Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1961 - IV C 259.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.04.1959 - XV A 306.57
- BVerwG, 07.12.1959 - IV C 259.59
- BVerwG, 05.05.1960 - IV C 259.59
- BVerwG, 23.06.1961 - IV C 259.59
Papierfundstellen
- RLA 1962, 74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57
Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 259.59
Seit langem stehen jedoch beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate auf dem Standpunkt, daß ein Kriegssachschaden als Verlust der Existenzgrundlage außer dem formellen oder wirtschaftlichen Eigentümer der betroffenen Sache auch demjenigen entstanden sein kann, in dessen Vermögen Nutzungen der Sache unmittelbar mit ihrer Entstehung fielen, ohne daß es erst eines Zugriffes durch besonderen Rechtsakt bedurfte und ohne daß die Nutzungen das Vermögen eines anderen durchliefen (BVerwG III C 25.51 in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57] und BVerwG IV C 17.56).
- BVerwG, 12.03.1964 - III C 62.62
Antrag auf Kriegsschadenrente aufgrund der Zerstörung eines Grundstücks - …
Die Verschlechterung eines einem Gläubiger haftenden Gegenstandes oder der Vermögenslage des Schuldners durch einen Kriegssachschaden begründet demnach nicht den Verlust der Existenzgrundlage des Gläubigers (BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57] und - für die Hypothek - Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 259.59 - [RLA 1962, 74 = Mtbl.
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