgesetzes von dem Text der §§ 73 ff., insbesondere der §§ 78, 79 des Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetzes (PersVG RP) in der seinerzeit bis Ende August 2014 geltenden Fassung vom 24. November 2000 - Gegenstand der maßgeblich herangezogenen Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) - inhaltlich in wesentlichen Punkten unterscheidet.
Die in Bezug genommene Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - ist nicht zum novellierten ThürPersVG ergangen, sondern zu dem textlich und inhaltlich wesentlich unterschiedlichen PersVG RP.
Rn. 63 Nicht unerwähnt bleiben soll der Umstand, dass die Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - von dem jetzt nicht mehr zuständigen 6. Senats des BVerwG erlassen worden ist.
lässt sich schon nach dem Wortlaut bzw. den relevanten Textbefunden des ThürPersVG eben nicht "…gut die Auffassung vertreten, der Gesetzgeber habe über diese Rechtsprechung [des BVerwG im Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 -] nicht hinausgehen wollen".
Zweitens sprechen die ausdrücklichen textlichen Festlegungen im Gesetzeswortlaut des ThürPersVG dafür, namentlich in den §§ 2 Abs. 2, 69 Abs. 1 Satz 1, des § 45 Abs. 4, des § 69 Abs. 2 und des § 72 Abs. 5 Satz 2 und 3 ThürPersVG , zumal sie sich vom PersVG RP in wesentlichen Punkten unterscheiden, was einer Übertragung der Grundsätze im Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zum PersVG RP auf das Thüringer Gesetz entgegensteht (wie oben).
Rn. 68 Nur zur Klarstellung: Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) in der Begründung zu § 73 (Ergebnis- und Beschlussprotokoll, Seite 28) die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung von Beispielkatalogen "genau gekannt" und an diese Rechtsprechung "bewusst angeknüpft" habe (…so VG Meiningen a.a.O. Rn. 25).
Auf die weiteren Hinweise im Erlass des TMIK zur "Vergleichbarkeit" im Sinne des Beschlusses des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - kommt es nach der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an.
Ansonsten zielen die Ausführungen auch im Schriftsatz vom 18. Juni 2021 wiederum auf die Vergleichbarkeit nach den Maßstäben der Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O. wie vor), die für das ThürPersVG aus den o.g. Gründen wegen der Allzuständigkeit allgemein unbeachtlich sind.
- VG Weimar, 29.06.2021 - 4 E 397/21
Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit
Wäre die Auslegung des § 73 des VG Meiningen in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 (…a.a.O.) zutreffend, wäre in o.g. Fallgruppen jegliche Mitbestimmung bzw. Mitwirkung der Personalvertretungen ersatzlos entfallen, da die vom VG Meiningen angenommenen Kriterien gemäß der Rechtsprechung des BVerwG im Beschluss vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) - "nach Art und Bedeutung vergleichbar" - insoweit nicht greifen.Folgt man dem Beschluss vom 6. August 2020 unter Bezug auf den älteren Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - (zitiert nach Juris) zu § 79 PersVG RP, würden Zuständigkeiten des Personalrats jedenfalls im Wesentlichen nur in den in den Beispielkatalogen des § 73 ThürPersVG aufgezählten Fällen bestehen.
Ebenso stellt der Beschluss für sich genommen korrekt fest, dass sich die Begründung zu § 73 ThürPersVG (vgl. Ergebnisprotokoll vom 21. März 2019, Seite 28) ausdrücklich u.a. auch auf den Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zu § 79 PersVG RP bezieht.
Dies lediglich vage "ergänzt" durch ungeschriebene Mitbestimmungskriterien, die der Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zu §§ 78, 79 PersVG RP - entnommen werden sollen.
Rn. 39 Dem Beschluss vom 6. August 2020 ist ferner entgegenzuhalten, dass sich der aktuelle Wortlaut des Thüringer Personalvertretungsgesetzes von dem Text der §§ 73 ff., insbesondere der §§ 78, 79 des Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetzes (PersVG RP) in der seinerzeit bis Ende August 2014 geltenden Fassung vom 24. November 2000 - Gegenstand der maßgeblich herangezogenen Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) - inhaltlich in wesentlichen Punkten unterscheidet.
Die in Bezug genommene Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - ist nicht zum novellierten ThürPersVG ergangen, sondern zu dem textlich und inhaltlich wesentlich unterschiedlichen PersVG RP.
Rn. 41 Nicht unerwähnt bleiben soll der Umstand, dass die Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - von dem jetzt nicht mehr zuständigen 6. Senats des BVerwG erlassen worden ist.
lässt sich schon nach dem Wortlaut bzw. den relevanten Textbefunden des ThürPersVG eben nicht "…gut die Auffassung vertreten, der Gesetzgeber habe über diese Rechtsprechung [des BVerwG im Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 -] nicht hinausgehen wollen".
Zweitens sprechen die ausdrücklichen textlichen Festlegungen im Gesetzeswortlaut des ThürPersVG dafür, namentlich in den §§ 2 Abs. 2, 69 Abs. 1 Satz 1, des § 45 Abs. 4, des § 69 Abs. 2 und des § 72 Abs. 5 Satz 2 und 3 ThürPersVG , zumal sie sich vom PersVG RP in wesentlichen Punkten unterscheiden, was einer Übertragung der Grundsätze im Beschluss des BVerwG vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - zum PersVG RP auf das Thüringer Gesetz entgegensteht (wie oben).
Rn. 46 Nur zur Klarstellung: Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O.) in der Begründung zu § 73 (Ergebnis- und Beschlussprotokoll, Seite 28) die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung von Beispielkatalogen "genau gekannt" und an diese Rechtsprechung "bewusst angeknüpft" habe (…so VG Meiningen a.a.O. Rn. 25).
Ansonsten zielen die Ausführungen auch im Schriftsatz vom 18. Juni 2021 wiederum auf die Vergleichbarkeit nach den Maßstäben der Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 2014 (a.a.O. wie vor), die für das ThürPersVG aus den o.g. Gründen wegen der Allzuständigkeit allgemein unbeachtlich sind.
- OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - …
Zur Begründung bezog der Beteiligte sich auf einen zum Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland Pfalz ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.2014 (6 P 1/14 - PersV 2014, 384), in dem die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung als eine nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Angelegenheit qualifiziert worden sei.Der Tarif- bzw. Gesetzesvorrang, der nur bei Regelungen zur Anwendung kommt, die vollständig, abschließend und erschöpfend sind, also keiner weiteren Ausführungsakte bedürfen, steht der Mitbestimmung deshalb nicht entgegen (vgl. BVerwG, B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 14; OVG Bremen, B. v. 5.9.2008 - P A 496/08.PVL - NordÖR 2009, 319 = juris Rn 24).
Mit ihr wird nicht der Zweck eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfolgt, sondern es geht darum, ob und in welchem Umfang der betreffende Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen bzw. seine Dienstpflichten zu erfüllen (vgl. BVerwG, B. v. 23.1.1986 - 6 P 8/83 - PersV 1986, 323 = juris Rn 28; B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 11).
Bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Dienststellenleitung handelt es sich vielmehr nach dem Gegenstand der Maßnahme um eine personelle Angelegenheit (vgl. BVerwG, B. v. 5.11.2010 - 6 P 18/09 - PersR 2011, 38 = juris Nr. 32; B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 13).
Das Verwaltungsgericht hat seinen Standpunkt zur begrenzenden Wirkung der Beispielskataloge auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.2014 (6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 20) gestützt.
Insbesondere bei Prüfung der letztgenannten Anforderung sei darauf zu achten, dass keine Wertungen unterlaufen würden, die im Gesetz an anderer Stelle verankert seien (BVerwG, B. v. 24.6.2014, a. a. O.).
Das Bundesverwaltungsgericht geht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung vom Maßnahmecharakter der Anordnung aus (B. v. 5.11.2010 - 6 P 18/09 - PersR 2011, 38 = juris Rn 12 ff.; B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 13).
- VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15
Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung; …
Das Personalamt des Beteiligten teilte - im Anschluss an einen Bericht des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen e.V. (KAV) in dessen Newsletter Recht vom 30.09.2014 - mit E-Mail vom 28.10.2014 dem Antragsteller und weiteren Personalräten bei Behörden der Stadt Bremerhaven mit, aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2014 - 6 P 1.14 -, juris, welcher auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes ergangen und auf das Bremische Personalvertretungsgesetz übertragbar sei, würden ab sofort Anordnungen zu amtsärztlichen Untersuchungen den jeweiligen Personalräten nicht mehr zur Zustimmung vorgelegt, sondern nur noch zur Kenntnis gegeben werden.Die anderslautende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rheinland-Pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz (Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1.14 -, juris) sei hier nicht übertragbar, da in diesem Gesetz eine Regelung zur Allzuständigkeit des Personalrats nicht bestehe.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass ein Feststellungsinteresse im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren immer dann zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und einer Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit entsteht, der auch im Hinblick auf künftige mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 13.12.2013 - P K 462/12.PVL mit weiteren Nachweisen; vgl. zur Zulässigkeit eines solchen "Globalantrags" unter dem Gesichtspunkt der "Wiederholungsgefahr": BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - ).
Eine vorbereitende Tätigkeit ist grundsätzlich keine Maßnahme in diesem Sinn, es sei denn die geschützte Rechtssphäre des einzelnen Bediensteten wird durch diese Tätigkeit berührt bzw. eine beabsichtigte Maßnahme wird durch die vorbereitende Tätigkeit vorweggenommen oder unmittelbar festgelegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 - m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2012 - P K 1689/11.PVL -;… Großmann/Mönch/Rohr, Komm. z. BremPersVG, § 58 Rn. 55 ff.).
Die geschützte Rechtssphäre des einzelnen Bediensteten, der die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung erhält, wird hierdurch in einer zustandsverändernden Weise berührt, die zur Annahme eines Eingriffs in seine Persönlichkeitssphäre in diesem Sinn führt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 -, und Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 -, juris).
Wenn es im konkreten Einzelfall noch der wertenden Entscheidung der Dienststelle bedarf, ob für eine amtsärztliche Untersuchung eine begründete Veranlassung besteht, fehlt es an einer solchen unmittelbaren Regelung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 -, juris, bezüglich der Tarifvorrangsregelung in § 73 Abs. 1 des Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetzes und der Regelung in § 3 Abs. 5 TV-L).
Katalogen wie dem des § 65 Abs. 1 BremPersVG muss ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen -8- sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für die Regelungen im Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetz, juris).
Andererseits hat es (BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für das Rheinland-Pfälzische Personalvertretungsgesetz, juris) ein Mitbestimmungsrecht verneint für den Fall, dass das Landespersonalvertretungsgesetz einzelne Mitbestimmungstatbestände ausdrücklich formuliert, weil dann von diesen Beispielskatalogen eine das Mitbestimmungsrecht begrenzende Wirkung ausgehe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung im Beschluss vom 24.06.2014 - 6 P 1/14 -, juris, insoweit anhand eines Vergleichs der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung mit einer nach dem Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtigen Abmahnung wie folgt präzisiert:.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2018 - 5 A 10062/18
Ablehnung eines Antrags auf alternierende Telearbeit nicht …
Schließlich geht - ganz offenkundig - von der Ablehnung eines Antrags auf alternierende Telearbeit auch keine "Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten" im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 11 LPersVG aus, zumal hierunter ohnehin nur allgemeinverbindliche Regelungen, aber keine Einzelmaßnahmen fallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - juris, Rdn. 10;… Ruppert/Lautenbach, Landespersonalvertretungsrecht, Band 2, § 80 Rdn. 110 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).Insbesondere bei Prüfung der letztgenannten Anforderung ist darauf zu achten, dass keine Wertungen unterlaufen werden, die im Gesetz an anderer Stelle verankert sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - juris, Rdn. 17 ff.).
Die Frage, ob und inwieweit die Allzuständigkeit des Personalrats eine Begrenzung durch die Beispielskataloge der §§ 78 ff. LPersVG erfährt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ( vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1/14 - juris, Rdn. 17 ff.).
- OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 54/15
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine …
Selbst diese Maßnahme unterliege nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384) nicht der Mitbestimmung des Personalrats.Dieser kommt nur bei Regelungen zur Anwendung, die vollständig, abschließend und erschöpfend sind, also nicht - wie hier - weiterer Ausführungsakte bedürfen (vgl. BVerwG, B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 14; OVG Bremen, B. v. 5.9.2008 - PA 496/08.PVL - NordÖR 2009, 319 = juris Rn 24).
Das Bundesverwaltungsgericht (B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = juris Rn 20) ist für das Personalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (Neufassung vom 24.11.2000 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.2.2015 (GVBl. S. 2), - PersVGRhPf -) zu dem Ergebnis gelangt, dass in den nicht ausdrücklich geregelten Fällen ein Mitbestimmungsrecht nur dann besteht, wenn die Angelegenheit einer der geregelten Beispielsfälle "nach Art und Bedeutung" vergleichbar ist.
- BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte …
Während der von einer abgeschlossenen Maßnahme losgelöste Globalantrag auf die umfassende und alle denkbaren Fallgestaltungen einbeziehende (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8 und Dörner, in: GK-ArbGG, § 81 Rn. 34 ff., jeweils m.w.N.) gerichtliche Klärung einer Rechtsfrage gerichtet ist, ist Gegenstand eines abstrakten Feststellungsantrags nur die Sachverhaltskonstellation, die dem anlassgebenden Sachverhalt zugrunde liegt und diesem in seinen Grundzügen entspricht. - BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14
Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff; …
Mit einem Globalantrag will ein Antragsteller für alle denkbaren oder eine Vielzahl von Fallgestaltungen festgestellt wissen, dass ihm ein Mitbestimmungsrecht nach einer bestimmten Vorschrift zusteht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2006 - 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 8 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8).Ein solches ist unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr gegeben, wenn mit entsprechenden Fällen fortlaufend zu rechnen ist und der Beteiligte dem Antragsteller das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich streitig macht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10…, vom 27. Januar 2006 - 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 8 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8; im Ansatz enger noch der Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 6 P 12.00 - Buchholz 251.4 § 83 HmbPersVG Nr. 1 S. 6 f.).
Er wäre als Globalantrag bereits dann insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es unter den von ihm erfassten Fallgestaltungen mindestens eine gibt, in welcher er sich als unbegründet erweist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 9).
- VG Bremen, 26.01.2015 - 7 K 279/14
Feststellung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Anordnung der Vorlage …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass ein Feststellungsinteresse im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren immer dann zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit entsteht, der auch im Hinblick auf künftige mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 13.12.2013 - P K 462/12.PVL mit weiteren Nachweisen; vgl. zur Zulässigkeit eines solchen "Globalantrags" unter dem Gesichtspunkt der "Wiederholungsgefahr": BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - ).Insoweit wird wohl keine Vergleichbarkeit mit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung im Hinblick auf eine etwaige Dienstunfähigkeit bestehen, da dort der gegebene Sachverhalt, etwa tatsächlich häufig bestehende Erkrankungen, bereits wesentlich klarer zutage tritt und das Ergebnis der angeordneten Begutachtung gravierendere Folgen für den Bediensteten hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 -, und Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 -, juris, mit unterschiedlichem Ergebnis der Mitbestimmungspflichtigkeit je nach rechtlicher Ausgangslage der Landespersonalvertretungsgesetze).
Jedoch muss Katalogen wie den soeben genannten ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für die vergleichbaren Regelungen im Rheinland-Pfälzischen Personalvertretungsgesetz, juris).
Diese Anordnung ist im vorliegenden Zusammenhang auch nicht vergleichbar mit der vom Antragsteller angeführten Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, für die das Bundesverwaltungsgericht eine Mitbestimmung des Personalrats aufgrund seiner Allzuständigkeit für den Fall angenommen hat, dass das einschlägige Landespersonalvertretungsgesetz auf die Formulierung einzelner Mitbestimmungstatbestände verzichtet (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 -, juris; anders jedoch BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für den Fall, dass das Landespersonalvertretungsgesetz einzelne Mitbestimmungstatbestände ausdrücklich formuliert, weil dann von diesen Beispielskatalogen eine das Mitbestimmungsrecht begrenzende Wirkung ausgehe).
Sie ist mit keinem der Beispielsfälle nach Art und Bedeutung vergleichbar, weil sie diesen in ihrer rechtlichen Struktur nicht ähnelt und nicht in ähnlicher Art und Weise wie die Beispielsfälle die Interessen des Beschäftigten berührt und nicht in ähnlichem Umfang - 10 - kollektivrechtlichen Schutzbedarf auslöst, (vgl. zu dieser Präzisierung: BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 -, juris m.w.N.).
- BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16
Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung; …
Mit einem Globalantrag will ein Antragsteller losgelöst von einem konkreten Sachverhalt, der den Anlass des Streites bot, für alle denkbaren oder eine Vielzahl von Fallgestaltungen festgestellt wissen, dass ihm ein Beteiligungsrecht nach einer bestimmten Vorschrift zusteht (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2006 - 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 8 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8).Ein solches ist unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr gegeben, wenn mit entsprechenden Fällen fortlaufend zu rechnen ist und der Beteiligte dem Antragsteller das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich streitig macht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10…, vom 27. Januar 2006 - 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 8, vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 8 …und vom 24. November 2015 - 5 P 13.14 - BVerwGE 153, 254 Rn. 12).
Der Feststellungsantrag der Antragstellerin wäre überdies als Globalantrag bereits dann insgesamt als unbegründet abzuweisen gewesen, wenn es unter den von ihm erfassten Fallgestaltungen mindestens eine gäbe, in welcher er sich als unbegründet erwiesen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 9).
- OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21
Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine …
- VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 74/21
Personalvertretungsrecht der Länder; Allzuständigkeit des Personalrats
- OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17
Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung …
- VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung; …
- BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung …
- VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16
Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach …
- BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag; …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18
Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2017 - 4 S 23.17
Untersuchungsaufforderung als beteiligungspflichtige personelle Maßnahme
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14
Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher …
- VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos
- OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
Mitbestimmungsbedürftige Maßnahme: alternierende Telearbeit; Hamburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 33 A 2029/22
Feststellungsantrag; Bestimmtheit; Globalantrag; Beschäftigteneigenschaft; …
- VG Karlsruhe, 20.10.2023 - PB 15 K 2748/22
Personalvertretungsrechtliche Beteiligung von Richterrat und Personalrat in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 14.14
Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden …
- OVG Hamburg, 29.05.2019 - 14 Bf 4/19
Mitbestimmung bei der Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit und der …
- VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Beteiligung des Personalrats bei Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines …
- VG Mainz, 14.07.2020 - 5 K 1128/19
(Kein) Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung des …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18
Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht; …
- OVG Sachsen, 07.11.2024 - 9 A 464/23
Rechtsschutzbedürfnis; Maßnahme; Impfpflicht; Maßnahme zur Verhütung von …
- VG Mainz, 21.07.2015 - 5 K 166/15
Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen; hier: Zustimmungsverweigerung …
- VG Meiningen, 17.02.2026 - 3 P 74/25
Allzuständigkeit der Personalvertretung in Thüringen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 292/23
Mitbestimmung; Personalrat; Ausschreibung; Dienstposten; Verzicht; Absehen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 1171/23
Mitbestimmung; Verhalten; Beschäftigte; Regelung; Ordnung; Dienststelle; …
- VG Hamburg, 08.12.2020 - 26 FL 176/19
Personalvertretungsrecht; Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme an der …
- VG Köln, 20.02.2017 - 33 K 7118/14
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