Rechtsprechung
| LG Offenburg, 26.04.1999 - Qs 31/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlage zur (weiteren) Sicherstellung bzw. Beschlagnahme zweier Pässe und eines Führerscheins; Amtsrichterlicher Beschluss als Annexentscheidung zu einer bereits bestehenden und wirksamen Anordnung der Untersuchungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Beschlagnahme eines Passes
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 26.01.1999 - 2 Gs 867/98
- LG Offenburg, 26.04.1999 - Qs 31/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3502
- NStZ 1999, 530
- StV 1999, 530
- StV 2000, 32
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.10.2000 - 2 Ws 413/00
Zuständigkeit zur Feststellung der Entschädigung bei Auskunftserteilung
Soweit mit Kostenfestsetzungsanträgen bei nachträglicher Anruferfeststellung mittels Zielsuchdurchlauf befaßte Instanzgerichte anders entschieden haben ( LG Osnabrück 3.03.1999 - 10 Qs 31/99 -, LG Lüneburg 26.03.1999 - 24 AR 29/98 -), weil die Tätigkeit des Telekommunikationsunternehmens vergleichbar sei mit der entschädigungspflichtigen Mitwirkung von speichernden Stellen i.S. von § 98a Abs. 2-4 StPO, trifft dies Argument aus den oben genannten Gründen nicht zu (gegen eine analoge Anwendung des § 17 a Abs. 4 ZSEG auch LG Heilbronn 16.09.1997 - 1 Qs 304/97, LG Hildesheim 25.11.1998 - 15 Qs 21/98 - = JurBüro 1999, 428, ferner - wie oben erwähnt - LG Stuttgart 5.11.1997 - 12 ARs 9/97 -).
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