Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- reise-recht-wiki.de
Zahlungsverzug im Versicherungsfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 39 Abs. 2; AKB § 10 Abs. 1
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer Versicherung zur Gewährung von Versicherungsschutz im Falle eines Verkehrsunfalls trotz Prämienzahlungsverzugs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer Versicherung zur Gewährung von Versicherungsschutz im Falle eines Verkehrsunfalls trotz Prämienzahlungsverzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.11.2000 - 24 O 469/99
- OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Papierfundstellen
- r+s 2001, 447
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren (BGH, r + s 2000, 52; VersR 1988, 484 f.).Schließlich muss die Belehrung aufzeigen, dass der Versicherungsnehmer selbst die Wirkung einer bereits ausgesprochenen Kündigung wieder beseitigen kann, sofern er die Zahlung vor Eintritt eines Versicherungsfalls und innerhalb eines Monats nach Kündigung oder nach Ablauf einer mit der Kündigung verbundenen Zahlungsfrist nachholt (BGH, VersR 1988, 484, 485;… Römer / Langheid, VVG, § 39 Rn. 7).
Diese Formalisierung ist im Rahmen des § 39 VVG wegen der einschneidenden Rechtsfolgen unabdingbar und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten (vgl. BGH, VersR 1988, 484).
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56
Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Für den Zugang besteht auch kein Anscheinsbeweis (BGHZ 24, 308, 312 f.; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493;… Römer / Langheid, VVG, § 39, Rn. 21;… Knappmann in Prölss / Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 39, Rn. 10 jew. m. w. N.).Denn der Versicherer hat es selbst in der Hand, die voraussehbaren Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, indem er statt eines einfachen Briefes die qualifizierte Mahnung durch Einschreiben gegen Rückschein oder mittels eines anderen geeigneten Zustellungsnachweises an den Versicherungsnehmer versendet (vgl. BGHZ 24, 308, 313; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493).
- BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren (BGH, r + s 2000, 52; VersR 1988, 484 f.).Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (r + s 2000, 52).
- OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden in der Kaskoversicherung
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Für den Zugang besteht auch kein Anscheinsbeweis (BGHZ 24, 308, 312 f.; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493;… Römer / Langheid, VVG, § 39, Rn. 21;… Knappmann in Prölss / Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 39, Rn. 10 jew. m. w. N.).Denn der Versicherer hat es selbst in der Hand, die voraussehbaren Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, indem er statt eines einfachen Briefes die qualifizierte Mahnung durch Einschreiben gegen Rückschein oder mittels eines anderen geeigneten Zustellungsnachweises an den Versicherungsnehmer versendet (vgl. BGHZ 24, 308, 313; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493).
- OLG Hamm, 22.09.1998 - 20 W 21/98
Voraussetzungen einer Rechtsfolgenbelehrung bei der qualifizierten Anmahnung von …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Dementsprechend ist ein Versicherungsnehmer nur dann zur Wahrung seiner Rechte ausreichend informiert, wenn er auch weiß, dass er bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist selbst durch nachträgliche Zahlung den Versicherungsschutz auch für die Vergangenheit erhalten kann (OLG Hamm, r + s 1998, 489 m.w.N.; OLG Schleswig, r + s 1992, 112 zur vergleichbaren Regelung in § 1 Nr. 4 AKB;… vgl. auch Knappmann, a. a. O., VVG § 39 Rn. 14). - OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1036/91
Beweispflicht über den Zugang einer qualifizierten Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Der fehlende, unmittelbare Widerspruch eines Versicherungsnehmers, ein in späteren Schreiben des Versicherers aufgeführtes Mahnschreiben erhalten zu haben, lässt regelmäßig nicht den Schluss zu, das Mahnschreiben sei tatsächlich zugegangen und führt auch nicht zu einer Umkehr der Beweislast (OLG Köln, r + s 1991, 403, 404; OLG Nürnberg, VersR 1992, 602;… Römer / Langheid, VVG, § 39, Rn. 22;… Knappmann, a. a. O., Rn. 10). - OLG Schleswig, 18.12.1991 - 9 U 100/90
Klageerhebung; Haftpflichtversicherer; Leistungsfreiheit; Klagefrist; …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Dementsprechend ist ein Versicherungsnehmer nur dann zur Wahrung seiner Rechte ausreichend informiert, wenn er auch weiß, dass er bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist selbst durch nachträgliche Zahlung den Versicherungsschutz auch für die Vergangenheit erhalten kann (OLG Hamm, r + s 1998, 489 m.w.N.; OLG Schleswig, r + s 1992, 112 zur vergleichbaren Regelung in § 1 Nr. 4 AKB;… vgl. auch Knappmann, a. a. O., VVG § 39 Rn. 14). - LG Hamburg, 27.06.1991 - 405 O 161/90
Beweislast für den Zugang einer Mahnung
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Der vereinzelt vertretenen abweichenden Auffassung (LG Hamburg, VersR 1992, 85, 86) vermag der Senat bei einem mit einfachem Brief versandten Schreiben nicht zu folgen. - OLG Köln, 16.09.1996 - 5 W 58/96
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Dazu sind regelmäßig eindeutigere Umstände wie etwa Angaben beim Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger erforderlich, die dem Versicherungsnehmer nur aus dem Mahnschreiben bekannt gewesen sein können (vgl. OLG Köln, r + s 1997, 442). - OLG Hamm, 06.12.1978 - 20 U 125/78
Versicherungsschein; Zahlungsfrist; Belehrungspflicht; Rechtsbelehrung; …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Die unzureichende Belehrung muss nicht kausal für die Nichtzahlung nach Fristsetzung gewesen sein (OLG Hamm, VersR 1980, 178, 179;… Knappmann, a.a.O., Rn. 15). - OLG Köln, 07.11.1991 - 5 U 45/91
Haftpflichtversicherung; Deckung; Ablehnung; Ansprüche; Befriedigung; Versäumung; …
- LG Köln, 23.11.2000 - 24 O 469/99
- OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14
Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags
Ein Anscheinsbeweis greift insofern grundsätzlich nicht ein (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 23.10.2001 - 9 U 226/00, in: ZfSch 2002, 135 f. m.w.N. zur Beweislast für den Zugang eines - qualifizierten - Mahnschreibens wegen Zahlungsverzugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung). - OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 75/03
Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer …
Insoweit besteht für eine Beweiserleichterung, etwa einen Anzeichenbeweis, kein Anlass (vgl. OLG Hamm, r+s 1992, 258; Senat, r+s 1991, 290; r+s 2001, 447;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 39, Rn 21).Ist aber die Belehrung nicht zutreffend, so kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit nicht berufen (vgl. BGH, r+s 1998, 191; Senat, r+s 2001, 447;… zu der Problematik siehe auch Römer, a.a.O., § 39, Rn 3).
- LG Dortmund, 23.08.2006 - 22 O 125/06
Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei Verzug des …
Eine ordnungsgemäße Belehrung erfordert den Hinweis, dass bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist auch die nachträgliche Zahlung zur Erhaltung des Versicherungsschutzes für die Vergangenheit ausreicht (OLG Köln NversZ 2002, 109=r+s 2001, 447/8; OLG Hamm VersR 1991, 220; VersR 1992, 558=r+s 1993, 365; VersR 1999, 957; 1998, 489; OLG Schleswig VersR 1992, 731; Vgl. auch Römer/Langheid VVG 2 Aufl. § 39 Rn 8 und zur Erstprämie zuletzt BGH VersR 2006, 913). - LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 59/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf auf bedingungsgemäßen Deckungsschutz aus einer …
Insoweit ist ein ausdrücklicher Hinweis in der Belehrung erforderlich (BGH Versicherungsrecht 2006, 913; OLG Köln NVersZ 2002, 109 = R + S 2001, 447; OLG Hamm Versicherungsrecht 1992, 558 = R + S 1993, 365; Versicherungsrecht 1999, 957; R + S 1998, 489; OLG Schleswig Versicherungsrecht 1992, 731;… vgl. auch Römer/Langheidt VVG 2. Auflage, § 39 Rdnr. 8).
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