Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.11.1994 - 8 U 103/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zur Frage des Vorliegens von grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 640 RVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Regreß; Grobe Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 08.11.1994 - 8 U 103/94
- BGH, 04.07.1995 - VI ZR 390/94
Papierfundstellen
- VersR 1996, 126
- r+s 1995, 342
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.10.2015 - IX ZR 170/14
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung …
Es weicht auch nicht von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (VersR 71, 414) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 1996, 126) ab. - OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
Arbeitsunfall - grob fahrlässige Herbeiführung - Verstoß gegen …
Ein Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften erfüllt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht ohne weiteres den Tatbestand grober Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475; BGH VersR 1984, 775, 776; BGH VersR 1981, 75; OLG Frankfurt, R + S 1995, 342). - LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10
Haftung für einen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eingetretenen Schaden
So muss vielmehr hinzukommen, dass der Handelnde die Unfallverhütungsvorschriften entweder gekannt hat oder ohne Weiteres auf deren Existenz schließen musste und in besonders leichtsinniger Weise sich über diese hinweggesetzt hat (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 126, 127).
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