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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.1999 - 3 U 60/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13888
OLG Hamburg, 19.08.1999 - 3 U 60/99 (https://dejure.org/1999,13888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.1999 - 3 U 60/99 (https://dejure.org/1999,13888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 1999 - 3 U 60/99 (https://dejure.org/1999,13888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung unlauteren Wettbewerbs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 626
  • PharmR 2000, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.1999 - 3 U 60/99
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso auch durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. für die Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel: BGH, WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln m.w.N.); hierzu gehören auch die Verwendungsangaben des Herstellers, die Bezeichnung, die Werbung und der Vertriebsweg.
  • OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14

    AtopiControl - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Irreführende …

    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso auch durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. für die Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel BGH WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln, m. w. N.); hierzu gehören auch die Verwendungsangaben des Herstellers, die Bezeichnung, die Werbung und der Vertriebsweg (OLG Hamburg, GRUR 2000, 626, 627 - Haarwaschmittel).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 13 A 1519/15

    Definition und Begriffsbestimmung eines Arzneimittels; Annahme eines …

    Rn. 27 vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 19. August 1999 - 3 U 60/99 -, juris,.
  • VG Köln, 02.06.2015 - 7 K 4021/13

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines Babybalsams als zulassungspflichtiges …

    Daraus schließe der Verkehr nicht zwingend, dass alle Produkte der Dachmarke, auch Kosmetika, eine arzneiliche Wirkung hätten (OLG Hamburg, GRUR 2000, 626 "Schuppenshampoo").

    Rn. 93 Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 19.08.1999 - 3 U 60/99 - (PharmR 2000, 129) zum "D. Schuppenshampoo Plus" ist nicht geeignet, die Bedeutung der Dachmarke "C. " für die Einordnung als Präsentationsarzneimittel zu entkräften.

  • BPatG, 30.01.2003 - 25 W (pat) 99/02
    Aus dieser Definition geht hervor, dass vornehmliche Zweckbestimmung von Kosmetika die äußerliche Anwendung am Menschen zur Reinigung, Pflege, Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder die Vermittlung von Geruchseindrücken ist, während andererseits die gleichzeitige Krankheitsprophylaxe nicht der Einordnung eines Mittels als Kosmetikum entgegensteht, sofern dieser Zweck aus der Sicht des Verbrauchers nicht überwiegt (vgl zB BGH WRP 2001, 542 - Franzbranntwein-Gel; BVerwG NJW 1998, 3433, 3334; OLG Hamburg PharmR 2000, 129), selbst wenn arzneiliche oder sogar verschreibungspflichtige Wirkstoffe Stoffe enthalten und wie zB in Sonnenschutz- oder Babycremes, ätherische Öle auch der Vorbeugung von Erkrankungen dienen können (vgl hierzu Kloesel/Cyran, AMG, zu § 2 Anm. 87, Anm. 89 m - zu Wirkstoffen, Anm 92; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Band II, zu § 4 LMBG Rdn 42 mit weiteren Hinweisen).

    b) Danach können zwar Kosmetika und Arzneimittel durchaus deutliche Berührungspunkte aufweisen und ohne weiteres ähnliche Waren sein, wie zB die Gegenüberstellungen von Dermatika oder medizinischen Haarpräparaten zu "Dermokosmetika" oder die Nähe kosmetischer ätherischer Öle zu Atemwegsarzneimitteln zeigen (vgl zB BGH WRP 2001, 542, 543 - Franzbranntwein-Gel; OLG Hamburg PharmR 2000, 129 - zu Haarwaschmittel; PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 25 W (pat) 228/98 - Musan=Mouson - zu ätherischen Ölen; OLG Karlsruhe ZLR 1999, 488 - Neurodermitis Creme).

  • VG Köln, 16.09.2014 - 7 K 4821/12

    Anspruch auf Änderung der Bezeichnung eines Arzneimittels

    Vielmehr sei der Einsatz von Dachmarken nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (OLG Hamburg, Urteil vom 19.08.1999 - 3 U 60/99 - ) und von der Beklagten in langjähriger Verwaltungspraxis nicht beanstandet worden.
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