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Rechtsprechung
   StGH für das Deutsche Reich, 12.01.1922 - StGH 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,877
StGH für das Deutsche Reich, 12.01.1922 - StGH 2/21 (https://dejure.org/1922,877)
StGH für das Deutsche Reich, Entscheidung vom 12.01.1922 - StGH 2/21 (https://dejure.org/1922,877)
StGH für das Deutsche Reich, Entscheidung vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 (https://dejure.org/1922,877)
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Volltextveröffentlichung

  • saarheim.de PDF

    Württemberg: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 423
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Sie ist vielmehr ein Akt des Bundestages als Gesamtheit, der sich eine Geschäftsordnung gegeben hat (vgl. Entscheidung des RStGH vom 12. Januar 1922 -- StGH 2/21 --, Lammers-Simons, Bd. 1 S. 313, 315).
  • StGH Hessen, 24.11.1966 - P.St. 414

    Beschluß; Einsetzung; Gewaltenteilung; Hessen; Korollar-Theorie; Landtag; …

    II 6 zu Art. 44 GG; Hamann, Das Grundgesetzt, 2. Aufl., Anm. B 2; Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, Urteile vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 -[RGZ 104, 423 ff] und vom 18. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simons Bd. I (1929) S. 318 [319] und S. 370 [375].

    Es ist, was auch im Schrifttum mit Nachdruck vermerkt wird, Pflicht des Plenums, Einsetzungsanträge auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (…vgl. Lammers, aaO., S. 463;… Heck, aaO., S. 31;… Sackers, aaO., S. 56;… Maunz, aaO., Rdnr. 38 zu Art. 44 GG;… Kintzi, aaO., S. 63; StGH vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 -, RGZ 104, 423 ff.).

    Dies liegt zum Teil an der Entstehungsgeschichte (sie ist eingehend geschildert in der o.a. Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 -, aber auch schon in der Entscheidung des vorläufigen Staatsgerichtshofs vom 12. Juli 1921 - St. 4/21 -, RGZ 102, 425 ff [427-430] = Lammers-Simons, Bd. I S. 378 ff [380-383]).

    So hat bereits der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - (Lammers-Simons Bd. I S. 319, RGZ 104, 423 [430]) ausgesprochen, daß nicht der Untersuchungsausschuß oder die Mehrheit desselben bestimmen dürfe, welche Tatsachen Gegenstand der Untersuchung sein sollen, sondern daß das Parlament bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses den Kreis der Tatsachen zu bezeichnen habe, auf die sich die Untersuchung erstrecken solle.

  • StGH Baden-Württemberg, 16.04.1977 - GR 2/76

    Organstreit - Ablehnung eines Minderheitsantrags im Baden-Württembergischen …

    So habe auch der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (RGZ 104, 423 ff.) die Formulierung "im Bereich der württembergischen Staatsverwaltung vom 9. November 1918 ab die Verwaltungsakte zu untersuchen, die vermutlich verdienen, getadelt oder unterdrückt zu werden" - eine Formulierung, welche mit der hier in Frage stehenden Formulierung vergleichbar sei - beanstandet.

    Die "Geeignetheit" des Verwaltungsablaufs und der Organisationsstruktur ist ein relativ offener Wertbegriff, über den sich ein antagonistisch zusammengesetzter Untersuchungsausschuß kaum ohne ein Zurückdrängen der Minderheitskonzeption einigen wird (vgl. Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, RGZ 104, 423, 431).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98

    Landtagsmehrheit durfte CDU-Antrag auf Einsetzung des …

    Bevor er einen Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses fasst, ist er berechtigt und verpflichtet zu prüfen, ob der entsprechende Minderheitsantrag zulässig ist (allgemeine Auffassung, vgl. etwa StGH, RGZ 104, 423 ff.; HessStGH, DÖV 1967, 51, 53 m.w.N.; BayVerfGH, VerfGHE 30, 48, 62; BayVerfGH, NVwZ 1995, 681, 682).
  • BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51

    Vertretungsbefugnis des Bundestagspräsidenten im Verfassungsrechtsstreit

    Sie muß auch für die Vertretung in Verfassungsstreitigkeiten gelten, da die Geschäftsordnung eine besondere Regelung für solche Verfahren nicht trifft (vgl. die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 18. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simons Bd. I S. 313 ff. und S. 370 ff.).
  • StGH Hessen, 25.10.1967 - P.St. 482

    Verfassungsstreitigkeit in Hessen

    Da eine Einschränkung nicht erfolgt ist, muss dieses Vertretungsrecht auch für Verfassungsstreitigkeiten gelten (vgl. hierzu Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 8. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simone Bd. I [1929] S. 313 ff, [315] und S. 370ff [374] = RGZ 104 Anh. S. 423 [426] und RGZ 116 Anh. S. 45 [50]; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1952, BVerfGE 1, 115f;… Lechner-Hülshoff, Parlament und Regierung, 2. Aufl. 1958, An. 1 zu § 7 GOBT, S. 164 f).
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