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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10848
OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 481 (Ls.)
  • r+s 2001, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Rn. 13 Sie deckt sich daher nicht vollständig mit dem Wortlaut der in der zitierten Rechtsprechung gebilligten Belehrungen, steht diesen inhaltlich jedoch gleich (BGH r+s 93, 321, 323 = VersR 93, 828; OLG Hamm r+s 99, 449 (451 a.E.)).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Rn. 11 Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89;… Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Rn. 11 Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89;… Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97

    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Rn. 11 Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89;… Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 U 191/98

    Diebstahlsentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung für ein Fahrzeug; …

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Rn. 13 Sie deckt sich daher nicht vollständig mit dem Wortlaut der in der zitierten Rechtsprechung gebilligten Belehrungen, steht diesen inhaltlich jedoch gleich (BGH r+s 93, 321, 323 = VersR 93, 828; OLG Hamm r+s 99, 449 (451 a.E.)).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung …

    Rn. 53 Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der …

    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
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